Grundstück B27
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Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Boitwarder Groden südlich des Gleisbogens nahe dem Niedersachsenkai ein Grundstück mit insgesamt ca. 22 ha belegen auf mehreren Flurstücken in der Gemarkung Brake und Golzwarden zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter, deren Produktion, deren Lagerung, deren Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B27 soll Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- NL Brake, Brommystraße 2, 26919 Brake
- Kontakttelefon
- +49 4401 925-150
- Kontakt-E-Mail
- cstahnke@nports.de
- Adresse
- Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Boitwarder Groden südlich des Gleisbogens nahe dem Niedersachsenkai ein Grundstück mit insgesamt ca. 22 ha belegen auf mehreren Flurstücken in der Gemarkung Brake und Golzwarden zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter, deren Produktion, deren Lagerung, deren Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B27 soll Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.Hauptmerkmale des VerfahrensUnternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften. Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut: 1. Teilnahmewettbewerb: Unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft. 2. Indikatives Angebot: Die geeigneten Bieter, die einen Teilnahmeantrag für das Grundstück eingereicht haben, werden unter Übersendung der Wertungskriterien zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. Der Zeitpunkt zu dem Niedersachsen Ports zur Abgabe eines indikativen Angebots auffordern wird, hängt unter anderem von dem Prüfungs- und Nachforderungsaufwand hinsichtlich der eingereichten Teilnahmeanträge ab. Das in dem entsprechenden Pflichtfeld "Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe" eingetragene Datum ist daher nur als unverbindliche Schätzung zu verstehen. Durch Wertung der indikativen Angebote wird der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen über das Grundstück eingetreten wird. 3. Verhandlungen mit dem Bestbieter: Der Bestbieter (und ggf. der/die Bestbieter Restgrundstück) erhält von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen für das Grundstück und den Bietern wird der Beginn der Reservierungsfrist mitgeteilt. Der Bestbieter kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Grundstücksvertrages für das Grundstück ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber Niedersachsen Ports abgeben. Es wird klargestellt, dass das Datum in dem Pflichtfeld "Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe" sich nicht auf das vorstehend genannte (notarielle) Angebot des Bestbieters, sondern auf die zur Auswahl des Bestbieters einzureichenden indikativen Angebote bezieht.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Es dürfen keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Sollten solche Verfehlungen vorliegen, ist darzustellen, welche Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden. Weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens dürfen auf Terrorlisten erscheinen. Das Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) ist bekannt. Es ist bekannt, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Es ist sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Das Verbot der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen an russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen ist bekannt. Ein Auftrag darf auch dann nicht vergeben werden, wenn die Anteile des voraussichtlichen Auftragnehmers zu mehr als 50% von den eben genannten gehalten werden oder voraussichtliche Auftragnehmer im Namen oder auf Anweisung einer der genannten Organisationen handelt. Es ist sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Die vorstehenden Erklärungen sind auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung vorzulegen. Die bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft sind darzustellen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern. Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EU) 2022/576 und 833/2014, Art. 5 k) ergebende Verbot der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien und damit des 4. Teils des GWB an russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bekannt ist. Ein Auftrag darf auch dann nicht vergeben werden, wenn die Anteile des voraussichtlichen Auftragnehmers zu mehr als 50% von den eben genannten gehalten werden oder voraussichtliche Auftragnehmer im Namen oder auf Anweisung einer der genannten Organisationen handelt. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung vorzulegen. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen. Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
Beschreibung
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein entsprechender Umsatz stellt keine Mindestanforderung dar.
Dokumentationsanforderung
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen: Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Beschreibung
Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Dokumentationsanforderung
Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen: Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Beschreibung
Der Bieter muss nachweisen können, dass er die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann.
Dokumentationsanforderung
Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
Beschreibung
Der Bieter muss eine schriftliche Bankauskunft zum Zahlungsverhalten vorlegen.
Dokumentationsanforderung
Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
Beschreibung
Der Bieter muss seine technische Leistungsfähigkeit durch nachvollziehbare Darstellung seiner (ggf. in der Unternehmensgruppe vorhandenen) Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung (Referenz) nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner (ggf. in der Unternehmensgruppe vorhandenen) Erfahrungen mit mind. einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung (Referenz) in einer selbst zu erstellenden Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem jeweiligen Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojekt.
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- Auftraggeber
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbüro Landwirtschaft Oldenburg
- Titel
- Grundstück B27
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Wesermarsch
- Dauer
- 360 Monate
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…