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    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Epinephrin, ATC C01CA24 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

    DAK-Gesundheit

    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Epinephrin, ATC C01CA24 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      17. mai kl. 00:2217. mai 2025 kl. 00:22
    2. Fragefrist

      28. april kl. 21:5928. april 2028 kl. 21:59
    3. Angebotsfrist

      5. mai kl. 10:005. mai 2028 kl. 10:00
    4. Eröffnungstermin

      5. mai kl. 10:015. mai 2028 kl. 10:01
    5. Bindefrist

      5. juni kl. 10:005. juni 2028 kl. 10:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/DAK-Gesundheit/Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Epinephrin, ATC C01CA24 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Epinephrin (ausschließlich Darreichungsformen zur Injektion), ATC C01CA24, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

    Über das Angebot

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Epinephrin (ausschließlich Darreichungsformen zur Injektion), ATC C01CA24, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.Hauptmerkmale des VerfahrensEs handelt sich um ein Open-House-Verfahren für Generika.

      Kontakttelefon
      +49 402364855-1194
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelleAM@dak.de
      Adresse
      Nagelsweg 27- 31, 20097 Hamburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Relevante Ausbildungs- und Berufsqualifikationen.

      Dokumentationsanforderung

      Siehe Antragsschreiben.

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    Auftraggeber
    DAK-Gesundheit
    Titel
    Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Epinephrin, ATC C01CA24 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Geschätzter Wert
    1,00 €
    Dauer
    24 Monate

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Epinephrin (ATC-Code: C01CA24).

      Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Epinephrin (ATC-Code: C01CA24) innerhalb des Zeitraumes vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).

      Rahmenvereinbarung8. jan. 2025
      28. des. 2026(81 Tage)
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erythropoietin, ATC B03XA01 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate)

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Erythropoietin (ausschließlich Epoetin theta), ATC B03XA01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2025 in Kraft und endet am 31.05.2027 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      Wettbewerb15. april 2025
      5. april 2028(100+ Tage)
      1 €
    • AOK Sachsen - Anhalt

      Farmasøytisk engroshandel

      Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epinephrin (ATC: C01CA24)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Epinephrin (ATC: C01CA24) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.

      Wettbewerb6. des. 2024
      30. nov. 2026(53 Tage)
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01 für die Zeit 01.07.2026 - 30.06.2028

      Die DAK-Gesundheit benötigt pharmazeutische Produkte, genauer gesagt Arzneimittel mit dem Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01, für eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung über 2 Jahre mit einem maximalen Gesamtwert von 1 EUR. Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen des Zulassungsmodells für den Biosimilar-Markt.

      Wettbewerb13. mai 2026
      5. mai 2028(100+ Tage)
      1 €
    • DAK-Gesundheit

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Benralizumab, ATC R03DX10 für die Zeit 01.06.2025 - 31.05.2027

      § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Benralizumab, ATC R03DX10, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2025 in Kraft und endet am 31.05.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

      Wettbewerb22. april 2025
      5. april 2027(100+ Tage)
      1 €