Suche

  • Suche


    Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst

    Stadt Bückeburg

    Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Sep 17, 9:15 AMSeptember 17, 2024 9:15 AM
    2. Vertragsunterzeichnung

      Feb 17, 12:00 AMFebruary 17, 2025 12:00 AM
    3. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      Feb 24, 10:24 AMFebruary 24, 2025 10:24 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Stadt Bückeburg/Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

    Die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst des Landkreises Schaumburg vergeben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister. Die einzelnen Auftraggeber sind aus der Rahmenvereinbarung jeweils abrufberechtigt und beauftragen den erfolgreichen Bieter nach eigener Zeitplanung separat mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung per Einzelauftrag. Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten. Die Gemeinden sind von der Struktur vergleichbar, jedoch unterscheiden sich aufgrund der Größe und damit der jeweiligen Verpflichtung die Zeitpläne der Kommunen. Für die Städte Bückeburg und Stadthagen muss die Kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 vorliegen. Die Samtgemeinde Eilsen, die Samtgemeinde Nienstädt und die Stadt Obernkirchen haben für die Kommunale Wärmeplanung eine Impulsförderung nach der Kommunalrichtlinie 4.1.11 beantragt. Die Förderbescheide liegen für die Samtgemeinde Nienstädt (Bewilligungszeitraum 01.06.2024 - 31.05.2025) und die Stadt Obernkirchen (Bewilligungszeitraum 01.05.2024 - 30.04.2025) vor. Die Einhaltung des Terminrahmens für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat für die Auftraggeber allerhöchste Priorität. In diesem Zeitraum ist vom Auftragnehmer eine abschließende und abnahmefähige Dokumentation vorzulegen. Hinweis: Die Samtgemeinde Niedernwöhren und die Samtgemeinde Lindhorst sind aufgrund der Einwohnerzahl nach dem NKlimaG derzeit nicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Vergabe des Einzelauftrags an den externen Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung durch die beiden Samtgemeinden ist daher optional. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs). Schätzmenge bzw. Schätzwert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 5) aus der Rahmenvereinbarung durch die Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt und Eilsen, - Schätzwert ohne USt.: 320.000,00 EUR. Verbindliche Höchstmenge/- wert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 7) aus der Rahmenvereinbarung durch alle beteiligten Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Lindhorst und Niedernwöhren - Höchstwert ohne USt.: 450.000,00 EUR.

    Ergebnis

    Gewinner
    • ENEKA GmbH
    • target GmbH
    Anzahl Angebote
    5
    Vertragswert
    Nicht angegeben

    Über das Angebot

      Die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst des Landkreises Schaumburg vergeben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister. Die einzelnen Auftraggeber sind aus der Rahmenvereinbarung jeweils abrufberechtigt und beauftragen den erfolgreichen Bieter nach eigener Zeitplanung separat mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung per Einzelauftrag. Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten. Die Gemeinden sind von der Struktur vergleichbar, jedoch unterscheiden sich aufgrund der Größe und damit der jeweiligen Verpflichtung die Zeitpläne der Kommunen. Für die Städte Bückeburg und Stadthagen muss die Kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 vorliegen. Die Samtgemeinde Eilsen, die Samtgemeinde Nienstädt und die Stadt Obernkirchen haben für die Kommunale Wärmeplanung eine Impulsförderung nach der Kommunalrichtlinie 4.1.11 beantragt. Die Förderbescheide liegen für die Samtgemeinde Nienstädt (Bewilligungszeitraum 01.06.2024 - 31.05.2025) und die Stadt Obernkirchen (Bewilligungszeitraum 01.05.2024 - 30.04.2025) vor. Die Einhaltung des Terminrahmens für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat für die Auftraggeber allerhöchste Priorität. In diesem Zeitraum ist vom Auftragnehmer eine abschließende und abnahmefähige Dokumentation vorzulegen. Hinweis: Die Samtgemeinde Niedernwöhren und die Samtgemeinde Lindhorst sind aufgrund der Einwohnerzahl nach dem NKlimaG derzeit nicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Vergabe des Einzelauftrags an den externen Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung durch die beiden Samtgemeinden ist daher optional. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs). Schätzmenge bzw. Schätzwert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 5) aus der Rahmenvereinbarung durch die Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt und Eilsen, - Schätzwert ohne USt.: 320.000,00 EUR. Verbindliche Höchstmenge/- wert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 7) aus der Rahmenvereinbarung durch alle beteiligten Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Lindhorst und Niedernwöhren - Höchstwert ohne USt.: 450.000,00 EUR.Hauptmerkmale des VerfahrensAuswahl der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: Die Kriterien zu den Teilnahmebedingungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind sog. K.O.-Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Die Soll-Kriterien werden unterschiedlich gewichtet (siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für jedes Kriterium werden 0-10 Punkte vergeben. Die Einzelheiten der Bewertung sind in einem Bewertungsbogen dokumentiert. Die erstplatzierten Bewerber (min. 3, max. 5) werden zu den Vertragsverhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit gemäß dem Bewertungsbogen nach dem Losverfahren zu entscheiden.

