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    Open House Multiplikator*innen zur Gesundheitsförderung in Schulen

    IKK Südwest

    Open House Multiplikator*innen zur Gesundheitsförderung in Schulen

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      6. aug. kl. 03:256. august 2026 kl. 03:25
    2. Angebotsfrist

      31. aug. kl. 08:0731. august 2028 kl. 08:07
    3. Bindefrist

      1. sep. kl. 08:071. september 2028 kl. 08:07

    Brief

    Ausschreibungssuche/IKK Südwest/Open House Multiplikator*innen zur Gesundheitsförderung in Schulen
    Brief

    Helse- og sosial tjenesteyting

    Die IKK Südwest benötigt Dienstleistungen von Multiplikator*innen zur Gesundheitsförderung in Schulen, insbesondere zur Ernährungsbildung, im Regionalverband Saarbrücken für 2 Jahre. Das Projekt „schmeckt.einfach.gut“ zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gesundheitsförderlichen Ernährungsweise zu unterstützen. Die eingesetzten Multiplikator*innen müssen eine staatlich anerkannte Grundqualifikation im Handlungsfeld Ernährung besitzen und erfolgreich von der Vernetzungsstelle Kita und Schulverpflegung im Saarland für das Projekt geschult worden sein. Zusätzlich ist zu Beginn jedes Projektzeitraumes ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen, das nicht älter als 6 Wochen sein darf.

    Über das Angebot

      Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an Schulen. Die IKK Südwest unterstützt im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages mit dem Projekt „schmeckt.einfach.gut“ in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Schülerinnen und Schüler im Saarland bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gesundheitsförderlichen Ernährungsweise. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt (vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer 5.1).

      Kontakttelefon
      +49 65199982864
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@ikk-sw.de
      Adresse
      Europaallee 3-4, 66113 Saarbrücken

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Die eingesetzten Multiplikator*innen müssen den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und von der Vernetzungsstelle Kita und Schulverpflegung im Saarland erfolgreich zu dem Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ geschult worden sein. Dies beinhaltet eine Grundqualifikation in Form eines staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses im Handlungsfeld Ernährung.

      Dokumentationsanforderung

      Die von den an der Teilnahme interessierten Personen eingereichten Unterlagen werden von der IKK Südwest geprüft.

    • Beschreibung

      Eine Zusatzqualifikation in Form einer spezifischen, in der Fachwelt anerkannten Fortbildung sowie eine Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen. Diese Punkte gelten als erfüllt, wenn die Multiplikator*innen an der vom MUKMAV durchgeführten Schulung teilgenommen haben. Die IKK Südwest entscheidet über die Anerkennung vergleichbarer Schulungen.

      Dokumentationsanforderung

      Die von den an der Teilnahme interessierten Personen eingereichten Unterlagen werden von der IKK Südwest geprüft.

    • Beschreibung

      Zu Beginn jedes Projektzeitraumes ist ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG einzureichen, das die Eignung zur Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger nachweist.

      Dokumentationsanforderung

      Das Führungszeugnis ist bei der IKK Südwest einzureichen und darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Wochen sein. Die von den an der Teilnahme interessierten Personen eingereichten Unterlagen werden von der IKK Südwest geprüft.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    IKK Südwest
    Titel
    Open House Multiplikator*innen zur Gesundheitsförderung in Schulen
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    85100000Dienstleistungen des Gesundheitswesens
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Regionalverband Saarbrücken
    Dauer
    24 Monate

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      Helse- og sosial tjenesteyting

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      Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen auf Honorarbasis im Rahmen des trägerübergreifenden Präventionsangebots "Gesunde Kita NRW - Modul Pluspunkt Ernährung"

      Wettbewerb22. mai 2025
      31. des. 2027(100+ Tage)
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      Helse- og sosial tjenesteyting

      Open-House-Verfahren "Gesundheitstage/Screenings"

      Gesundheitstage/Screenings

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      31. des. 2029(100+ Tage)
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      Helse- og sosial tjenesteyting

