Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Telekommunikasjonstjenester
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat eine Vereinbarung mit MUENET GmbH und GlasfaserPlus GmbH über die Errichtung und den Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises getroffen. Die Dienstleistungen sollen im Westerwaldkreis über einen Zeitraum von 84 Monaten erbracht werden. Das zu errichtende Hochleistungsnetz muss eine symmetrische Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s für 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen und 15 sonstige sozioökonomische Treiber gewährleisten. Es gab 2 Angebote.
Ergebnis
- Gewinner
- Glasfaser Plus GmbH
- MUENET GmbH
- Anzahl Angebote
- 2
- Vertragswert
- -1 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle (1-10)
- Kontakttelefon
- +49 2602124-505
- Kontakt-E-Mail
- zentrale-vergabestelle@westerwaldkreis.de
- Adresse
- Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 6.117 Privatadressen, 835 Gewerbeadressen sowie 15 sonstige sozioökonomische Treiber ( "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem/den privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner/ihrer Wirtschaftlichkeitslücke(n) zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.Hauptmerkmale des VerfahrensDer Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 17 VgV durch. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushalts-rechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen. Das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb stellt ein zweistufiges Auswahlverfahren dar. Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Anschluss lädt der Auftraggeber zu Verhandlungsgesprächen ein. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, nur diejenigen drei Bieter zu Verhandlungsgesprächen einzuladen, die unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. Im zweiten Teil - dem Verhandlungsverfahren - wird unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien das bzw. die wirtschaftlichste(n) Angebot(e) ausgewählt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt mehrstufig (erstes Angebot - Verhandlungsrunde - zweites Angebot, etc.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Verhandlungs- und Angebotsrunden durchzuführen.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird nach Maßgabe der nachstehenden Erläuterungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat.
Bewertungsmethode
Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl.
Beschreibung
Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat.
Bewertungsmethode
Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl.
Beschreibung
Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat.
Bewertungsmethode
Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl.
Beschreibung
Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat.
Bewertungsmethode
Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl.
Beschreibung
Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist.
Bewertungsmethode
5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlicher und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
- Titel
- Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Westerwaldkreis
- Dauer
- 84 Monate