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    Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach

    Thüringer Glasfasergesellschaft mbH

    Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      2. mai kl. 20:002. mai 2024 kl. 20:00
    2. Angebotsfrist

      12. juni kl. 10:0012. juni 2024 kl. 10:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Thüringer Glasfasergesellschaft mbH/Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Telekommunikasjonstjenester

    Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit- Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents heruntergeladen werden können.

    Über das Angebot

      Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit- Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents heruntergeladen werden können.Hauptmerkmale des VerfahrensDas Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents) genügen müssen. HINWEIS: Bei den unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Fristen handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung jeweils nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.

      Kontakttelefon
      +49 36155989750
      Kontakt-E-Mail
      hallo@thueringer-glasfaser.de
      Adresse
      Schwerborner Straße 6, 99086 Erfurt

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An-geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.

    • Beschreibung

      Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

    • Beschreibung

      Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).

    • Beschreibung

      Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).

    • Beschreibung

      Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).

    • Beschreibung

      Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).

    • Beschreibung

      Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).

    • Beschreibung

      Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.

    • Beschreibung

      Angabe der Registernummer und des Registergerichts.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate).

    • Beschreibung

      Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

    • Beschreibung

      Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    • Beschreibung

      Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    • Beschreibung

      Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.

      Dokumentationsanforderung

      Gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    • Beschreibung

      Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens.

      Dokumentationsanforderung

      Gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    • Beschreibung

      Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThüringerVgG.

      Dokumentationsanforderung

      Durch entsprechende Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    • Beschreibung

      Angabe der Umsatzerlöse gemäß § 275 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession. Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    • Beschreibung

      Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 vorzulegen.

      Dokumentationsanforderung

      Kopien der Jahresabschlüsse.

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    • Beschreibung

      Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden und des Konzessionsgebers. Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.

      Dokumentationsanforderung

      Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Thüringer Glasfasergesellschaft mbH
    Titel
    Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach
    Typ
    Wettbewerb
    Hauptcode
    64210000Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
    Zusätzliche Codes
    32412000Kommunikationsnetz32571000Kommunikationsinfrastruktur
    Ort
    Erfurt, Kreisfreie Stadt, Sömmerda, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Greiz
    Dauer
    84 Monate

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    • Thüringer Glasfasergesellschaft mbH

      Telekommunikasjonstjenester

      Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten d. Südthüringen Cl. 1(Los 1), LK Eichsfeld Cl. 2(Los 2), Mittelthüringen Cl. 3(Los 3), VG Ranis Ziegenrück(Los 4), VG Hügelland Täler(Los 5), VG Straußfurt(Los 6), Hildburghausen Cl. 2(Los 7), Mittelthüringen Cl. 2(Los 8), Landkreis Sonneberg Cl. 2(Los 9) und Nordthüringen Cl. 3(Los 10)

      Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH benötigt Dienstleistungen für die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten in Thüringen (Erfurt, Suhl, Eichsfeld, Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda, Hildburghausen, Sonneberg, Nordhausen) über einen Zeitraum von 7 Jahren. Der Konzessionsnehmer muss die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstatten, betreiben, warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe der Pachtzahlung (78,9474 %), das Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept (10,5263 %), das Mitwirkungskonzept (5,2632 %) und die Kosten nachträglicher Hausanschlüsse (5,2632 %). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems, mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und dem Angebot von Endkundendiensten im Rahmen von Förderprogrammen in den letzten drei Jahren, sowie die Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur.

      Wettbewerb mit Qualifikation25. sep. 2026
      30. okt. 2026(20 Tage)
    • Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham

      Jernbane- og infrastrukturbygging

      Breitbandausbau Landkreis Cham Projektgebiet 8 (Cluster 8.1, 8.2., 8.3) und Projektgebiet 9 (Cluster 9.1., 9.2., 9.3.)

      Der Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham benötigt Planungs- und Bauleistungen für ein FTTB-Netz in den Projektgebieten 8 und 9 (Cluster 8.1, 8.2, 8.3 und 9.1, 9.2, 9.3) im Landkreis Cham. Der Auftrag umfasst die Erstellung der Ausführungsplanung, Vermessung, Dokumentation, Materialkoordination sowie den Ausbau des passiven Glasfasernetzes, einschließlich Tiefbau-, Montage- und Kabelzugarbeiten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Der maximale Gesamtwert des Auftrags beträgt 67.617.000 EUR bei einer Laufzeit von 18 Monaten. Die Zuschlagskriterien sind Preis (60%), Tiefbaukonzept (15%), Digitalisierungskonzept (7%), Überzeugungskraft des Angebots (6%), Qualifikation und Anzahl der Mitarbeiter (5%), Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5%) und Nachhaltigkeitskonzept (2%). Qualifikationsanforderungen umfassen einen Mindestjahresumsatz von 14 Mio. EUR in den letzten drei Geschäftsjahren (kumulativ für mehrere Lose), eine Betriebshaftpflichtversicherung von 10 Mio. EUR sowie mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die jeweils den Bau von mindestens 700 FTTB-Hausanschlüssen, 60 km Trassenlänge, den Einsatz von GIS- und CAD-Systemen, die Erstellung der Ausführungsplanung und die Durchführung als Generalunternehmer oder Hauptauftragnehmer umfassen, wobei mindestens zwei Referenzen im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband umgesetzt worden sein müssen. Zusätzlich sind mindestens zwei Referenzen zur Materialkoordination erforderlich.

