Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis benötigt Dienstleistungen zur Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur hochwertigen Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushalten des Unstrut-Hainich-Kreises. Die Leistungen sollen ab dem 1. Januar 2027 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 erbracht werden, mit Optionen für eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2029 und bis zum 31. Dezember 2030. Die geschätzte Gesamtmenge beträgt 10.730 Tonnen über den gesamten Zeitraum, mit einer maximal abrufbaren Gesamtmenge von 11.803 Tonnen und einem maximalen Gesamtauftragswert von 681.623,25 EUR. Die Übernahmestelle muss sich innerhalb von 10 km von der Kreuzung Langensalzaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen/Thüringen befinden. Der Bieter muss entweder die anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung und anschließender aerober Nachrotte/Kompostierung (Variante A) oder die reine aerobe Kompostierung (Variante B) anbieten. Die Verwertung muss unter Beachtung aller geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfolgen. Die Zuschlagskriterien sind Preis (80 %) und Verwertung (20 %), wobei Variante A 20 Punkte und Variante B 0 Punkte erhält. Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden, die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, die Sicherstellung der Entsorgungssicherheit auch bei Störfällen, den Nachweis einer geeigneten und ausreichenden Übernahme-, Umlade-, Behandlungs- und Verwertungskapazität inklusive aller erforderlichen Genehmigungen für die Anlagen, sowie den Nachweis einer Qualitätssicherung für die erzeugten Gärprodukte und Kompost-Endprodukte (z.B. RAL-GZ 245 oder RAL-GZ 251).
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +493601404760
- Kontakt-E-Mail
- info@abfallwirtschaft-uhk.de
- Adresse
- Bonatstraße, 99974 Mühlhausen
Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und der Nachtransport sowie die hochwertige, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle aus privaten Haushaltungen des Unstrut-Hainich-Kreises. Die Sammlung und der Transport bis zur Übernahmestelle durch den Auftraggeber sind nicht Bestandteil der Beschaffung. Der ausgeschriebene Stoffstrom umfasst den Inhalt der kommunalen Biotonne aus privaten Haushaltungen einschließlich pflanzlicher Gartenabfälle, soweit diese nach der örtlichen Abfallsatzung in der Biotonne zulässig sind. Nicht umfasst sind insbesondere separat erfasste Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Straßenbegleitgrün, Friedhofsabfälle, kommunales Grüngut, Marktabfälle sowie Bioabfälle aus Gastronomie, Gewerbe, Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft und sonstigen Herkunftsbereichen. Die Leistung umfasst insbesondere die Übernahme an einer verbindlich zu benennenden, öffentlich-rechtlich zulässigen Übernahmestelle, die geeichte Verwiegung einschließlich Wiegescheinen und Mengennachweisen, gegebenenfalls die Umladung und den Nachtransport, die Aufbereitung und Verwertung, die Fremdstoffentfrachtung sowie die rechtmäßige Verwertung oder Beseitigung von Fremd- und Reststoffen. Außerdem sind die erforderliche Dokumentation, das Stoffstrom- und Qualitätsmonitoring, die Qualitätssicherung sowie Maßnahmen zur Ausfallvorsorge geschuldet. Die Übernahmestelle muss sich innerhalb einer Entfernung von höchstens 10 km, gemessen auf der kürzesten für schwere Lastkraftwagen zugelassenen Wegstrecke von der Kreuzung Langensalzaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen/Thüringen, befinden. Die Leistungserbringung erfolgt verbindlich ab dem 01.01.2027 für zunächst zwei Jahre bis zum 31.12.2028. Eine Verlängerung bis zum 31.12.2029 und bis zum 31.12.2030 ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Für die Jahre 2027 bis 2030 werden unverbindliche Schätzmengen von insgesamt 10.730 Tonnen zugrunde gelegt. Diese verteilen sich auf 2.300 Tonnen im Jahr 2027, 2.550 Tonnen im Jahr 2028, 2.800 Tonnen im Jahr 2029 und 3.080 Tonnen im Jahr 2030. Zusätzlich kann der Auftraggeber bis zu 10 % der geschätzten Gesamtmenge, mithin höchstens 1.073 Tonnen, als Option abrufen. Die maximal abrufbare Gesamtmenge beträgt damit 11.803 Tonnen. Der Auftragnehmer hat verbindlich entweder Variante A: anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases und anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste, oder Variante B: reine aerobe Kompostierung, anzubieten. Eine bloße Vergärung ohne gesicherte rechtmäßige Behandlung und hochwertige Verwertung der Gärprodukte oder Gärreste ist nicht ausreichend. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden abfall-, immissionsschutz-, düngemittel-, bodenschutz-, wasser- und sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu erbringen.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
Bewertet wird der wertbare Gesamtbruttoangebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtbruttoangebotspreis erhält 80 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: Punkte = niedrigster wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis / eigener wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis × 80 Der wertbare Gesamtbruttoangebotspreis wird auf Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Nettopreise und der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ermittelt. In die Wertung fließen die Dienstleistungspauschale für die Übernahme, Verwiegung, Behandlung, Verwertung, Fremdstoffentfrachtung beziehungsweise Entsorgung, das Reststoffmanagement, die Dokumentation und die Ausfallvorsorge sowie – sofern nach dem verbindlichen Verwertungskonzept erforderlich – die Dienstleistungspauschale für Umladung und Nachtransport ein. Es können höchstens 80 Punkte erreicht werden.
