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    Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen

    Regierung von Oberbayern

    Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      18. okt. kl. 07:2218. oktober 2024 kl. 07:22
    2. Änderung in Wettbewerb

      19. nov. kl. 09:0719. november 2024 kl. 09:07
    3. Änderung in Wettbewerb

      28. nov. kl. 14:1628. november 2024 kl. 14:16
    4. Änderung in Wettbewerb

      5. des. kl. 20:175. desember 2024 kl. 20:17
    5. Zuschlagsentscheidung

      30. jan. kl. 00:0030. januar 2025 kl. 00:00
    6. Vertragsunterzeichnung

      14. feb. kl. 00:0014. februar 2025 kl. 00:00
    7. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      14. feb. kl. 14:0914. februar 2025 kl. 14:09
    8. Vertragsbeginn

      1. april kl. 00:001. april 2025 kl. 00:00
    9. Vertragsende

      31. mars kl. 00:0031. mars 2026 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Regierung von Oberbayern/Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Helse- og sosial tjenesteyting

    Mit Beschluss vom 12. November 2019 „Umsichtig agieren! – Bestattungsverordnung den Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen“ (Drs. 18/4711) hat der Bayerische Landtag unterschiedliche(n) Anpassungsbedarf(e) im Bestattungswesen gesehen und der Staatsregierung u. a. aufgegeben, „[…] eine verpflichtende zweite ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattungen […]“ einzuführen. Die Einführung soll, ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 10. Juni 2024, Gl-Nr. 2127-1-1-G, nun zum 1. April 2025 erfolgen. Die Aufgabe der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen wird jeweils dem Gesundheitsamt übertragen, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich das jeweils betreffende Krematorium seinen Sitz hat (§ 17 Abs. 4 Satz 2 der Bestattungsverordnung [BestV] in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Zur Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der zweiten Leichenschau kann sich das jeweilige Gesundheitsamt Dritter bedienen (§ 17 Abs. 4 Satz 3 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen zu erbringen. Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) lediglich approbierte Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen.

    Ergebnis

    Gewinner
    • Bietergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben
    • Bietergemeinschaft Oberschwaben/Allgäu, Bevollmächtigter Dr. Michael Föll
    • CuraCorp GbR
    • Dr. med. Trübner & van Bevern GbR
    • Institut für Rechtsmedizin Traunstein GbR
    • Praxis
    • Universität Würzburg, hier handelnd als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern
    • Universitätsklinikum Jena, Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Ärztlicher Beweissicherungsdienst Süd UG (haftungsbeschränkt)
    Anzahl Angebote
    4
    Vertragswert
    Nicht angegeben

    Über das Angebot

      Mit Beschluss vom 12. November 2019 „Umsichtig agieren! – Bestattungsverordnung den Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen“ (Drs. 18/4711) hat der Bayerische Landtag unterschiedliche(n) Anpassungsbedarf(e) im Bestattungswesen gesehen und der Staatsregierung u. a. aufgegeben, „[…] eine verpflichtende zweite ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattungen […]“ einzuführen. Die Einführung soll, ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 10. Juni 2024, Gl-Nr. 2127-1-1-G, nun zum 1. April 2025 erfolgen. Die Aufgabe der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen wird jeweils dem Gesundheitsamt übertragen, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich das jeweils betreffende Krematorium seinen Sitz hat (§ 17 Abs. 4 Satz 2 der Bestattungsverordnung [BestV] in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Zur Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der zweiten Leichenschau kann sich das jeweilige Gesundheitsamt Dritter bedienen (§ 17 Abs. 4 Satz 3 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung). Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen zu erbringen. Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV in der ab dem 1. April 2025 gültigen Fassung i.V.m. § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) lediglich approbierte Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen.Hauptmerkmale des VerfahrensRechtsgrundlage des Verfahrens: § 15 VgV (Offenes Verfahren). // Beachten Sie bitte insbesondere die Dokumente "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", "01.02_Dokumentenverzeichnis.pdf", "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen.pdf", "Rahmenvereinbarung" und "Leistungsbeschreibung" in den Vergabeunterlagen. // Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. // Den Bietern ist es freigestellt, ein Angebot für eines der Lose, für mehrere Lose oder für jedes Los abzugeben.//Zusätzliche Informationen zu dem Auftraggeber (Ziffer 1.1 Beschaffer): Zuständige Vergabestelle für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens ist die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Z4 - Zentrale Vergabestelle. Gegenstand dieser RV ist, je Los, die Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen durch den Auftragnehmer (AN) im Auftrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), wiederum vertreten durch die Regierung von Oberbayern (Lose 1 bis 2), die Regierung von Niederbayern (Lose 3 bis 6), die Regierung der Oberpfalz (Lose 7 bis 9), die Regierung von Oberfranken (Lose 10 bis 13), die Regierung von Mittelfranken (Lose 14 bis 15), die Regierung von Unterfranken (Lose 16 bis 18) und die Regierung von Schwaben (Lose 19 bis 23). Bedarfsträger ist, je Los, das zuständige Gesundheitsamt.//Hinweis zur Eignungsleihe nach § 47 VgV: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird auf das Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.2.2 Eignungsleihe verwiesen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 VgV hat der Bieter / (ggf.) die Bietergemeinschaft, als Nachweis seiner/ihrer Eignung, für jedes "andere Unternehmen" (i. S: v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV) die geforderten Unterlagen (d. h. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise) einzureichen, für die er/sie die Kapazitäten des "anderen Unternehmens" in Anspruch nimmt. Ergänzend wird auf die Eignungsanforderungen in der Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien, Kriterium (Art): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, "§ 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" verwiesen. Beachten Sie bitte, dass für § 44 VgV (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister) nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV keine Eignungsleihe möglich ist!

