Hardware für hybride Videokonferenzen
Telekommunikasjons- og elektronikkutstyr
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR benötigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Videokonferenz-Hardware und damit verbundenen Dienstleistungen für hybride Gremiensitzungen kommunaler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein, mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Die Vergabe erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018), wobei der Preis zu 60 % und die Qualität (Bewertung des Beratungskonzepts) zu 40 % gewichtet werden. Für die Qualifikation sind eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 2,5 Millionen Euro für Vermögens- und Datenschutzschäden, ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) und mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren für Beratungsleistungen im Bereich Medientechnik in öffentlichen Sitzungsräumen oder vergleichbaren Einrichtungen sowie für Lieferleistungen mit mindestens sechs verbundenen Dienstleistungen (Montage, Installation, Einrichtung, Konfiguration, Beratung, Planung, Einweisungen, Wartung, Service, Dokumentation, Garantie- und Gewährleistung) und einem Auftragswert von mindestens 5.000,00 Euro netto erforderlich.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 43132950
- Kontakt-E-Mail
- dataportvergabestelle@dataport.de
- Adresse
- Deliusstraße 10, 24114 Kiel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hiermit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommunaler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
Bewertungsmethode
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
Beschreibung
Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
Bewertungsmethode
Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist.
Unterkriterien
Beschreibung
4 Unterkriterien
Beschreibung
6 Unterkriterien
Beschreibung
4 Unterkriterien
Beschreibung
3 Unterkriterien
Beschreibung
3 Unterkriterien
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Dokumentationsanforderung
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe, diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Beschreibung
Es darf keine der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Erklärung, dass für Ihr Unternehmen keine der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Die vorgegebene Eigenerklärung ist abzugeben.
Beschreibung
Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Dokumentationsanforderung
Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Die vorgegebene Eigenerklärung ist abzugeben.
Beschreibung
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Dokumentationsanforderung
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Die vorgegebene Eigenerklärung ist abzugeben.
Beschreibung
Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen.
Dokumentationsanforderung
Die vorgegebene Eigenerklärung ist abzugeben.
Beschreibung
Das Unternehmen muss ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzen. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Dokumentationsanforderung
Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Beschreibung
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeberstruktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn Beratungsleistungen hinsichtlich geeigneten Einsatzes von Medientechnik in öffentlichen Sitzungsräumen, Rats- oder Kreistagssälen, Verwaltungsgebäuden, Bildungseinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen oder Räumen erbracht worden sind. Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht worden sind und wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet worden ist. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Dokumentationsanforderung
Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal). Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Beschreibung
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeberstruktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn mit dem Los vergleichbare Lieferleistungen erbracht wurden und von den hiermit verbundenen Dienstleistungen (Montage, Installation, Einrichtung, Konfiguration, Beratung, Planung, Einweisungen, Wartung, Service, Dokumentation, Garantie- und Gewährleistung) mindestens sechs Leistungen erbracht wurden und der Auftragswert mindestens 5.000,00 Euro netto betrug. Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht worden sind und wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet worden ist. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Dokumentationsanforderung
Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal). Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR
- Titel
- Hardware für hybride Videokonferenzen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Kiel, Kreisfreie Stadt
- Dauer
- 36 Monate