Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen: Linienverkehr Bodenmais - Großer Arber, Bergbahn
Fergetransport
Der Landkreis Regen benötigt Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr für die Linie 10 von Bodenmais zum Großen Arber. Der Auftragnehmer muss über Personal mit Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation von Nahverkehrsleistungen verfügen, die Personalakquise, Fahrzeugbeschaffung, Wartung und Instandhaltung, Betriebsplanung, Disposition und Abrechnung umfassen. Es ist mindestens eine Referenz über den Betrieb von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer erforderlich, die mindestens 100.000 Fahrplankilometer jährlich umfasste und über mindestens ein Jahr erbracht wurde. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung für jedes eingesetzte Fahrzeug mit einer Gesamtdeckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden, und mindestens 7,5 Millionen Euro je geschädigter Person bei Personenschäden, nachzuweisen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 9921601-150
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@lra.landkreis-regen.de
- Adresse
- Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Der Landkreis Regen beabsichtigt als zuständige Behörde, die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für die Verkehrsleistungen der Linie 10 von Bodenmais zum Großen Arber nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 durchzuführen.
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Zuschlagskriterien
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Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation hinsichtlich der Erbringung entsprechender als Referenz(en) anzugebender Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer zu benennen. Die referenzierte Leistung muss mindestens einen Umfang von 100.000 Fahrplankilometer jährlich umfasst haben und bis zum Ablauf der Angebotsfrist mindestens über den Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von geeigneten Referenzen des Bieters über in den letzten drei Jahren erbrachte und nach Art und Umfang zu benennenden Nahverkehrsleistungen. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt wurden und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation und individuellen Erfahrung dieser Fachkräfte in den o. g. Tätigkeitsbereichen sowie zum Umfang und zum Tätigkeitsbereich, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position in der referenzierten Leistung mitgewirkt hat).
Beschreibung
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Dokumentationsanforderung
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Beschreibung
Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm eine Zahlungsfrist nach dem Versicherungsvertragsgesetz gestellt wird oder wenn das Versicherungsverhältnis ganz oder teilweise gekündigt oder vorzeitig beendet wird. Veränderungen der Haftpflichtversicherungen während der Vertragslaufzeit sind dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen. Der Auftraggeber kann eine Bestätigung über die Versicherung einfordern. Der Auftragnehmer wirkt dann darauf hin, dass der Versicherer zugunsten des Auftraggebers eine Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit rechtsverbindlicher Unterschrift ausstellt. Der Versicherer muss sich in dieser Bestätigung verpflichten, über die jährliche Aktualisierung der Bestätigung der Haftpflichtversicherung hinaus den Auftraggeber über die Gefährdung des Versicherungsschutzes durch Kündigung des Vertrages durch eine Vertragspartei oder durch Zahlungsverzug des Auftragnehmers zu informieren. Wenn sich der Versicherer nicht zur Information des Auftraggebers über die Gefährdung des Versicherungsschutzes durch Kündigung des Vertrages durch eine Vertragspartei oder durch Zahlungsverzug des Auftragnehmers verpflichten lässt, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht einräumen, beim Versicherer jederzeit entsprechende Auskünfte über die Haftpflichtversicherung einholen zu können. Der Auftragnehmer entbindet den Versicherer insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht. Der Versicherer hat dieses Auskunftsrecht des Auftraggebers in seinem Bestätigungsschreiben aufzuführen.
Dokumentationsanforderung
Der Auftraggeber kann eine Bestätigung über die Versicherung einfordern. Der Auftragnehmer wirkt dann darauf hin, dass der Versicherer zugunsten des Auftraggebers eine Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit rechtsverbindlicher Unterschrift ausstellt.
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- Auftraggeber
- Landkreis Regen
- Titel
- Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen: Linienverkehr Bodenmais - Großer Arber, Bergbahn
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Regen
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…