      Kontakttelefon
      +49 5722206160
      Kontakt-E-Mail
      cschuette@bueckeburg.de
      Adresse
      Marktplatz 2-4, 31675 Bückeburg

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      siehe Verfahrensbedingungen

    • Beschreibung

      siehe Verfahrensbedingungen

    • Beschreibung

      siehe Verfahrensbedingungen

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    Stadt Bückeburg
    Titel
    Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst
    Typ
    ErgebnisRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
    Zusätzliche Codes
    71320000Planungsleistungen im Bauwesen
    Geschätzter Wert
    450.000,00 €
    Dauer
    3 Jahre

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Projektmanagementservices

      Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG benötigt Projektmanagement-Dienstleistungen zur Unterstützung der Projektleitung bei ausgewählten Tätigkeiten in der Region Hannover, im Rahmen einer Rahmenvereinbarung über 4 Jahre. Die Dienstleistungen umfassen die Entwicklung und Implementierung von Prozesshandbüchern. Der Zuschlag erfolgt auf Basis von Preis (40%), Konzept zu den Personalanforderungen (30%) und Konzept zur Auftragsabwicklung (30%). Bewerber müssen eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung nachweisen oder bis zum Vertragsbeginn abschließen und einen Bonitätsindex von maximal 299 (Creditreform oder gleichwertig) aufweisen. Es sind Referenzen aus Großprojekten der letzten fünf Jahre im Bereich Entwicklung und Implementierung von Prozesshandbüchern erforderlich. Das Unternehmen muss über mindestens 5 Mitarbeiter verfügen, die für Gasunie-Projekte eingesetzt werden und über Deutschkenntnisse auf C1-Niveau sowie Englischkenntnisse auf B2-Niveau verfügen.

      Rahmenvereinbarung mit QualifikationSep 11, 2026
      Oct 18, 2026(7 Tage)
    • Lutherstadt Wittenberg - Der Oberbürgermeister

      Elektrisitetshandel og vannkraftproduksjon

      Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

      Die Lutherstadt Wittenberg benötigt Dienstleistungen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Stadtgebiet Wittenberg. Diese umfasst eine Bestands- und Potenzialanalyse, die Entwicklung eines Zielszenarios sowie die Ausarbeitung einer Wärmewendestrategie und eines Maßnahmenkatalogs. Als Qualifikationsanforderungen sind eine Referenzliste mit Angaben zu Auftraggeber, Bearbeitungszeitraum, Leistungsumfang, bearbeitetem Gemeinde- bzw. Projektgebiet, Rolle des Bieters sowie Ansprechpartner des Auftraggebers, sowie eine Darstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters, insbesondere der abgedeckten Fachgebiete, verfügbaren personellen Ressourcen sowie der technischen Ausstattung für GIS-Datenverarbeitung, Datenmanagement, Datenschutz, Informationssicherheit und Qualitätssicherung erforderlich.