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      Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen benötigt Dienstleistungen im Bereich der Sekundärprävention für das Angebot "Bewegung und Ernährung" im Rahmen eines "Open-House-Modells". Es sollen nicht-exklusive Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden. Für die Erbringung der Leistungen sind spezifische personelle und räumliche Anforderungen zu erfüllen. Das Personal muss über akademische oder berufliche Qualifikationen in Sportwissenschaften, Physiotherapie, Ernährungswissenschaften oder Diätassistenz verfügen, ergänzt durch spezifische Zusatzqualifikationen und Berufserfahrung. Die Räumlichkeiten müssen barrierefrei sein und über einen Bewegungsraum (mind. 35m² oder 50m² bei Gerätenutzung im selben Raum), einen Beratungsraum, Umkleiden/Duschen/Toiletten sowie einen Empfangs- und Wartebereich verfügen.

      Rahmenvereinbarung3. juli 2026
      5. okt. 2026(13 Tage)
    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Helse- og sosial tjenesteyting

      Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Ernährungsberatung"

      Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen benötigt Dienstleistungen im Bereich der Sekundärprävention, speziell für das Angebot "Ernährungsberatung", im Rahmen eines "Open-House-Modells". Die Leistungen umfassen Ernährungsberatung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Anbieter müssen eine Eigenerklärung zu personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen einreichen. Personelle Anforderungen umfassen Qualifikationen wie staatlich anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse (z.B. DiätassistentIn, Oecotrophologie) mit spezifischen Zusatzqualifikationen (z.B. Ernährungsberater/DGE) oder ÄrztInnen mit Fortbildungsnachweis "Ernährungsmedizin" nach Bundesärztekammer-Curriculum, mindestens ein Jahr Praxiserfahrung in Ernährungsberatung, Erfahrung mit Ernährungsanalyse-Software und Grundkenntnisse in Web-Anwendungen. Für die Beratung bei Essstörungen sind zusätzliche Qualifikationen und mindestens zweijährige Berufserfahrung erforderlich. Sprachkenntnisse in Deutsch auf mindestens B2-Niveau sind für nicht-muttersprachliche Fachkräfte notwendig. Räumliche Anforderungen umfassen einen angemessen großen, barrierefreien Beratungsraum mit Sanitäranlagen, der eine entspannende Atmosphäre bietet und hygienisch einwandfrei ist. Materiell-technische Anforderungen beinhalten PC/Laptop/Tablet mit Internetzugang, Drucker, Ernährungsanalyse-Software (basierend auf dem Bundeslebensmittelschlüssel), schriftliche Arbeitsblätter und Informationsmaterialien, Anschauungstafeln/Modelle sowie Messgeräte wie Personen- und Küchenwaage und Maßband, die stets gewartet und hygienisch einwandfrei sein müssen.

      Rahmenvereinbarung3. juli 2026
      5. okt. 2026(13 Tage)
    • IKK classic

      RV zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention nach §§ 20 ff SBG V, OH-Verfahren

      Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Leistungserbringern Rahmenvereinbarungen (RV) zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention in nichtbetrieblichen und betrieblichen Lebenswelten nach §§ 20 ff SGB V zu schließen. Der Leistungserbringer führt als freies Unternehmen die Maßnahmen im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung durch. Dieser sichert der Auftraggeberin zu, dass die Grund- und Zusatzqualifikation der von ihm eingesetzten Fachkräfte den Qualitätskriterien gemäß §§ 20 und 20a und 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000, in seiner jeweils gültigen Fassung, sowie den Zusatzqualifikationen der Auftraggeberin, entsprechen und weist diese nach. Die Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung enthält eine Übersicht der eingesetzten Beschäftigten. Der Umfang, die Fristen/Termine und die Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen werden später in Einzelaufträgen festgelegt.

      Rahmenvereinbarung20. mars 2024
      30. nov. 2027(100+ Tage)
      0 €