      Kontaktperson
      Zentrale Vergabestelle
      Kontakttelefon
      +49 8921760
      Kontakt-E-Mail
      zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
      Adresse
      Maximilianstr. 39, 80538 München

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.

    • Beschreibung

      Siehe die Ausführungen in dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", Ziffer 3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt angegeben. Die fehlerhafte Angabe von „1%:99%“ ist technisch bedingt und hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren keine Aussagekraft. In diesem Vergabeverfahren wurde ein (sog.) „Festpreis“ i. S. v. § 58 Abs. 2 S. 3 VgV vorgegeben (Vgl. für die Höhe des Festpreises die Ziffer „7. Vergütung“ der Rahmenvereinbarung! Vgl. auch die Ziffer "2.2.2 Verwaltungstätigkeiten" der Leistungsbeschreibung und Art. 1 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 S. 1 Kostengesetz (KG)!). § 58 Abs. 2 S. 3 VgV bestimmt: „Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nach Satz 1 bestimmt wird.“ Die e-Vergabe-Plattform sieht jedoch systemtechnisch (leider) zwingend vor, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ mindestens 1 % betragen muss, die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ maximal „99 %“ betragen darf. Dies ist vergaberechtlich nach § 58 Abs. 2 S. 3 VgV (s. o.!) aber nicht korrekt. Und eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“, wie in der e-Vergabe-Plattform angegeben, findet nicht statt. Auch ist die „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) nicht korrekt. Die tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %.

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Regierung von Oberbayern
    Titel
    Durchführung der zweiten (ärztlichen) Leichenschau vor Feuerbestattungen
    Typ
    ErgebnisRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    85141000Dienstleistungen von medizinischem Personal
    Zusätzliche Codes
    75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
    Ort
    München, Kreisfreie Stadt
    Geschätzter Wert
    68.311.890,00 €

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    • Klinikverbund Allgäu gGmbH

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Klinik Immenstadt, BA 1, Erweiterungsbau Nordwest, Technische Ausrüstung ALG 7 (Medizintechnik) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 3-9, bei stufenweiser Beauftragung.

