Geothermie Prenzlau - Anlagentechnik
Anleggsmaskiner og utstyr
Die Stadtwerke Prenzlau GmbH benötigt Bauleistungen für die verfahrenstechnische und elektrotechnische Auslegung einer Geothermieanlage und Thermalwassertrasse in Prenzlau, Uckermark. Das Projekt umfasst die Errichtung von Anlagen an zwei Standorten (Thomas-Müntzer-Platz 4 und Am Krankenhaus) zur Bereitstellung von Heizwärme mittels geothermischer Energie und Wärmepumpen. Die Vergabe erfolgt an die drei bis fünf bestplatzierten Bewerber. Die Zuschlagskriterien sind Preis (23,0769 %), Anlieferung der Wärmepumpen (7,6923 %), Gewährleistung (7,6923 %), Anlieferung Komponenten Thermalwassertrasse (15,3846 %), Anlieferung der Komponenten Elektrotechnik (15,3846 %), Anlieferung der Komponenten MSR und Schaltschränke (15,3846 %) und Anlieferung der Komponenten Lüftung, Sanitär und Kälteanlagen (15,3846 %). Als Qualifikationsanforderung ist mindestens ein Referenzprojekt für Wärmepumpen/Kältemaschinen erforderlich, das mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, eine Heiz- oder Kälteleistung von mindestens 3,0 MW (davon mindestens ein Aggregat mit 1,0 MW Heizleistung) aufweist, der EU-Maschinenrichtlinie und DIN EN 378 entspricht, eine Vorlauftemperatur von mindestens 70°C hat und abgenommen sowie in Betrieb genommen wurde. Zudem ist eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 5 Mio. EUR für Personenschäden, 5 Mio. EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden/sonstige Schäden, jeweils mit zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr, nachzuweisen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Maximilian Zingelmann
- Kontakttelefon
- +49 3984 853-371
- Kontakt-E-Mail
- Maximilian.Zingelmann@stadtwerke-prenzlau.de
Die Stadtwerke Prenzlau planen, die Nutzung von geothermischer Energie für die Fernwärmeversorgung zu reaktivieren. Im Jahr 2025 wurden für die Umsetzung des Projektes dafür eine Injektionsbohrung ertüchtigt und eine Förderbohrung abgeteuft. Die Anlage wird an zwei Standorten errichtet. Der Standort an der Förderbohrung mit Bohrungskopfabdeckung und der Heizzentrale mit Wärmeübertragern und Wärmepumpen befindet sich in am Thomas-Müntzer-Platz 4, 17291 Prenzlau. Der zweite Standort an der Injektionsbohrung mit Bohrungskopfabdeckung und Filtergebäude befindet sich in der Straße Am Krankenhaus, 17291 Prenzlau. Beide Standorte sind über befestigte Straßen zugänglich. Der Leistungsumfang umfasst die verfahrenstechnische und elektrotechnische Auslegung der Geothermieanlage und Thermalwassertrasse. Die Hauptstandorte des Systems sind Bohrkeller und Heizzentrale am Bohrstandort Gt Prenzlau 4 (Thomas-Müntzer-Platz 4) und Filterhaus und Bohrkeller an Gt Prenzlau 3/89 (Am Krankenhaus), verbunden über eine Thermalwassertrasse. Ziel des Projektes ist die Bereitstellung von Heizwärme über eine Wärmepumpenanlage unter Nutzung der geothermischen Energie des Untergrunds. Allgemeine Hinweise: Die Erstellung der Bohrungen einschließlich des Bohrungskopfes ist Teil einer separaten Ausschreibung, Schnittstelle sind die Anschlussflansche zu den Bohrlochköpfen bzw. die Kabeldurchführung durch diese. Der Hochbau der beschriebenen Gebäude ist Teil eines separaten Loses. Die Tiefenpumpe, der Step-up Transformator und Frequenzumrichter sowie deren elektrotechnische Installation sind Teil einer separaten Ausschreibung. Die Verkabelung von Transformator und Frequenzumrichter sind Teil dieses Leistungsverzeichnisses. Die erdverlegten Trassen zur Verbindung der Standorte sowie deren Verlegung sind Teil einer separaten Ausschreibung. Schnittstelle sind die Anschlussflansche zu erdverlegten Rohrleitungen innerhalb der Gebäudeschächte. Die Verkabelung zwischen Leckdrahtsystemen und deren Überwachungseinheit sind Teil dieses Leistungsverzeichnisses.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Bei der Wertung des Hauptkriteriums Nr. 1 "Preis" erhält der bestplatzierte Bieter 10 Punkte. Die Punktzahl bestimmt sich anhand des angegebenen Preises, wobei der Bieter mit dem günstigsten Preis die höchste Punktzahl (= 10 Punkte) erhält. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte. Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte, usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Bewertungsmethode
Der bestplatzierte Bieter erhält 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte. Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte, usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Beschreibung
Bei der Wertung des Hauptkriteriums Nr. 2 "Anlieferung der Wärmepumpen" können die Bieter maximal 10 Punkte erhalten, wobei die Bewertung ab Unterschreitung der "Mindestanforderung" - also Anlieferung vor dem 31. August 2027 - beginnt. Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Bewertungsmethode
Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Beschreibung
Bei der Wertung des Hauptkriteriums Nr. 3 "Gewährleistung" können die Bieter maximal 10 Punkte erhalten. Ausgangspunkt ist dabei, dass die Gewährleistung mindestens 2 Jahre beträgt (Mindestanforderung). Bewertet wird insofern die Verlängerung der Gewährleistung, wobei die Bieter für eine Verlängerung der Gewährleistung von 0,2 Jahren jeweils 1 Wertungspunkt erhalten
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Verlängerung der Gewährleistung. Für eine Verlängerung der Gewährleistung von 0,2 Jahren erhalten Bieter jeweils 1 Wertungspunkt.
