Open-House-Rabattverträge 2024-02
Farmasøytisk engroshandel
Die Techniker Krankenkasse beabsichtigt, Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.04.2024 und endend spätestens am 31.03.2026, und umfassen alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners. Der Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Als Qualifikationsanforderung müssen Bieter pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG sein, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR haben.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 4069094-040
- Kontakt-E-Mail
- DZEM@tk.de
- Adresse
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Die Krankenkassen (ob HEK/hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.04.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Dokumentationsanforderung
Nicht spesifisert.
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- Auftraggeber
- Techniker Krankenkasse
- Titel
- Open-House-Rabattverträge 2024-02
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Hamburg
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…