Linienbündel "Stadtverkehr Oberursel"
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Fergetransport
Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) hat eine Vereinbarung mit HLB Hessenbus GmbH über die Erbringung von öffentlichen Nahverkehrsleistungen im Linienbündel "Stadtverkehr Oberursel" geschlossen. Die Leistungen umfassen die Linien 41, 42 und n31 in Oberursel und werden ab Betriebsstart mit ca. 468.667 Nkm pro Jahr und 25.495 Fahrplanstunden pro Jahr erbracht. Der Auftragnehmer muss 9 Fahrzeuge (2 Gelenkbusse, 6 Solobusse Bn1 und 1 Solobus Bn2) beschaffen und vorhalten, die ausschließlich für diesen Verkehr eingesetzt werden. Ab dem 01.01.2032 müssen Dieselfahrzeuge mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen betrieben werden. Der Vertragswert beträgt 1 €.
Ergebnis
- Gewinner
- HLB Hessenbus GmbH
- Anzahl Angebote
- 99
- Vertragswert
- 1 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +4961729994444
- Kontakt-E-Mail
- info@verkehrsverband-hochtaunus.de
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Oberursel. Linie 41: Oberstedten – Oberursel Bahnhof – Bommersheim – Stierstadt – Weißkirchen-Ost und zurück Linie 42: Oberursel Hauptfriedhof – Stierstadt Bahnhof Linie n31: Stierstadt Bahnhof – Weißkirchen – Bommersheim – Oberstedten – Oberursel – Stierstadt Bahnhof – Weißkirchen Ost Die Leistungen im Linienbündel können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit ca. 468.667 Nkm p. a. und gerundeten 25.495 Fahrplanstunden p. a. sowie 7 Fahrzeugen erbracht werden. Der Auftragnehmer hat insgesamt 9 Fahrzeuge (2 Gelenkbusse, 6 Solobusse Bn1 und 1 Solobus Bn2) für den vertragsgegenständlichen Verkehr zu beschaffen und vorzuhalten, die ausschließlich im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzt werden. Hiervon sind 2 Fahrzeuge u.A. für die Erbringung von kurzfristigen oder zeitlich begrenzten Zusatzverkehren sowie auf Wunsch des Auftraggebers auch für dauerhafte Zubestellungen während der Vertragslaufzeit einzusetzen. Ab dem 01.01.2032 dürfen die eingesetzten Dieselfahrzeuge nur noch mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in nationales Recht betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als „sauber“ im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.
Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
- Titel
- Linienbündel "Stadtverkehr Oberursel"
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…