Beschreibung
Bei der Wertung des Hauptkriteriums Nr. 2 "Anlieferung der Komponenten der Thermalwassertrasse" können die Bieter maximal 10 Punkte erhalten, wobei die Bewertung ab Unterschreitung der "Mindestanforderung" - also Anlieferung vor dem 31. Mai 2028 - beginnt. Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Bewertungsmethode
Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Beschreibung
Bei der Wertung des Hauptkriteriums Nr. 2 "Anlieferung der Komponenten der Elektrotechnik" können die Bieter maximal 10 Punkte erhalten, wobei die Bewertung ab Unterschreitung der "Mindestanforderung" - also Anlieferung vor dem 31. Mai 2028 - beginnt. Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Bewertungsmethode
Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Beschreibung
Bei der Wertung des Hauptkriteriums Nr. 2 "Anlieferung der Komponenten der MSR und Schaltschränke" können die Bieter maximal 10 Punkte erhalten, wobei die Bewertung ab Unterschreitung der "Mindestanforderung" - also Anlieferung vor dem 31. Mai 2028 -beginnt. Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Bewertungsmethode
Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Beschreibung
Bei der Wertung des Hauptkriteriums Nr. 2 "Anlieferung der Komponenten der Lüftung, Sanitär und Kälteanlage" können die Bieter maximal 10 Punkte erhalten, wobei die Bewertung ab Unterschreitung der "Mindestanforderung"- also Anlieferung vor dem 31. Mai 2028 - beginnt. Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Bewertungsmethode
Der bestplatzierte Bieter erhält jeweils 10 Punkte. Alle anderen Bieter bekommen - linear interpoliert - weniger Punkte, je nachdem, um wieviel sie schlechter sind. Ein Angebot, das 10 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 10 % weniger Punkte (= 9 Punkte). Ein Angebot, das 20 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt, erhält 20 % weniger Punkte (= 8 Punkte), usw. bis zu einem Angebot, das 100 % über dem Wert des bestplatzierten Bieters liegt und damit "0" Punkte erhält.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bewerber muss in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU eingetragen sein.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung zur aktuell gültigen Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
Beschreibung
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Beschreibung
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSorgPflG und § 14 BTTG vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSorgPflG und § 14 BTTG vorliegen.
Beschreibung
Der Bewerber muss Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juli 2026 betreffend Sanktionen gegen Russland einhalten.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juli 2026 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Beschreibung
Der Bewerber muss seinen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angeben.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Beschreibung
Der Bewerber muss seinen Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen angeben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärungen über den Umsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Beschreibung
Der Bewerber muss die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Beschreibung
Der Bewerber muss sich zur Einhaltung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) verpflichten.
Dokumentationsanforderung
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG).
Beschreibung
Der Bewerber muss eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen 5 Mio. EUR für Personenschäden, 5 Mio. EUR für Sachschäden, 1 Mio. EUR für Vermögensschäden/ sonstige Schäden, jeweils mit einer 2-fachen Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr, vorweisen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Versicherungsschutzes über das Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Der Nachweis kann dann insbesondere durch eine Bestätigung des Versicherers (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) erbracht werden und darf - gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung - nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Mindestdeckungssummen sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung des Versicherungsschutzes und eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen.
Beschreibung
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt Wärmepumpen/ Kältemaschinen vorlegen, das mit der ausgeschriebenen Leistung, nach Art und Umfang, vergleichbar ist und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lässt. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn mindestens die Werks- und Montageplanung Projektleitung/Bauleitung und Inbetriebnahme in Eigenleistung erbracht wurden und die Referenzanlage kumulativ folgende Anforderungen erfüllt: Mehrmodulanlage mit insgesamt mindestens 3,0 MW Heiz- oder Kälteleistung; mindestens ein Aggregat mit mindestens 1,0 MW Heizleistung; vollständige Maschine gemäß EU-Maschinenrichtlinie; Anlage entspricht Normenreihe DIN EN 378; Vorlauftemperatur der Wärmepumpen mind. 70°C und Anlage ist abgenommen und in Betrieb genommen.
Dokumentationsanforderung
Tabellarische Referenzaufstellung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter.
Beschreibung
Der Bewerber muss die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken gewährleisten.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung zu weiteren fachlichen Anforderungen und Qualifikationen: Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken.
Beschreibung
Die Projektabwicklung muss in deutscher Sprache erfolgen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Stadtwerke Prenzlau GmbH
- Titel
- Geothermie Prenzlau - Anlagentechnik
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Uckermark