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    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Schramberg

    Nahverkehrsamt

    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Schramberg

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      22. juni kl. 10:2322. juni 2026 kl. 10:23
    2. Geplanter Wettbewerbsstart

      3. mai kl. 00:003. mai 2027 kl. 00:00
    3. Vertragsbeginn

      1. aug. kl. 00:001. august 2028 kl. 00:00
    4. Vertragsende

      31. juli kl. 00:0031. juli 2038 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Nahverkehrsamt/Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Schramberg
    Brief

    Fergetransport

    Das Nahverkehrsamt plant die Beschaffung von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel Schramberg, die als Gesamtleistung für einen Zeitraum von 10 Jahren erbracht werden sollen. Der Auftragnehmer muss einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen. Interessierte Lieferanten können sich an den Käufer wenden, um weitere Details zu erhalten und gegebenenfalls Anträge für eigenwirtschaftliche Genehmigungen einzureichen.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Rottweil beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) für die im Linienbündel Schramberg zusammengefassten nachfolgend dargestellten Buslinienverkehre mit Betriebsaufnahme zum 01.08.2028 auf den Linien: 7481, künftig 53 Schramberg - Sulgen - Aichhalden - Rötenberg - Alpirsbach 7484, künftig 54 Schramberg - Lauterbach - Sulzbach - Fohrenbühl - Hornberg 55 Schramberg -Tennenbronn - St. Georgen 56 Sulgen - Hardt - Tennenbronn 7486, künftig 57 Schramberg (- Sulgen) - Hardt - Königsfeld Der Betrieb endet dabei für alle vom Linienbündel umfassten Linien am 31.07.2038. Die im Linienbündel zusammengefassten Verkehrsleistungen werden als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG betrachtet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 46 i.V.m. § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007). Der ÖDA wird gegebenenfalls Vorgaben beinhalten, um die Anforderungen zu erfüllen, die aus der EU-Clean-Vehicle-Directive (CVD) und dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz resultieren. Der ÖDA wird zudem Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

      Kontaktperson
      Landkreis Rottweil Nahverkehrsamt
      Kontakttelefon
      +49 741-244-385
      Kontakt-E-Mail
      nahverkehrsamt@landkreis-rottweil.de
      Adresse
      Marienstraße 2, 78628 Rottweil

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    Auftraggeber
    Nahverkehrsamt
    Titel
    Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Schramberg
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Rottweil

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      Planung11. aug. 2026
    • Zollernalbkreis

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      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“, welches die Linien 369, 380, 385 und 368 umfasst. Der Auftrag beinhaltet Verkehrsdienste des ÖPNV, einschließlich flexibler Bedienformen, und erfordert, dass der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringt. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat heute einen ähnlichen Vertrag.

      Planung11. aug. 2026
    • Landkreis Sigmaringen

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      Der Landkreis Sigmaringen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen" für die Linien 2, 8, 9, 390 und 393. Der Auftragnehmer muss einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen und die Anforderungen der EU-Clean-Vehicle-Directive (CVD) sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllen. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Details und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.

      Planung13. aug. 2026
    • Landkreis Sigmaringen

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      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 6 "Nordost/Bad Saulgau"

      Der Landkreis Sigmaringen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 6 "Nordost/Bad Saulgau". Der Auftrag umfasst die Linien 393 (Abschnitt Herbertingen - Riedlingen), 419, 470 und 7570 (Abschnitt Herbertingen/Ertingen - Bad Saulgau) und hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Interessierte Unternehmen können sich gemäß § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge bewerben.

      Planung13. aug. 2026
    • Stadt St. Georgen

      Fergetransport

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      Die Stadt Villingen-Schwenningen plant die Vergabe eines oder mehrerer öffentlicher Dienstleistungsaufträge für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr innerhalb der Stadt Villingen-Schwenningen. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste eines Linienverkehrs, die an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen und Nahverkehrspläne angepasst werden können. Interessierte Lieferanten können sich an den Schwarzwald-Baar-Kreis wenden, um Informationen zur allgemeinen Vorschrift bezüglich der Rabattierung von Zeitfahrausweisen zu erhalten.

      Planung1. sep. 2026