Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr
Fergetransport
Der Landkreis Fürth benötigt Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr für das Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit den VGN-Linien 101, 102, 103 und 104. Die Dienstleistungen umfassen eine jährliche Verkehrsleistung von ca. 696.095 km und 35.537 Fahrplanstunden in der Basisvariante, mit einer optionalen Variante von ca. 700.455 km und 35.751 Fahrplanstunden. Der Vertrag läuft vom 12.12.2027 bis zum 08.12.2035. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises, wobei eine erwartete Preissteigerung bei den Fahrpersonalkosten und variablen Fahrzeugkosten berücksichtigt wird. Bewerber müssen Referenzen über Nahverkehrsleistungen der letzten 3 Jahre vorlegen, nachweisen, dass sie Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer betreiben oder in artverwandten Geschäftsfeldern tätig sind.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 091197731214
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@lra-fue.bayern.de
- Adresse
- Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.Hauptmerkmale des VerfahrensDer Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
Neben dem Gesamtkostenpreis laut Kalkulationsblatt wird sodann beim Wertungspreis die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen C (Fahrpersonalkosten) und B2 (variable Fahrzeugkosten) berücksichtigt: Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preissteigerungen bei diesen Preisbestandteilen zu erwarten, insbesondere im Bereich der Energiekosten, die aus heutiger Sicht nicht bezifferbar sind. Für den Wertungspreis wird unterstellt, dass die Summe der Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit (12.12.2027 – 08.12.2035) um 10 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 10 Prozent auf die Summe der genannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote vorgenommen. Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt: Gesamtkostenpreis + 0,1 * (Preisbestandteil B2 + Preisbestandteil C) = Wertungspreis („W“)
Bewertungsmethode
Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Gesamtkostenpreis + 0,1 * (Preisbestandteil B2 + Preisbestandteil C) = Wertungspreis („W“)
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer. Der Bieter ist bereits als Auftragnehmer im Linienverkehr nach § 42 PBefG oder vergleichbarem tätig. Der Bieter ist in artverwandten Geschäftsfeldern (z.B. Schülerbeförderung) tätig.
Dokumentationsanforderung
Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen
Beschreibung
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 f. GWB sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Beschreibung
Der Bieter verfügt über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Dokumentationsanforderung
Erklärung des Bieters, dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Frühere Zuschlagsempfänger
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.
Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Landkreis Fürth
- Titel
- Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Fürth, Landkreis
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…