Gerüstbauarbeiten BA1
Stillas og stillastjenester
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz benötigt Gerüstbauarbeiten für den Bauabschnitt BA 1 in Landshut. Die Leistungen umfassen Fassaden-, Arbeits- und Schutzgerüste (ca. 8.241 m²), Flächengerüste (ca. 412 m²), Raumgerüste (ca. 1285 m³), Treppentürme (ca. 564 m), Absturzsicherungen für Flachdächer (ca. 252 m) sowie Gerüstsonderkonstruktionen (ca. 4.294 m), inklusive statischer Nachweise, Verankerungsplanung, Gefährdungsbeurteilungen, Prüfungen und Dokumentation. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium des günstigsten Wertungspreises. Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, eine Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in vergleichbaren Bauleistungen, sowie den Nachweis von 3 Referenzprojekten aus den letzten fünf Kalenderjahren und eine Erklärung über die Verfügbarkeit der notwendigen Arbeitskräfte.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Ditthornstraße 10
- Kontakttelefon
- 09417965225
- Kontakt-E-Mail
- franziska.schneider@hwkno.de
- Adresse
- Ditthornstraße 10, 93055 Regensburg
Ausführung von Gerüstbauarbeiten für den Bauabschnitt BA 1 einschließlich Arbeits-, Schutz-, Raum- und Sondergerüsten sowie erforderlicher Nachweise und Prüfungen. - Fassaden-, Arbeits- und Schutzgerüste einschließlich Vorhaltung und Anpassungen, ca. 8.241 m² - Flächengerüste für Außen- und Innenbereiche, ca. 412 m² - Raumgerüste für Außen- und Innenbereiche, ca. 1285 m³ - Treppentürme, ca. 564 m - Absturzsicherungen Flachdach, ca. 252 m - Gerüstsonderkonstruktionen wie Dachfanggerüste, Überbrückungen, Konsolen und Gerüstbekleidungen, ca. 4.294 m - Statische Nachweise, Verankerungsplanung, Gefährdungsbeurteilungen, Prüfungen und Dokumentation
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der günstigste Wertungspreis erhält den Zuschlag.
Bewertungsmethode
Der günstigste Wertungspreis erhält den Zuschlag.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung zur Eintragung in die folgenden Register: Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handwerkskammer.
Dokumentationsanforderung
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Dokumentationsanforderung
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über ein wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Euro 3.000.000 für Personenschäden, Euro 3.000.000 für sonstige Schäden. Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht eingeschränkt.
Dokumentationsanforderung
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Dokumentationsanforderung
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Dokumentationsanforderung
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Bei präqualifizierten Unternehmen ist eine Nachbesserung der Referenzen nicht zulässig. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen für den Beleg der Eignung nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Referenzen mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachforderung diesbezüglich ist nicht zulässig. Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist zusätzlich als Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Erklärung hinsichtlich der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt. Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Beschreibung
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden.
Dokumentationsanforderung
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Sofern die in der Präqualifikation hinterlegten Nachweise nicht ausreichend sind, müssen die weiteren Nachweise bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Eine Nachbesserung von im PQ-Verzeichnis hinterlegten Dokumente ist nicht zulässig. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
- Titel
- Gerüstbauarbeiten BA1
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Landshut, Kreisfreie Stadt