Grundstücke B31 und B32
Veröffentlichte Frist abgelaufen
Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.
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Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Niedersachsen Ports stehen als Eigentümerin am Niedersachsenkai Grundstücke mit insgesamt ca. 6,85 ha belegen auf den Flurstücken 2/34 und 161/11, Flur 9 in der Gemarkung Golzwarden zur Verfügung, auf welchen hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter, deren Produktion, deren Lagerung, deren Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf den hier gegenständlichen Grundstücken B31 und B32 soll Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- NL Brake, Brommystraße 2, 26919 Brake
- Kontakttelefon
- +49 4401 925-150
- Kontakt-E-Mail
- cstahnke@nports.de
- Adresse
- Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Niedersachsen Ports stehen als Eigentümerin am Niedersachsenkai Grundstücke mit insgesamt ca. 6,85 ha belegen auf den Flurstücken 2/34 und 161/11, Flur 9 in der Gemarkung Golzwarden zur Verfügung, auf welchen hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter, deren Produktion, deren Lagerung, deren Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf den hier gegenständlichen Grundstücken B31 und B32 soll Umschlag über die Kaikante im Hafen Brake generiert werden.Hauptmerkmale des VerfahrensUnternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften. Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut: 1. Teilnahmewettbewerb: Unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft. 2. Indikatives Angebot: Die geeigneten Bieter, die einen Teilnahmeantrag für eines oder beide Lose eingereicht haben, werden unter Übersendung der Wertungskriterien zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. Der Zeitpunkt zu dem Niedersachsen Ports zur Abgabe eines indikativen Angebots auffordern wird, hängt unter anderem von dem Prüfungs- und Nachforderungsaufwand hinsichtlich der eingereichten Teilnahmeanträge ab. Das in dem entsprechenden Pflichtfeld "Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe" eingetragene Datum ist daher nur als unverbindliche Schätzung zu verstehen. Durch Wertung der indikativen Angebote wird je Los der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen über das jeweilige Grundstück eingetreten wird. 3. Verhandlungen mit dem Bestbieter: Der jeweilige Bestbieter erhält von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen für das jeweilige Grundstück und den Bietern wird der Beginn der Reservierungsfrist mitgeteilt. Der Bestbieter pro Los / Grundstück kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Grundstücksvertrages für das jeweilige Grundstück ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber Niedersachsen Ports abgeben. Es wird klargestellt, dass das Datum in dem Pflichtfeld "Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe" sich nicht auf das vorstehend genannte (notarielle) Angebot des Bestbieters, sondern auf die zur Auswahl des Bestbieters einzureichenden indikativen Angebote bezieht.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft.
Beschreibung
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft.
Beschreibung
Dem Bieter/dem Mitglied der Bietergemeinschaft ist das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft.
Beschreibung
Dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist das sich aus den Verordnungen (EU) 2022/576 und 833/2014, Art. 5 k) ergebende Verbot der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien und damit des 4. Teils des GWB an russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bekannt. Ein Auftrag darf auch dann nicht vergeben werden, wenn die Anteile des voraussichtlichen Auftragnehmers zu mehr als 50% von den eben genannten gehalten werden oder voraussichtliche Auftragnehmer im Namen oder auf Anweisung einer der genannten Organisationen handelt. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Beschreibung
Der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft. Die Erklärungen der Nachunternehmer sind vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung vorzulegen.
Beschreibung
Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft.
Dokumentationsanforderung
Alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen. Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate) einzureichen.
Beschreibung
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Dokumentationsanforderung
Auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Zum Nachweis der Eignung wird auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit für die geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Beschreibung
Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Dokumentationsanforderung
Auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Zum Nachweis der Eignung wird auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit für die geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Beschreibung
Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Dokumentationsanforderung
Soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Zum Nachweis der Eignung wird auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit für die geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Beschreibung
Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann.
Dokumentationsanforderung
Z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel. Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Zum Nachweis der Eignung wird auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit für die geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Beschreibung
Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten.
Dokumentationsanforderung
Die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Zum Nachweis der Eignung wird auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit für die geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Beschreibung
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner (ggf. in der Unternehmensgruppe vorhandenen) Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung (Referenz). Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem jeweiligen Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojekt.
Dokumentationsanforderung
Die Darstellung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Zum Nachweis der Eignung wird auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit für die geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen. Der Eignungsnachweis kann auch durch "Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbüro Landwirtschaft Oldenburg
- Titel
- Grundstücke B31 und B32
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Wesermarsch
- Dauer
- 360 Monate
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…