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    Open-House-Rabattverträge 2024-02

    Techniker Krankenkasse

    Open-House-Rabattverträge 2024-02

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      14. feb. kl. 09:3214. februar 2024 kl. 09:32
    2. Vertragsbeginn

      1. april kl. 00:001. april 2024 kl. 00:00
    3. Änderung in Wettbewerb

      14. nov. kl. 09:0114. november 2024 kl. 09:01
    4. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2024 kl. 00:00
    5. Änderung in Wettbewerb

      4. mars kl. 14:074. mars 2026 kl. 14:07
    6. Fragefrist

      30. mars kl. 21:5930. mars 2028 kl. 21:59
    7. Angebotsfrist

      31. mars kl. 21:5831. mars 2028 kl. 21:58
    8. Eröffnungstermin

      31. mars kl. 21:5931. mars 2028 kl. 21:59
    9. Bindefrist

      31. mars kl. 21:5831. mars 2030 kl. 21:58

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Techniker Krankenkasse/Open-House-Rabattverträge 2024-02
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die Techniker Krankenkasse beabsichtigt, Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.04.2024 und endend spätestens am 31.03.2026, und umfassen alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners. Der Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Als Qualifikationsanforderung müssen Bieter pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG sein, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR haben.

    Über das Angebot

      Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.04.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

      Kontakttelefon
      +49 4069094-040
      Kontakt-E-Mail
      DZEM@tk.de
      Adresse
      Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

      Dokumentationsanforderung

      Nicht spesifisert.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Techniker Krankenkasse
    Titel
    Open-House-Rabattverträge 2024-02
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Hamburg

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      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2024-11

      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg für Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Die Verträge haben eine Laufzeit von maximal 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.11.2024 und endend spätestens am 31.10.2026. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte nicht geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Ein Beitritt ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

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      Farmasøytisk engroshandel

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      Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.03.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

      Wettbewerb17. jan. 2025
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      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg für Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und enden spätestens am 30.06.2028. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, deren Eigenschaft sich auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      Wettbewerb12. juni 2026
      30. juni 2028(100+ Tage)
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      Die Techniker Krankenkasse beabsichtigt, Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmern über bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.03.2026 und endend spätestens am 29.02.2028. Der Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Die Lieferung der pharmazeutischen Produkte erfolgt in Hamburg. Als Qualifikationsanforderung müssen Bieter pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG sein, deren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum liegt.

      Wettbewerb16. jan. 2026
      29. feb. 2028(100+ Tage)
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      Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.05.2026 und endend spätestens am 30.04.2028. Es sollen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über spezifische Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel geschlossen werden. Die Verträge umfassen alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Es werden keine individuellen Verhandlungen über Vertragsinhalte geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Es wird keine Exklusivität zugesichert. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

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      30. april 2028(100+ Tage)