Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge"
Bedriftsrådgivning
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benötigt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für internationale Energiekooperationen im Rahmen von Energiepartnerschaften und Energiedialogen, aufgeteilt in vier Lose für Australien und Neuseeland, Korea und Japan, Länder der arabischen Halbinsel (VAE, Saudi-Arabien, Oman, Katar) sowie USA und Kanada. Die Dienstleistungen sollen in Berlin erbracht werden und umfassen praxisnahe Politikberatung zu Energiethemen, die Erstellung von Fachstudien/Gutachten, die Durchführung von Workshops und die Organisation von Konferenzen sowie Delegationsreisen. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualität (70%, aufgeteilt in Personal - Kernteam 30%, Arbeitsorganisation und -abläufe 20%, Umsetzungskonzept 50%) und Preis (30%). Für die Qualifikation sind Referenzen in den Bereichen Politikberatung, Fachstudien, Workshop-Durchführung, Konferenzorganisation und Delegationsreisen erforderlich, wobei mindestens ein Referenzauftrag pro Bereich und insgesamt mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein müssen. Zudem ist ein Versicherungsschutz von mindestens 1.000.000 Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine jährliche Deckungssumme von mindestens 2.000.000 Euro nachzuweisen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- 0000
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@bmwe.bund.de
Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die zur Umsetzung der Energiepartnerschaften erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die in den Losen 1 bis 4 benannten Länder und Regionen: Los 1 – Australien und Neuseeland Los 2 – Korea und Japan Los 3 – Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar) Los 4 – USA und Kanada
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
Unterkriterien
Beschreibung
Personal - Kernteam
Beschreibung
Arbeitsorganisation und -abläufe
Beschreibung
Umsetzungskonzept, davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
Beschreibung
- Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Dokumentationsanforderung
Nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
Beschreibung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindesthaftung von 1.000.000 Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögenschäden sowie einer jährlichen Deckungssumme von mindestens 2.000.000,00 Euro.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der betrieblichen Leistungsfähigkeit einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) mit Bezügen zu folgenden Bereichen aufweisen: A - Erfahrungswerte in der praxisnahen Politikberatung mit Bezug zu Energiethemen. Anforderungen an Referenzaufträge: Es ist für jeden der genannten Referenzbereiche mindestens ein Referenzauftrag auszuweisen. Es sollen nicht mehr als zwei Referenzaufträge je Referenzbereich (A-E) ausgewiesen werden. Ein Referenzauftrag kann auch zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig dargestellt wird. Insgesamt sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge auszuweisen. Referenzbereichsübergreifend (A-E) müssen mindestens zwei Referenzaufträge einen Bezug zu mindestens einem Partnerland des jeweiligen Loses (1-4), auf das sich ein Bieter bewirbt, aufweisen. Relevante (Teil-)Leistungen in Verbindung mit der Unternehmensreferenz müssen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Es können auch laufende Vorhaben angegeben werden, sofern substantielle (Teil)Leistungen bereits erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.5). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens erlauben. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck). Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten eine auskunftsfähigen Person, kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der betrieblichen Leistungsfähigkeit einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) mit Bezügen zu folgenden Bereichen aufweisen: B - Erstellung einer Fachstudie / eines Gutachtens mit Bezug zu aktuellen Themen- und Problemstellungen im Bereich Energie. Anforderungen an Referenzaufträge: Es ist für jeden der genannten Referenzbereiche mindestens ein Referenzauftrag auszuweisen. Es sollen nicht mehr als zwei Referenzaufträge je Referenzbereich (A-E) ausgewiesen werden. Ein Referenzauftrag kann auch zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig dargestellt wird. Insgesamt sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge auszuweisen. Referenzbereichsübergreifend (A-E) müssen mindestens zwei Referenzaufträge einen Bezug zu mindestens einem Partnerland des jeweiligen Loses (1-4), auf das sich ein Bieter bewirbt, aufweisen. Relevante (Teil-)Leistungen in Verbindung mit der Unternehmensreferenz müssen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Es können auch laufende Vorhaben angegeben werden, sofern substantielle (Teil)Leistungen bereits erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.5). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens erlauben. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck). Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten eine auskunftsfähigen Person, kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der betrieblichen Leistungsfähigkeit einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) mit Bezügen zu folgenden Bereichen aufweisen: C - Durchführung eines Workshops im digitalen oder Präsenzformat mit mindestens 10 Experten in einem internationalen Kontext mit Bezug zu Energiethemen. Anforderungen an Referenzaufträge: Es ist für jeden der genannten Referenzbereiche mindestens ein Referenzauftrag auszuweisen. Es sollen nicht mehr als zwei Referenzaufträge je Referenzbereich (A-E) ausgewiesen werden. Ein Referenzauftrag kann auch zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig dargestellt wird. Insgesamt sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge auszuweisen. Referenzbereichsübergreifend (A-E) müssen mindestens zwei Referenzaufträge einen Bezug zu mindestens einem Partnerland des jeweiligen Loses (1-4), auf das sich ein Bieter bewirbt, aufweisen. Relevante (Teil-)Leistungen in Verbindung mit der Unternehmensreferenz müssen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Es können auch laufende Vorhaben angegeben werden, sofern substantielle (Teil)Leistungen bereits erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.5). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens erlauben. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck). Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten eine auskunftsfähigen Person, kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der betrieblichen Leistungsfähigkeit einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) mit Bezügen zu folgenden Bereichen aufweisen: D - Organisation einer Konferenz mit mindestens 50 Teilnehmern in einem internationalen Kontext mit Bezug zu Energiethemen. Anforderungen an Referenzaufträge: Es ist für jeden der genannten Referenzbereiche mindestens ein Referenzauftrag auszuweisen. Es sollen nicht mehr als zwei Referenzaufträge je Referenzbereich (A-E) ausgewiesen werden. Ein Referenzauftrag kann auch zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig dargestellt wird. Insgesamt sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge auszuweisen. Referenzbereichsübergreifend (A-E) müssen mindestens zwei Referenzaufträge einen Bezug zu mindestens einem Partnerland des jeweiligen Loses (1-4), auf das sich ein Bieter bewirbt, aufweisen. Relevante (Teil-)Leistungen in Verbindung mit der Unternehmensreferenz müssen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Es können auch laufende Vorhaben angegeben werden, sofern substantielle (Teil)Leistungen bereits erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.5). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens erlauben. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck). Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten eine auskunftsfähigen Person, kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der betrieblichen Leistungsfähigkeit einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) mit Bezügen zu folgenden Bereichen aufweisen: E - Organisation einer internationalen, mehrtätigen Delegationsreise zu einem Fachthema mit Energiebezug. Anforderungen an Referenzaufträge: Es ist für jeden der genannten Referenzbereiche mindestens ein Referenzauftrag auszuweisen. Es sollen nicht mehr als zwei Referenzaufträge je Referenzbereich (A-E) ausgewiesen werden. Ein Referenzauftrag kann auch zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig dargestellt wird. Insgesamt sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge auszuweisen. Referenzbereichsübergreifend (A-E) müssen mindestens zwei Referenzaufträge einen Bezug zu mindestens einem Partnerland des jeweiligen Loses (1-4), auf das sich ein Bieter bewirbt, aufweisen. Relevante (Teil-)Leistungen in Verbindung mit der Unternehmensreferenz müssen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Es können auch laufende Vorhaben angegeben werden, sofern substantielle (Teil)Leistungen bereits erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.5). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens erlauben. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck). Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten eine auskunftsfähigen Person, kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
Beschreibung
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Dokumentationsanforderung
Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Titel
- Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge"
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin