Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof
Geplant
Die Ausschreibung ist noch nicht bekannt gemacht.
- Frist
- Nov 18,Noch 11 Tage
- Zuschlag
- Kvalitet 50 %
Brief
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, plant die Beschaffung von Dienstleistungen zur Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof. Diese Dienstleistungen umfassen die inhaltliche Erschließung von jährlich geschätzten 26.250 Entscheidungen, die systematisch eingeordnet, mit anderen Rechtsinformationen verknüpft und gegebenenfalls mit einem Orientierungssatz versehen werden sollen. Bieter 3 hat heute einen ähnlichen Vertrag.
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Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.
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Frühere Gewinner
Gegen wen treten Sie an?
Die Anbieter, die ähnliche Aufträge bei Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts gewonnen haben
Aus der Bekanntmachung
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Kontakt
Referat Haushalt und Beschaffung (AV 3)beschaffung@bverwg.bund.de- Planung · RahmenvereinbarungTyp
- Leipzig, Kreisfreie Stadt, Karlsruhe, StadtkreisOrt
- 75231000HauptcodeJuristische Dienste