Notmaßnahme über Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 82
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Persontransporttjenester
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 82 „Der Leineweber“ (Bielefeld - Detmold - Altenbecken) ab Dezember 2024 bis zum August 2025 mit einem Volumen von ca. 130 tsd. Zugkm, mit der Möglichkeit einer Verlängerung der Beauftragung bis Dezember 2025. Die Linie RE 82 wird auf Grund von Personalmangels vom derzeitigen Auftragnehmer seit August 2024 nicht bedient. Deshalb wurde die Leistung von August 2024 bis Dezember 2024 durch eine Notmaßnahme vergeben. Die Personalsituation des Auftragnehmers hat sich zwischenzeitlich nicht verändert, deshalb beabsichtigt der Auftraggeber die Verkehrsleistungen auf der Linie RE 82 im Wege einer erneuten Notmaßnahme gemäß Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 i.d.F. der Verordnung (EU) Nr. 2016/2338 für eine Dauer von 12 Monaten zu vergeben. Im Anschluss an die Notmaßnahme sollen die Verkehrsdienstleistungen wieder in das Verkehrsnetz des ursprünglichen Auftragnehmers aufgenommen werden.
Ergebnis
- Gewinner
- DB Regio AG
- Anzahl Angebote
- 0
- Vertragswert
- 1 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 017673884380
- Kontakt-E-Mail
- vergabe@nwl-info.de
- Adresse
- Bahnhofstr. 48, 59423 Unna
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 82 „Der Leineweber“ (Bielefeld - Detmold - Altenbecken) ab Dezember 2024 bis zum August 2025 mit einem Volumen von ca. 130 tsd. Zugkm, mit der Möglichkeit einer Verlängerung der Beauftragung bis Dezember 2025. Die Linie RE 82 wird auf Grund von Personalmangels vom derzeitigen Auftragnehmer seit August 2024 nicht bedient. Deshalb wurde die Leistung von August 2024 bis Dezember 2024 durch eine Notmaßnahme vergeben. Die Personalsituation des Auftragnehmers hat sich zwischenzeitlich nicht verändert, deshalb beabsichtigt der Auftraggeber die Verkehrsleistungen auf der Linie RE 82 im Wege einer erneuten Notmaßnahme gemäß Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 i.d.F. der Verordnung (EU) Nr. 2016/2338 für eine Dauer von 12 Monaten zu vergeben. Im Anschluss an die Notmaßnahme sollen die Verkehrsdienstleistungen wieder in das Verkehrsnetz des ursprünglichen Auftragnehmers aufgenommen werden.
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Qualifikationsanforderungen
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- Auftraggeber
- Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
- Titel
- Notmaßnahme über Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 82
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Unna
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…