      Wettbewerb mit Qualifikation6. okt. 2026
      6. nov. 2026(27 Tage)
      67.617.000 €
    • Stadt Adenau, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße), Los 2 - Leistungen der Technischen Ausrüstung

      Die Stadt Adenau benötigt Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Los 2) für den Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße). Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, mit Schwerpunkt auf Elektrotechnik (Photovoltaik, Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur, Aufzüge) und untergeordnet HLS. Das Parkhaus soll voraussichtlich 194 Stellplätze bieten und in Split-Level-Bauweise (Stahl) errichtet werden. Die geschätzten Gesamtbaukosten für KG 200, 300/400 und 500 belaufen sich auf rund 4,278 Millionen Euro netto. Die Vergabe erfolgt in einem zweiphasigen Verfahren, wobei 3-5 der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Zuschlagskriterien sind Preis (40 %), Konzeptidee (15 %), Umsetzungsansatz zur Einhaltung des Planungstermins (10 %), Qualitätsmanagement (15 %), Intensität der Bauüberwachung (15 %) und Akzeptanz der nicht preislichen Vertragsbedingungen (5 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 3 Referenzen über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung erforderlich, davon mindestens 2 Referenzen über Starkstromanlagen (eine davon mit Photovoltaikanlage und eine mit Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur) und mindestens 1 Referenz über TGA HLS, wobei bei allen Referenzen Planungsleistungen der LP 2-5 und 8 erbracht worden sein müssen und das Objekt nach dem 01.01.2020 weitgehend fertiggestellt sein muss. Zudem muss das Büro über eine Projektleitung und mindestens eine qualifizierte Vertretung mit akademischer Qualifikation (Ingenieur/Ingenieurin der Technischen Ausrüstung/Elektrotechnik) verfügen, die namentlich zu benennen sind und zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin berechtigt sein müssen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden ist ebenfalls nachzuweisen.

      Wettbewerb mit Qualifikation1. okt. 2026
      2. nov. 2026(23 Tage)
    • Hamburger Stadtentwässerung AöR

      Anleggs- og infrastrukturbygging

      Süderstraße / Grevenweg (S-04/0113) und Luisenweg / Grevenweg (S-04/2113)

      Die Hamburger Stadtentwässerung AöR benötigt Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen in Hamburg, insbesondere Abwasserkanalbauarbeiten im Vortriebsverfahren. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualität (40%) und Preis (60%). Für die Qualifikation sind Konzepte für die persönliche und fachliche Eignung, ein Personalkonzept, ein Umsetzungskonzept sowie eine Projektpräsentation einzureichen. Es werden Referenzen für Rohrvortriebe mit großen Rohrdurchmessern (DN 1600 bis DN 1200) und engen Kurvenfahrten in schwierigen Böden (mindestens 2 Referenzen, nicht älter als 10 Jahre), für wasserdichte Baugruben in Spundwandbauweise und Absenkverfahren (mindestens 2 Referenzen, nicht älter als 10 Jahre, Auftragssumme pro Referenz mindestens 500.000 € netto) sowie für das Düsenstrahlverfahren (mindestens 3 Referenzen zur Bodenverbesserung, Auftragssumme pro Referenz mindestens 500.000 € netto; mindestens 2 Referenzen zur Andichtung bestehender Bauwerke, Auftragssumme pro Referenz mindestens 250.000 € netto; mindestens 2 Referenzen zur Herstellung von DSV-Dichtsohlen, Auftragssumme pro Referenz mindestens 250.000 € netto) gefordert. Zudem ist der Nachweis des Gütezeichens des Güteschutz Kanalbau (oder vergleichbar) für das gewählte Vortriebsverfahren, für wasserdichte Baugruben (Beurteilungsgruppe AK 1) sowie die Erfüllung der Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Beurteilungsgruppen V, AK 1 und S27) erforderlich.

      Wettbewerb28. sep. 2026
      26. nov. 2026(47 Tage)
    • Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

      Arkitekttjenester

      Generalplanung Buckower Damm Bestand

      Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH benötigt Generalplanungsleistungen für die Instandsetzung und energetische Sanierung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Balkone, Dach + Vordächer) sowie die Optimierung der Heizungsanlage einer Wohnanlage mit 555 Apartments in Berlin. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI, wobei die Beauftragung stufenweise erfolgt. Ziel ist es, die Bestandsobjekte für die nächsten Jahre/Jahrzehnte in einen zeitgemäßen und dauerhaft vermietbaren Zustand zu versetzen, unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Die Vergabe erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, wobei der Preis zu 60 % und die Qualität (Konzept der Leistungsausführung) zu 40 % gewichtet werden. Bewerber müssen einen mittleren Jahresumsatz von mindestens 1.000.000 € in den Geschäftsjahren 2023-2025 nachweisen sowie im Durchschnitt der Jahre 2023-2025 mindestens 4 Architekten/Ingenieure und 1 TGA-Fachplaner (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Es sind zwei verschiedene Referenzprojekte nachzuweisen, die nach September 2021 abgeschlossen wurden: eine Generalplanungsleistung für Wohngebäude im Bestand mit mindestens 100 Wohnungen und einem Gesamtbauvolumen von mindestens 2 Mio. € netto, sowie eine allumfassende Generalplanungsleistung für Instandsetzung und energetische Sanierung von Wohngebäuden im bewohnten Bestand mit Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI in den Leistungsbildern Hochbau, TGA, Tragwerk und Brandschutz, ebenfalls mit mindestens 100 Wohnungen und einem Gesamtbauvolumen von mindestens 2 Mio. € netto.

      Wettbewerb mit Qualifikation30. sep. 2026
      2. nov. 2026(23 Tage)