      Die Klinikverbund Allgäu gGmbH benötigt Dienstleistungen für die Technische Ausrüstung ALG 7 (Medizintechnik) gemäß §§ 53 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9, für den Erweiterungsbau Nordwest der Klinik Immenstadt in Oberallgäu. Der Neubau umfasst eine Nutzfläche von ca. 3.921 m² über vier Geschosse, inklusive Technikbereichen, Arztdiensträumen, einer Highcare-Bettenstation, Verwaltung und einer Pflegestation. Zusätzlich ist ein Umbau im Bestand zur Erweiterung der Zentralen Notaufnahme vorgesehen. Die Vergabe erfolgt stufenweise, und es können auch besondere Leistungen beauftragt werden. Die Zuschlagskriterien sind Qualität des Projektteams (33%), Herangehensweise an die Planungsaufgabe (37%) und Honorar (30%). Qualifikationsanforderungen umfassen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 145.000 EUR brutto im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 7 (Medizintechnik) in den letzten 3 Geschäftsjahren, eine Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für Sachschäden, durchschnittlich 2 technisch festangestellte Vollzeit-Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung) in den letzten 3 Jahren, mindestens eine Führungskraft mit der Berufsbezeichnung „Ingenieur“, "staatlich geprüfter Techniker" oder "Meister" im Bereich Medizintechnik/Krankenhausbetriebstechnik und 10 Jahre Berufserfahrung dieser Führungskraft im Leistungsbild Technische Ausrüstung Medizin- und labortechnische Anlagen, sowie 2 Referenzprojekte (LPH 2-8) im Bereich medizin- und labortechnische Anlagen, deren Referenzzeitraum zwischen dem 01.09.2013 und 31.08.2026 liegt.

      Wettbewerb mit Qualifikation22. sep. 2026
      22. okt. 2026(14 Tage)
    • Klinikverbund Allgäu gGmbH

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Klinik Immenstadt, BA 1, Erweiterungsbau Nordwest, Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 3-9, bei stufenweiser Beauftragung

      Die Klinikverbund Allgäu gGmbH benötigt Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (ALG 1, 2, 3, 7 und 8 - Heizung, Lüftung, Sanitär) gemäß §§ 53 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9, für den Erweiterungsbau Nordwest der Klinik Immenstadt in Oberallgäu. Der Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 3.921 m² umfasst vier Geschosse und beinhaltet Technikbereiche, Arztdiensträume, Bettenstationen, Verwaltung und eine Pflegestation, sowie die Neukonzeption eines versorgungstechnischen Haustechnikkonzepts. Die Vergabe erfolgt stufenweise, und es sind auch Umbauarbeiten im Bestandsgebäude sowie Rückbauarbeiten und Spartenanpassungen erforderlich. Die Zuschlagskriterien sind Qualität des Projektteams (33%), Herangehensweise an die Planungsaufgabe (37%) und Honorar (30%). Qualifikationsanforderungen umfassen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 540.000 EUR brutto in den letzten 3 Geschäftsjahren im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS), eine Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für Sachschäden, durchschnittlich 5 technisch festangestellte Vollzeit-Mitarbeiter (inklusive Geschäftsführung) in den letzten 3 Jahren im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS), sowie mindestens eine Führungskraft mit der Berufsbezeichnung "Ingenieur", "staatlich geprüfter Techniker" oder "Meister" der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik o.ä. mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in diesem Leistungsbild. Es sind zwei Referenzprojekte (LPH 2-8) aus dem Zeitraum 01.09.2013 - 31.08.2026 nachzuweisen, bei denen mindestens zwei der ALG 1, 2, 3, 7 und 8 beauftragt und vollständig bearbeitet wurden.

      Wettbewerb mit Qualifikation15. sep. 2026
      14. okt. 2026(6 Tage)
    • Regierungspräsidium Tübingen

      Helse- og sosial tjenesteyting

      Betrieb der Krankenstation in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Sigmaringen (LEA)

      Das Regierungspräsidium Tübingen benötigt Dienstleistungen für den Betrieb der Krankenstation in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete (LEA) in Sigmaringen. Die Vergabe erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, wobei der Preis zu 60 % und das Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung zu 40 % gewichtet werden. Für die Qualifikation sind mindestens zwei Referenzprojekte über die medizinische Versorgung von Geflüchteten in einer Erstaufnahmeeinrichtung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre erforderlich, wobei in diesen Projekten über mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate durchschnittlich mindestens 250 Personen untergebracht gewesen sein müssen. Zudem ist der Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit spezifischen Deckungssummen nachzuweisen.

