Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Telekommunikasjonstjenester
Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH hat die Absicht, eine Dienstleistungskonzession zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6 an die Telekom Deutschland GmbH zu vergeben. Der Konzessionsnehmer muss das Gigabit-Breitbandnetz für mindestens sieben Jahre nach Gesamtfertigstellung betreiben, es mit aktiven Netzkomponenten ausstatten, warten und eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen sicherstellen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren und einen Wert von 6.201.500 €. Es gingen zwei Angebote ein.
Ergebnis
- Gewinner
- Telekom Deutschland GmbH
- Anzahl Angebote
- 2
- Vertragswert
- 6.201.500 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 36155989750
- Kontakt-E-Mail
- hallo@thueringer-glasfaser.de
- Adresse
- Schwerborner Straße 6, 99086 Erfurt
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6. ============================================================== Vorliegend handelt es sich um die Ergebnisbekanntmachung für das Los 6 - Ostthüringen Cluster 6. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorgenommen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. ================================================================== Nach Erteilung des Zuschlags haben sich Adressänderungen ergeben aufgrund eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus eines Telekommunikationsunternehmens. Entsprechend § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ändert sich durch die Adressänderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht, für den Konzessionsgeber war im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht vorhersehbar und der Konzessions-wert ändert sich mit gut 14 % um deutlich weniger als die in § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB niedergelegte Grenze von 50 %.Hauptmerkmale des VerfahrensDas Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) hatten die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte). Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 60 Punkte). Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6 Punkte weniger in der Bewertung.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt nach folgendem Schema:
- Höchste Pachtzahlung (Bestangebot): Erhält die volle Punktzahl (10 für Endkunden, 60 für Fixpacht).
- Andere Angebote: Die rechnerische Differenz in Prozent zur Pachtzahlung des Bestangebots wird ermittelt. Für jede 10 % Differenz erhält das Angebot 1 Punkt weniger (für Endkunden) oder 6 Punkte weniger (für Fixpacht).
Beschreibung
Bieter erhalten für einen durchschnittlichen monatlichen Endkundenpreis (ohne Rabattierung; Zeitraum 24 Monate; inklusive einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungsgebühren und unter Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. III. 3. b) der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents) von weniger als 60,00 € (brutto) 5 Wertungspunkte. Produkte, welche 60,00 € (brutto) als durchschnittlichen Preis (unter Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. III. 3. b) der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents) überschreiten, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (sog. Null-Euro-Angebote) angeboten werden. - Endkundenprodukt mit ≥ 250 Mbit/s im Download für durchschnittlich weniger als 60,00 € (brutto) für einen Zeitraum von 24 Monaten (unter Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. III. 3. b) der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents): 5 Punkte. - Endkundenprodukt mit ≥ 250 Mbit/s im Download für mehr als 60 € (brutto) für einen Zeitraum von 24 Monaten (unter Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. III. 3. b) der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents): 0 Punkte.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt basierend auf dem durchschnittlichen monatlichen Endkundenpreis (brutto, ohne Rabattierung, über 24 Monate, inklusive einmaliger/zusätzlicher Einrichtungsgebühren) für ein Produkt mit ≥ 250 Mbit/s im Download, unter Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. III. 3. b) der Leistungsbeschreibung.
- Preis < 60,00 €: 5 Punkte.
- Preis ≥ 60,00 €: 0 Punkte.
Preisnachlässe oder Null-Euro-Angebote werden nicht berücksichtigt.
Beschreibung
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf (10 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf (8 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf (6 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf (4 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf (2 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend (0 Punkte).
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt anhand einer Notenskala, die den Erfüllungsgrad des Konzepts beschreibt:
- 10 Punkte: Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.
- 8 Punkte: Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.
- 6 Punkte: Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf.
- 4 Punkte: Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf.
- 2 Punkte: Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf.
- 0 Punkte: Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der Angaben werden stets berücksichtigt.
Beschreibung
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NPJ/documents) zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf (5 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf (4 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf (3 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf (2 Punkte). - Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf (1 Punkt). - Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend (0 Punkte).
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt anhand einer Notenskala, die den Erfüllungsgrad des Konzepts beschreibt:
- 5 Punkte: Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.
- 4 Punkte: Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.
- 3 Punkte: Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf.
- 2 Punkte: Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf.
- 1 Punkt: Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf.
- 0 Punkte: Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der Angaben werden stets berücksichtigt.
Beschreibung
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt für die Gesamtkosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern, welche alle Leistungen der Erschließung umfassen müssen.
- Wirtschaftlichstes Angebot (Bestangebot): Erhält 10 Punkte.
- Andere Angebote: Die rechnerische Differenz in Prozent zum Bestangebot wird ermittelt. Für jede 10 % Differenz erhält das Angebot 1 Punkt weniger.
Qualifikationsanforderungen
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Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Thüringer Glasfasergesellschaft mbH
- Titel
- Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Dauer
- 84 Monate