Bereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen im "Graue-Flecken-Förderprogramm"
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Telekommunikasjonstjenester
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm) in 9 Losen. Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate und vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch vorstehend Ziff. cc)) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. oder b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. cc) dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Ver-handlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Ergebnis
- Gewinner
- Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
- Anzahl Angebote
- 3
- Vertragswert
- 56.772.382 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 02336 93 2004-2008
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@en-kreis.de
- Adresse
- Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm) in 9 Losen. Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate und vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch vorstehend Ziff. cc)) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. oder b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. cc) dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Ver-handlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.Hauptmerkmale des VerfahrensDas Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können. An dieser Stelle wird zudem darauf hingewiesen, dass am 31.10.2025 die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ außer Kraft tritt. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, das vorliegende Ausschreibungsverfahren möglichst beschleunigt durchzuführen, weshalb auch die hier beschriebene beschleunigte Verfahrensart gewählt wurde. Dies bedingt auch, dass etwaige Anfragen auf Fristverlängerung ggf. gar nicht oder nur in begrenztem Umfang gewährt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen.
Bewertungsmethode
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot wird ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Kaufmännisches Runden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma wird angewendet. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Beschreibung
Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein.
Bewertungsmethode
Die Qualität des technischen Angebots wird hinsichtlich Plausibilität und Konsistenz bewertet. Mengen und Längen relevanter Kostenpositionen aus den Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt, Technisches Konzept und Netzplanung) müssen konsistent und nachvollziehbar sein.
Beschreibung
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Bewertungsmethode
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung der verbleibenden Angebote erfolgt durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Kaufmännisches Runden wird angewendet. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Beschreibung
Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist.
Bewertungsmethode
Der Bieter muss sein Organisationskonzept für die Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) darstellen. Die Bewertung erfolgt basierend auf der Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellungen sowie dem erwarteten Umfang der Zielumsetzung.
Beschreibung
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)).
Bewertungsmethode
Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (z.B. VEV-Verfahren, oberirdische Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren) erwartet, um schnelle und kostengünstige Gesamtlösungen zu erzielen, die die Angebotssumme vergünstigen und den Ausbau beschleunigen.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Titel
- Bereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen im "Graue-Flecken-Förderprogramm"
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Dauer
- 84 Monate