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    Bekanntmachung eines Vertragsabschlusses nach § 127 Abs. 1 SGB V: Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 19/50 (Krankenpflegeartikel)

    Müllverwertung Borsigstraße GmbH

    Bekanntmachung eines Vertragsabschlusses nach § 127 Abs. 1 SGB V: Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 19/50 (Krankenpflegeartikel)

    1. Frist für Interessenbekundung

      1. jan. kl. 22:591. januar 2500 kl. 22:59
    2. Vertragsbeginn

      1. juli kl. 00:001. juli 2025 kl. 00:00
    3. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      25. aug. kl. 13:4325. august 2025 kl. 13:43
    4. Vertragsende

      30. juni kl. 00:0030. juni 2045 kl. 00:00

    Brief

    Ausschreibungssuche/Müllverwertung Borsigstraße GmbH/Bekanntmachung eines Vertragsabschlusses nach § 127 Abs. 1 SGB V: Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 19/50 (Krankenpflegeartikel)
    Brief

    Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

    Die GWQ ServicePlus AG hat einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten mit nachhaltigen Krankenpflegeartikeln der PG 19/50 mit zusätzlicher Einbindung des Herstellers über die Zeichnung einer Herstellererklärung geschlossen. Der Vertrag gilt bundesweit. Ein besonderer Schwerpunkt des Vertrags- und Versorgungsmodells liegt auf der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere durch die CO₂-reduzierte Herstellung neuer Pflegebetten und einem zertifizierten Refurbishment-Prozess zur Wiederaufbereitung gebrauchter Produkte nach Ablauf des Nutzungs- und Lebenszyklus beim Hersteller. Geeignete Produkte sind im zugehörigen Produktverzeichnis gelistet, das fortlaufend gepflegt und den beigetretenen Leistungserbringern zur Verfügung gestellt wird. Der Vertrag Nachhaltige Krankenpflegeartikel (LEGS 1991W08) stellt eine Ergänzung zu den bestehenden GWQ-Verträgen über Krankenpflegeartikel der PG 19/50 (LEGS 1991G26 und 1991G43) dar; die Teilnahme an diesen Verträgen schließt eine Teilnahme an dem neuen Vertrag nicht aus. Interessierte Leistungserbringer können diesem Vertrag beitreten. Über unseren Onlinebeitrittsmanager (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) kann Einsicht in die Vertragsunterlagen genommen und die Beitrittsunterlagen heruntergeladen werden. Der Vertrag startete zum 01.07.2025. Hinsichtlich Fragen zum Vertrag können sich interessierte Leistungserbringer über das Kontaktformular auf der Website des Onlinebeitrittsmanagers (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) direkt an uns wenden. Sofern Leistungserbringer oder Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer in Verhandlungen eintreten möchten, können sie sich jederzeit an die oben genannte Kontaktstelle wenden. Interessierte Hersteller, die beabsichtigen, ihre Produkte in das Produktverzeichnis für Nachhaltige Krankenpflegeartikel aufnehmen zu lassen, können eine Herstellererklärung bei der GWQ ServicePlus AG einreichen. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte per E-Mail an hilfsmittel@gwq-serviceplus.de unter dem Betreff „Herstellererklärung Nachhaltige Krankenpflegeartikel“. Dort erhalten sie alle erforderlichen Informationen zu den einzureichenden Unterlagen sowie zu den einzuhaltenden Nachhaltigkeitsanforderungen und die Vertragsunterlagen. Die GWQ wird unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung allen Marktteilnehmern Zugang zu dem o. g. Vertrag gewähren. Dies gilt auch für Leistungserbringer, die im Hinblick auf die einschlägigen Produkte bereits durch einen anderen Rahmenvertrag mit der GWQ verbunden sind. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breitangelegten Information der interessierten Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes angegebene voraussichtlicher Tage der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Ziffer II.3) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltungskraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die GWQ handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: • Bertelsmann BKK • Betriebskrankenkasse Miele • BIG direkt gesund • BKK Deutsche Bank AG • BKK Rieker • RICOSTA • Weisser • BMW BKK • EY Betriebskrankenkasse • IKK Südwest • Krones Betriebskrankenkasse • SECURVITA Krankenkasse • SBK Siemens-Betriebskrankenkasse • Südzucker BKK

