Suche

  • Suche


    Direktvergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Linie 456 (zukünftig Linie 430) "Amberg - Poppenricht - Sulzbach-Rosenberg"

    Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS)

    Direktvergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Linie 456 (zukünftig Linie 430) "Amberg - Poppenricht - Sulzbach-Rosenberg"

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Jan 29, 10:00 PMJanuary 29, 2025 10:00 PM
    2. Änderung in Planung

      Jul 29, 6:39 AMJuly 29, 2025 6:39 AM
    3. Vertragsbeginn

      Apr 1, 12:00 AMApril 1, 2027 12:00 AM
    4. Vertragsende

      Aug 31, 12:00 AMAugust 31, 2029 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS)/Direktvergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Linie 456 (zukünftig Linie 430) "Amberg - Poppenricht - Sulzbach-Rosenberg"

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste direkt an die Firma RBO Regionalbus Ostbayern GmbH (in 93055 Regensburg) und an die Firma Verkehrsunternehmen Bruckner GmbH (in 92237 Sulzbach-Rosenberg) zu vergeben. Die Betriebsaufnahme erfolgt am 01.04.2027 und endet zum 31.08.2029. Die Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie 456 (zukünftig Linie 430) erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst rund 245.156 Fahrplankilometer p.a. Festverkehr. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste der VGN- Linie 456 (zukünftig Linie 430). Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgender VGN-Linie: 456 „Amberg – Poppenricht – Sulzbach-Rosenberg“. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von der Linie abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Haltestellen hinzukommen oder heutige wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

    Über das Angebot

      Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste direkt an die Firma RBO Regionalbus Ostbayern GmbH (in 93055 Regensburg) und an die Firma Verkehrsunternehmen Bruckner GmbH (in 92237 Sulzbach-Rosenberg) zu vergeben. Die Betriebsaufnahme erfolgt am 01.04.2027 und endet zum 31.08.2029. Die Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie 456 (zukünftig Linie 430) erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst rund 245.156 Fahrplankilometer p.a. Festverkehr. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste der VGN- Linie 456 (zukünftig Linie 430). Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgender VGN-Linie: 456 „Amberg – Poppenricht – Sulzbach-Rosenberg“. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von der Linie abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Haltestellen hinzukommen oder heutige wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

      Kontakttelefon
      +49 9621 - 39563
      Kontakt-E-Mail
      info@znas.de
      Adresse
      Rathausstraße 4, 92224 Amberg

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS)
    Titel
    Direktvergabe von Personenbeförderungsleistungen für die Linie 456 (zukünftig Linie 430) "Amberg - Poppenricht - Sulzbach-Rosenberg"
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Amberg, Kreisfreie Stadt

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS)

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen für die Linie 432 (bislang Linie 453) „Hahnbach/Gebenbach - Ölhof/Iber/Kienlohe und zurück"

      Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) plant die Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen für die Linie 432 (ehemals Linie 453) „Hahnbach/Gebenbach – Ölhof/Iber/Kienlohe und zurück“. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst alle gegenwärtigen und zukünftigen öffentlichen Personenverkehrsdienste auf dieser Linie, einschließlich Anpassungen an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan.

      PlanungJun 26, 2026
    • Landkreis Cham - SG Hochbau und Gebäudemanagement

      Fergetransport

      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Kraftomnibussen) - hier: Fahrleistung der VLC-Linie 450

      Der Landkreis Cham plant die Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftomnibussen für die VLC-Linie 450, wobei die jährliche Betriebsleistung ca. 84.000 km beträgt. Lieferanten können Feedback und Input geben, indem sie einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr stellen, der die in der Vorabbekanntmachung festgelegten verbindlichen Anforderungen hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards erfüllt.

      PlanungAug 14, 2026
    • Landkreis Fürth

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“ im Landkreis Fürth

      Der Landkreis Fürth plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“, welcher die Verkehrsdienste auf den VGN-Linien 150, 151, 154, 155 und N 21 umfasst. Dieser Auftrag bezieht sich auf ÖPNV-Verkehrsdienste gemäß § 8 PBefG, einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen, und beinhaltet Anpassungsrechte bezüglich Art, Umfang, Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife.

      PlanungSep 30, 2026
    • Landkreis Fürth

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“ im Landkreis Fürth

      Der Landkreis Fürth plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 7 „Südost“, welcher die Verkehrsdienste auf den VGN-Linien 150, 151, 154, 155 und N 21 umfasst. Dieser Auftrag bezieht sich auf ÖPNV-Verkehrsdienste gemäß § 8 PBefG, einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen, und beinhaltet Anpassungsrechte bezüglich Art, Umfang, Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife.

      PlanungSep 22, 2026
    • Landkreis Regensburg

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach

      Der Landkreis Regensburg plant die Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 16 Regensburg - Pentling - Großberg - Oberdorf/Bad Abbach, mit einer jährlichen Betriebsleistung von ca. 459.381 km. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen, wobei die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV anzuwenden sind. Die GFN behält sich vor, die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen.

      PlanungJul 29, 2026