      WettbewerbSep 14, 2026
      Oct 15, 2026(4 Tage)
    • Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen

      26E057011 - NW-FVA - Ersatzbau Umweltlabor und Umnutzung

      Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, benötigt Architekten-, Konstruktions-, Ingenieur- und Inspektionsdienstleistungen für den Ersatzneubau eines Umweltlabors und die Umnutzung eines bestehenden Laborgebäudes in Göttingen. Das Projekt hat eine maximale Gesamtlaufzeit von 76 Monaten und einen geschätzten Gesamtwert von 975.000 EUR. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600 ohne 610 nach DIN 276) sind auf maximal 40 Mio. EUR (inkl. 19% MwSt.) für Um- und Neubau gedeckelt. Die geschätzten Kosten für KG 410-430 und KG 480 Neubau betragen 5,5 Mio. EUR (brutto) und für den Umbau 750 Tsd. EUR (brutto). Ziel ist die Entwicklung eines wirtschaftlichen und kostengünstigen Konzepts unter Berücksichtigung nachhaltiger Planungsansätze. Während der Baumaßnahme für den Ersatzneubau des Gebäudes 1 muss der Laborbetrieb im Gebäude 2 durchgängig sichergestellt werden. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (75%, aufgeteilt in Projektteam 25%, Qualität und Projektabwicklung 40%, Qualitätsmanagement 10%) und Honorar (25%). Qualifikationsanforderungen umfassen die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister als Ingenieur für Versorgungstechnik oder gleichwertig, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 307.000 EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren, eine Berufshaftpflichtversicherung von 3.000.000 EUR für Personen- und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden, eine durchschnittliche Anzahl von 4 technischen Fachkräften (Dipl.-Ing./Bachelor/Master TU/FH) für Fachplanung Versorgungstechnik und 1 Dipl.-Ing./Bachelor/Master (TU/FH) oder Techniker für BIM-Fachkoordination Versorgungstechnik in den letzten 3 Geschäftsjahren, sowie 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 11, 2026
      Oct 14, 2026(3 Tage)
      975.000 €
    • Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

      Arkitekttjenester

      LPI Suhl, Neubau Wärmeversorgung 2025 IEE 0005, Objektplanung Gebäude

      Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) benötigt Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude (Leistungsphasen 2 bis 8) für den Neubau der Wärmeversorgung der LPI Suhl. Der Vertrag hat eine maximale Gesamtwert von 107.000 EUR und eine Laufzeit von 22 Monaten. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (70%, aufgeteilt in Projektorganisation und -struktur 6%, Projektteam 19%, Herangehensweise 45%) und Preis (30%). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für sonstige Schäden, einen Mindestgesamtumsatz von 500.000 EUR in den letzten drei Jahren, mindestens 3 Beschäftigte im Unternehmen, Angaben zu mindestens 2 Fachkräften für die Objektplanung Gebäude sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen, die vollständig im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2026 erbracht wurden und bestimmte Kriterien (z.B. Honorarzone III, Neubau, Stahlbauweise, mindestens 150 m² Nutzungsfläche) erfüllen.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 8, 2026
      Oct 14, 2026(3 Tage)
      107.000 €
    • Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle

      Arkitekttjenester

      Stadtumbaubeauftragter (SB) in Frankfurt (Oder) im Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

      Die Stadt Frankfurt (Oder) benötigt Dienstleistungen eines Stadtumbaubeauftragten (SB) für die Städtebauförderprogramme "Zentrum Nord", "Neuberesinchen" und "Am ehemaligen Botanischen Garten Viadrina" in Frankfurt (Oder). Der Rahmenvertrag läuft vom 01.03.2027 bis zum 28.02.2028, mit Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr, längstens bis zum 28.02.2033. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren. Die Zuschlagskriterien sind der gewichtete Mischstundensatz (60%), das Honorarangebot für die Laufzeit des Honorarvertrags (35%) und der Nebenkostenanteil (5%). Qualifikationsanforderungen umfassen Nachweise über Qualifikationen der Mitarbeiter im Bereich Stadt-, Raum- und Regionalplanung (mind. Bachelor of Arts/Science oder vergleichbar), sichere Deutschkenntnisse (mind. B2) und die Darstellung der personellen Absicherung der Projektumsetzung. Zudem sind Referenzen der letzten 10 Jahre in der Erarbeitung städtebaulicher Zielplanungen, in der Vorbereitung, Durchführung und Abschluss von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Städtebauförderprogramm Stadtumbau-Ost/Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE) oder in Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, bei der Durchführung und Betreuung von städtebaulichen und architektonischen Wettbewerbs- oder Gutachterverfahren sowie im Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen erforderlich.

      Rahmenvereinbarung mit QualifikationSep 14, 2026
      Oct 15, 2026(4 Tage)