    Über das Angebot

      Die GWQ ServicePlus AG hat einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten mit nachhaltigen Krankenpflegeartikeln der PG 19/50 mit zusätzlicher Einbindung des Herstellers über die Zeichnung einer Herstellererklärung geschlossen. Der Vertrag gilt bundesweit. Ein besonderer Schwerpunkt des Vertrags- und Versorgungsmodells liegt auf der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere durch die CO₂-reduzierte Herstellung neuer Pflegebetten und einem zertifizierten Refurbishment-Prozess zur Wiederaufbereitung gebrauchter Produkte nach Ablauf des Nutzungs- und Lebenszyklus beim Hersteller. Geeignete Produkte sind im zugehörigen Produktverzeichnis gelistet, das fortlaufend gepflegt und den beigetretenen Leistungserbringern zur Verfügung gestellt wird. Der Vertrag Nachhaltige Krankenpflegeartikel (LEGS 1991W08) stellt eine Ergänzung zu den bestehenden GWQ-Verträgen über Krankenpflegeartikel der PG 19/50 (LEGS 1991G26 und 1991G43) dar; die Teilnahme an diesen Verträgen schließt eine Teilnahme an dem neuen Vertrag nicht aus. Interessierte Leistungserbringer können diesem Vertrag beitreten. Über unseren Onlinebeitrittsmanager (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) kann Einsicht in die Vertragsunterlagen genommen und die Beitrittsunterlagen heruntergeladen werden. Der Vertrag startete zum 01.07.2025. Hinsichtlich Fragen zum Vertrag können sich interessierte Leistungserbringer über das Kontaktformular auf der Website des Onlinebeitrittsmanagers (https://www.onlinebeitrittsmanager.de/) direkt an uns wenden. Sofern Leistungserbringer oder Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer in Verhandlungen eintreten möchten, können sie sich jederzeit an die oben genannte Kontaktstelle wenden. Interessierte Hersteller, die beabsichtigen, ihre Produkte in das Produktverzeichnis für Nachhaltige Krankenpflegeartikel aufnehmen zu lassen, können eine Herstellererklärung bei der GWQ ServicePlus AG einreichen. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte per E-Mail an hilfsmittel@gwq-serviceplus.de unter dem Betreff „Herstellererklärung Nachhaltige Krankenpflegeartikel“. Dort erhalten sie alle erforderlichen Informationen zu den einzureichenden Unterlagen sowie zu den einzuhaltenden Nachhaltigkeitsanforderungen und die Vertragsunterlagen. Die GWQ wird unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung allen Marktteilnehmern Zugang zu dem o. g. Vertrag gewähren. Dies gilt auch für Leistungserbringer, die im Hinblick auf die einschlägigen Produkte bereits durch einen anderen Rahmenvertrag mit der GWQ verbunden sind. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breitangelegten Information der interessierten Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes angegebene voraussichtlicher Tage der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Ziffer II.3) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltungskraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die GWQ handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: • Bertelsmann BKK • Betriebskrankenkasse Miele • BIG direkt gesund • BKK Deutsche Bank AG • BKK Rieker • RICOSTA • Weisser • BMW BKK • EY Betriebskrankenkasse • IKK Südwest • Krones Betriebskrankenkasse • SECURVITA Krankenkasse • SBK Siemens-Betriebskrankenkasse • Südzucker BKKHauptmerkmale des VerfahrensDie vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breitangelegten Information der interessierten Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes angegebene voraussichtlicher Tage der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Ziffer II.3) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltungskraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.

      Kontakttelefon
      0211758498577
      Kontakt-E-Mail
      hilfsmittel@gwq-serviceplus.de
      Adresse
      Borsigstraße 6, 22113 Hamburg

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    Auftraggeber
    Müllverwertung Borsigstraße GmbH
    Titel
    Bekanntmachung eines Vertragsabschlusses nach § 127 Abs. 1 SGB V: Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 19/50 (Krankenpflegeartikel)
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33196000Medizinische Hilfsmittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Düsseldorf, Kreisfreie Stadt

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      Wundversorgung gem. § 31 SGB V

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      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V. Der Vertrag wird im Rahmen eines "Open-House-Modells" angeboten, bei dem alle geeigneten und interessierten Leistungserbringer bis zum 30.06.2028 beitreten können. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

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      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V in der Zeit vom 01.03.2025 bis zum 31.12.2026

      § 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.03.2025.

      Wettbewerb21. jan. 2025
      10. nov. 2026(48 Tage)
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      § 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.05.2025.

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      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V in der Zeit vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027

      § 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.07.2025.

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