      Wettbewerb25. sep. 2026
      12. nov. 2026(35 Tage)
    • Stadt Creglingen

      Arkitekttjenester

      Sanierung und Umbau Ärztezentrum Creglingen (Gebäudeplanung und dazugehörige Fachplanungen)

      Die Stadt Creglingen benötigt Dienstleistungen für die Gebäudeplanung (LPH 1-9) und zugehörige Fachplanungen (Tragwerksplanung LPH 3-6, TGA Elektrotechnik LPH 1-9, TGA Heizung Lüftung Sanitär LPH 1-9, TGA Medizintechnik LPH 3-9) für die Sanierung und den Umbau eines ehemaligen Krankenhauses zu einem Ärztezentrum in Creglingen, Main-Tauber-Kreis, über einen Zeitraum von 6 Jahren mit einem maximalen Gesamtwert von 1.930.890 EUR. Die Leistungen umfassen die Planung und den Umbau während des laufenden Betriebs, wobei das Ärztezentrum bis spätestens 2032 in Betrieb genommen werden soll. Die Vergabe erfolgt in einem Verhandlungsverfahren ohne vorgelagerten Planungswettbewerb mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb, und die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Zuschlagskriterien umfassen Qualitätskriterien wie Referenzobjekt (Planung und Funktionalität 21,0526%, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb 21,0526%), Projektmanagement (Fachkunde: Projektorganisation und Projektteam, Baustellenpräsenz, Bereitschaft/Ideen zu kostenbewusstem Bauen, Umbau im laufenden Betrieb, Schnittstellenmanagement, jeweils 15,7895%) und das Preiskriterium (Honorarparameter: Gesamthonorarangebot inkl. Nebenkosten 15,7895%). Qualifikationsanforderungen beinhalten den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000 EUR für Personen- und sonstige Schäden, die Bauvorlageberechtigung für den Projektleiter und Projektbearbeiter bei Los 1 (Gebäudeplanung), sowie drei Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten zehn Jahren, die spezifische Leistungsphasen und Nettobaukosten (KG 300 + 400) von mindestens 5 Mio. EUR für Gebäude- und Tragwerksplanung, und 2,5 Mio. EUR für Elektro-, HLS- und Medizintechnikplanung nachweisen. Die Referenzen müssen zudem vergleichbare Objekte im Medizin-, Praxis- oder Krankenhausbau mit OP-Saal, öffentlich ausgeschriebene Projekte und Bestandsumbauten/-modernisierungen im laufenden Betrieb umfassen. Für Los 5 (Medizintechnik) sind drei verschiedene Referenzen erforderlich.

      Wettbewerb mit Qualifikation18. sep. 2026
      19. okt. 2026(11 Tage)
      1.930.890 €
    • Klinikverbund Allgäu gGmbH

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 3-9, stufenweise Beauftragung

      Die Klinikverbund Allgäu gGmbH benötigt Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (ALG 4, 5 und 6, Elektrotechnik) gemäß §§ 53 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9, für den Neubau „Bauabschnitt 1 Erweiterungsbau Nordwest“ am Standort Klinik Immenstadt in Oberallgäu. Der Neubau umfasst eine Nutzfläche von ca. 3.921 m² über vier Geschosse, inklusive Technikbereichen, Arztdiensträumen, Bettenstationen und Verwaltung, sowie eine Technikzentrale und PV-Anlage auf dem Dach. Zusätzlich sind Rückbauarbeiten, Spartenanpassungen und Kanalverlegungen sowie ein Umbau im Bestand zur Erweiterung der Zentralen Notaufnahme vorgesehen. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Die Zuschlagskriterien sind: Projektteam (33%), Herangehensweise an die Planungsaufgabe (37%) und Honorar (30%). Qualifikationsanforderungen umfassen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 470.000 EUR brutto in den letzten 3 Geschäftsjahren im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), eine Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für Sachschäden, durchschnittlich 4 technisch festangestellte Vollzeit-Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung) in den letzten 3 Jahren im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), sowie einen Geschäftsführer oder eine Führungskraft mit der Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „staatlich geprüfter Techniker“ oder „Meister“ der Fachrichtung Elektrotechnik o.ä. und mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in diesem Leistungsbild. Es sind 2 Referenzprojekte (LPH 2-8) aus dem Zeitraum 01.09.2013 - 31.08.2026 nachzuweisen, bei denen mindestens zwei der ALG 4, 5 und 6 beauftragt und vollständig bearbeitet wurden.

      Wettbewerb mit Qualifikation18. sep. 2026
      19. okt. 2026(11 Tage)