Lkw-Schnellladenetz an unbewirtschafteten Rastanlagen
Geplant
Die Ausschreibung ist noch nicht bekannt gemacht.
- Frist
- Sep 16, 2024Abgelaufen
- Vertrag
- Einkauf von DienstleistungenLaufzeit 8 Jahre
Brief
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt für den Bund auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung mit fünf Losen und betrifft die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer verbindlichen Anzahl von MCS- und CCS-Ladepunkten auf insgesamt ca. 130 Standorten. Für Ladepunkte zum Zwischenladen sind Nennladeleistungen von jeweils mindestens 400 kW (CCS-Ladepunkt) und 1 MW (MCS-Ladepunkt) vorgesehen. Die Ladeleistung kann durch die gemeinsame Nutzung von Leistungseinheiten mehrerer Ladepunkte sichergestellt werden. Für MCS-Ladepunkte muss in diesem Fall die an einem Ladepunkt vorgehaltene Leistung unter Berücksichtigung mehrerer zeitgleicher Ladevorgänge an denselben Leistungseinheiten zugeordneten Ladepunkten mindestens 800 kW (Mindestladeleistung) betragen. Die Nennladeleistung von CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen beträgt mindestens 100 kW. Die Herstellung der dafür erforderlichen Netzanschlüsse beantragt die Autobahn GmbH des Bundes bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber.
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Aus der Bekanntmachung
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt für den Bund auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung mit fünf Losen und betrifft die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer verbindlichen Anzahl von MCS- und CCS-Ladepunkten auf insgesamt ca. 130 Standorten. Für Ladepunkte zum Zwischenladen sind Nennladeleistungen von jeweils mindestens 400 kW (CCS-Ladepunkt) und 1 MW (MCS-Ladepunkt) vorgesehen. Die Ladeleistung kann durch die gemeinsame Nutzung von Leistungseinheiten mehrerer Ladepunkte sichergestellt werden. Für MCS-Ladepunkte muss in diesem Fall die an einem Ladepunkt vorgehaltene Leistung unter Berücksichtigung mehrerer zeitgleicher Ladevorgänge an denselben Leistungseinheiten zugeordneten Ladepunkten mindestens 800 kW (Mindestladeleistung) betragen. Die Nennladeleistung von CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen beträgt mindestens 100 kW. Die Herstellung der dafür erforderlichen Netzanschlüsse beantragt die Autobahn GmbH des Bundes bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber.
Kontakt
vergabestelle@autobahn.de- PlanungTyp
- 63712600HauptcodeBetankung von Fahrzeugen