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    Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: EURneffy(R) Wirkstoff: Epinephrin ATC-Code: C01CA24

    AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

    Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: EURneffy(R) Wirkstoff: Epinephrin ATC-Code: C01CA24

    1. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      Sep 11, 8:46 AMSeptember 11, 2026 8:46 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Bayern - Die Gesundheitskasse/Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: EURneffy(R) Wirkstoff: Epinephrin ATC-Code: C01CA24
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, einen Arzneimittelrabattvertrag mit ALK-Abello Arzneimittel GmbH über die Lieferung von pharmazeutischen Produkten (EURneffy(R) Wirkstoff: Epinephrin ATC-Code: C01CA24) für 2 Jahre abzuschließen.

    Ergebnis

    Gewinner
    ALK-Abello Arzneimittel GmbH
    Anzahl Angebote
    0
    Vertragswert
    Nicht angegeben

    Über das Angebot

      Arzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: EURneffy(R) Wirkstoff: Epinephrin ATC-Code: C01CA24

      Kontaktperson
      Vergabestelle SGB V
      Kontakttelefon
      089 62730267
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle1@by.aok.de
      Adresse
      Carl-Wery-Str. 28, 81739 München

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    Auftraggeber
    AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
    Titel
    Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: EURneffy(R) Wirkstoff: Epinephrin ATC-Code: C01CA24
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Dauer
    2 Jahre

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      Farmasøytisk engroshandel

      Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epinephrin (ATC: C01CA24)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Epinephrin (ATC: C01CA24) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.

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      Farmasøytisk engroshandel

      Open house Arzneimittelrabattverträge Epinephrin, ausgenommen in der nasalen Darreichungsform, ATC C01CA24

      Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Produkte (Wirkstoff Epinephrin, ausgenommen in nasaler Darreichungsform, ATC C01CA24) in Deutschland zu schließen. Die Verträge laufen vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028 und können jederzeit während dieser Laufzeit abgeschlossen werden, spätestens jedoch am 03.09.2028. Pharmazeutische Unternehmen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen, können einen Vertrag abschließen.

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    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Epinephrin, ATC C01CA24 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Epinephrin (ausschließlich Darreichungsformen zur Injektion), ATC C01CA24, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      WettbewerbMay 17, 2025
      May 5, 2028(100+ Tage)
      1 €
    • AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Epinephrin (ATC-Code: C01CA24).

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Epinephrin (ATC-Code: C01CA24) innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

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    • AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open house Arzneimittelrabattverträge Epinephrin, ATC C01CA24

      Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Epinephrin, ATC C01CA24, nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2027. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 03.06.2027. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Vergabestelle SGB V ZE25 open-house Rabattverträge Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 03. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauf folgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab per Fax (089/62730650151), als Scan an die E-Mail-Adresse vergabestelle1@by.aok.de oder über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen. Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung, die unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.

      RahmenvereinbarungJun 13, 2025
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