Rahmenvereinbarungen Rechtsanwalts-Dienstleistungen
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
- Zuschlag
- Qualität 50 %
- Verfahrensart
- OffenEinstufig
Brief
Die SVD Büromanagement GmbH aus Österreich hat eine Rahmenvereinbarung mit Heid und Partner Rechtsanwälte GmbH für Rechtsanwalts-Dienstleistungen in den Bereichen Vergaberecht, Gesundheitsrecht sowie Unternehmens- und Wirtschaftsrecht geschlossen. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre, mit einem geschätzten Gesamtwert von 5 Millionen Euro und einem finalen Vertragswert von 99.000 Euro. Die Vergabe erfolgte auf Basis einer 50%igen Gewichtung von Preis und Qualität. Es gingen 13 Angebote ein.
Juridiske tjenester
Ergebnis
- Heid und Partner Rechtsanwälte GmbHGewinner
- 13Anzahl Angebote
- 99.000 €Vertragswert
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Siehe Verfahrensunterlagen.
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.
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Aus der Bekanntmachung
Rahmenvereinbarungen Rechtsanwalts-Dienstleistungen mit den Losen 1 Vergaberecht, 2 Gesundheitsrecht und 3 Unternehmens- und WirtschaftsrechtHauptmerkmale des VerfahrensDas Vergabeverfahren wird als Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach den für die Vergabe besonderer Dienstleistungen geltenden Bestimmungen des BVergG 2018 im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen je Los durchgeführt. Bei den ausgeschriebenen Rechtsanwalts-Dienstleistungen handelt es sich um besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhang XVI lit. H. BVergG 2018. Auf das gegenständliche Vergabeverfahren kommen – nach Maßgabe des § 151 BVergG 2018 und soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders festgelegt – ausschließlich die für die Vergabe besonderer Dienstleistungen geltenden Bestimmungen des BVergG 2018 zur Anwendung. Die Auftraggeberin kann mit den Bietern eine Verhandlungsrunde durchführen. Die Auftraggeberin behält sich jedoch ausdrücklich vor, die Rahmenvereinbarungen ohne Durchführung einer Verhandlungsrunde bereits auf Basis der Erstangebote abzuschließen. Eine Verhandlungsrunde wird nur dann durchgeführt, wenn sich auf Basis der Erstangebote aus Sicht der Auftraggeberin noch ein weiterer Verhandlungsbedarf ergibt. Die Bieter sind daher angehalten, schon die Erstangebote so auszuarbeiten, dass ein Abschluss der Rahmenvereinbarungen gegebenenfalls auch ohne weitere Verhandlungen erfolgen kann.Sofern ein Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht schon auf Basis der Erstangebote erfolgt, ist beabsichtigt, die Bieter im Anschluss an die Verhandlungsrunde zur Abgabe eines weiteren Angebots aufzufordern. Soweit es sich dabei um das Letztangebot handelt, wird die Auftraggeberin dies in der Einladung zur Angebotsabgabe ausdrücklich mitteilen.
Kontakt
office@svdgmbh.at- Ergebnis · RahmenvereinbarungTyp
- 79111000HauptcodeRechtsberatung