Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg
Die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst des Landkreises Schaumburg vergeben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister. Die einzelnen Auftraggeber sind aus der Rahmenvereinbarung jeweils abrufberechtigt und beauftragen den erfolgreichen Bieter nach eigener Zeitplanung separat mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung per Einzelauftrag. Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten. Die Gemeinden sind von der Struktur vergleichbar, jedoch unterscheiden sich aufgrund der Größe und damit der jeweiligen Verpflichtung die Zeitpläne der Kommunen. Für die Städte Bückeburg und Stadthagen muss die Kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 vorliegen. Die Samtgemeinde Eilsen, die Samtgemeinde Nienstädt und die Stadt Obernkirchen haben für die Kommunale Wärmeplanung eine Impulsförderung nach der Kommunalrichtlinie 4.1.11 beantragt. Die Förderbescheide liegen für die Samtgemeinde Nienstädt (Bewilligungszeitraum 01.06.2024 - 31.05.2025) und die Stadt Obernkirchen (Bewilligungszeitraum 01.05.2024 - 30.04.2025) vor. Die Einhaltung des Terminrahmens für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat für die Auftraggeber allerhöchste Priorität. In diesem Zeitraum ist vom Auftragnehmer eine abschließende und abnahmefähige Dokumentation vorzulegen. Hinweis: Die Samtgemeinde Niedernwöhren und die Samtgemeinde Lindhorst sind aufgrund der Einwohnerzahl nach dem NKlimaG derzeit nicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Vergabe des Einzelauftrags an den externen Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung durch die beiden Samtgemeinden ist daher optional. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs). Schätzmenge bzw. Schätzwert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 5) aus der Rahmenvereinbarung durch die Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt und Eilsen, - Schätzwert ohne USt.: 320.000,00 EUR. Verbindliche Höchstmenge/- wert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 7) aus der Rahmenvereinbarung durch alle beteiligten Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Lindhorst und Niedernwöhren - Höchstwert ohne USt.: 450.000,00 EUR.
Ergebnis
- Gewinner
- ENEKA GmbH
- target GmbH
- Anzahl Angebote
- 5
- Vertragswert
- Nicht angegeben
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 5722206160
- Kontakt-E-Mail
- cschuette@bueckeburg.de
- Adresse
- Marktplatz 2-4, 31675 Bückeburg
Die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst des Landkreises Schaumburg vergeben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister. Die einzelnen Auftraggeber sind aus der Rahmenvereinbarung jeweils abrufberechtigt und beauftragen den erfolgreichen Bieter nach eigener Zeitplanung separat mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung per Einzelauftrag. Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten. Die Gemeinden sind von der Struktur vergleichbar, jedoch unterscheiden sich aufgrund der Größe und damit der jeweiligen Verpflichtung die Zeitpläne der Kommunen. Für die Städte Bückeburg und Stadthagen muss die Kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 vorliegen. Die Samtgemeinde Eilsen, die Samtgemeinde Nienstädt und die Stadt Obernkirchen haben für die Kommunale Wärmeplanung eine Impulsförderung nach der Kommunalrichtlinie 4.1.11 beantragt. Die Förderbescheide liegen für die Samtgemeinde Nienstädt (Bewilligungszeitraum 01.06.2024 - 31.05.2025) und die Stadt Obernkirchen (Bewilligungszeitraum 01.05.2024 - 30.04.2025) vor. Die Einhaltung des Terminrahmens für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat für die Auftraggeber allerhöchste Priorität. In diesem Zeitraum ist vom Auftragnehmer eine abschließende und abnahmefähige Dokumentation vorzulegen. Hinweis: Die Samtgemeinde Niedernwöhren und die Samtgemeinde Lindhorst sind aufgrund der Einwohnerzahl nach dem NKlimaG derzeit nicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Vergabe des Einzelauftrags an den externen Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung durch die beiden Samtgemeinden ist daher optional. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs). Schätzmenge bzw. Schätzwert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 5) aus der Rahmenvereinbarung durch die Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt und Eilsen, - Schätzwert ohne USt.: 320.000,00 EUR. Verbindliche Höchstmenge/- wert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 7) aus der Rahmenvereinbarung durch alle beteiligten Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Lindhorst und Niedernwöhren - Höchstwert ohne USt.: 450.000,00 EUR.Hauptmerkmale des VerfahrensAuswahl der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: Die Kriterien zu den Teilnahmebedingungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind sog. K.O.-Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Die Soll-Kriterien werden unterschiedlich gewichtet (siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für jedes Kriterium werden 0-10 Punkte vergeben. Die Einzelheiten der Bewertung sind in einem Bewertungsbogen dokumentiert. Die erstplatzierten Bewerber (min. 3, max. 5) werden zu den Vertragsverhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit gemäß dem Bewertungsbogen nach dem Losverfahren zu entscheiden.
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- Auftraggeber
- Stadt Bückeburg
- Titel
- Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Geschätzter Wert
- 450.000,00 €
- Dauer
- 3 Jahre