Bewertungsmethode
Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtbruttoangebotspreis erhält 80 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:
Punkte = niedrigster wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis / eigener wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis × 80
Beschreibung
Bewertet wird die angebotene Verwertungsart. Für Variante A – anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases, anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste sowie hochwertiger Verwertung des Endprodukts – werden 20 Punkte vergeben. Für Variante B – reine aerobe Kompostierung – werden 0 Punkte vergeben. Die angebotene Verwertungsvariante ist im Angebot eindeutig anzugeben und wird Bestandteil des Vertrags. Es können höchstens 20 Punkte erreicht werden.
Bewertungsmethode
Für Variante A – anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases, anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste sowie hochwertiger Verwertung des Endprodukts – werden 20 Punkte vergeben. Für Variante B – reine aerobe Kompostierung – werden 0 Punkte vergeben.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre machen, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Leistungen zur Übernahme, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur Aufbereitung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen oder vergleichbaren getrennt erfassten Abfallströmen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist die entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Die Umwandlung der Eigenerklärung zur Eignung („Anlage 2 - Eigenerklärung Eignung VgV“) in geeignete Nachweise wird auf gesondertes Verlangen verlangt.
Beschreibung
Der Bieter muss zur Abdeckung der Haftungsrisiken über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen: Personenschäden: mindestens 2,5 Millionen Euro.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist das Bestehen der Haftpflichtversicherung mit den vorgegebenen Deckungssummen nachzuweisen. Der Fortbestand des Versicherungsschutzes ist dem Auftraggeber jährlich auf dessen Verlangen nachzuweisen.
Beschreibung
Der Bieter muss zur Abdeckung der Haftungsrisiken über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen: Sachschäden: mindestens 1 Million Euro.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist das Bestehen der Haftpflichtversicherung mit den vorgegebenen Deckungssummen nachzuweisen. Der Fortbestand des Versicherungsschutzes ist dem Auftraggeber jährlich auf dessen Verlangen nachzuweisen.
Beschreibung
Der Bieter muss in einem Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen sein, soweit eine entsprechende Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, erforderlich oder vorgesehen ist.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist die entsprechende Angabe beziehungsweise Eigenerklärung („Anlage 2 - Eigenerklärung Eignung VgV“) zur Eintragung in ein Berufsregister vorzulegen. Der Nachweis der Eintragung ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Beschreibung
Der Bieter muss in den letzten drei Jahren Leistungen ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind insbesondere Leistungen zur Übernahme, gegebenenfalls Umladung und zum Nachtransport sowie zur Aufbereitung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen oder vergleichbaren getrennt erfassten Abfallströmen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren vorzulegen. Die Umwandlung der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2 - „Eigenerklärung Eignung VgV“) in geeignete Nachweise wird auf gesondertes Verlangen verlangt.
Beschreibung
Der Bieter muss die Entsorgungssicherheit auch bei Störfällen sicherstellen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot ist eine Kurzdarstellung des Verwertungswegs vorzulegen, die insbesondere die Sicherstellung der Entsorgung bei Störfällen enthält. Anzugeben sind eine Ausfallanlage für die Verwertung beziehungsweise Beseitigung sowie vorhandene Lagerkapazitäten oder sonstige geeignete Überbrückungslösungen.
Beschreibung
Der Bieter muss über eine geeignete und ausreichende Übernahme-, gegebenenfalls Umlade-, Behandlungs- und Verwertungskapazität verfügen.
Dokumentationsanforderung
Mit dem Angebot sind für jede vorgesehene Verwertungs- und/oder Beseitigungsanlage der Name, die vollständige Adresse, der Eigentümer, der Betreiber, der Standort, die Kapazität, der Genehmigungsstatus, die Annahmeberechtigung für den Abfallschlüssel AVV 20 03 01 und der vorgesehene Verwertungsweg anzugeben. Außerdem ist die Behandlung der erzeugten Produkte, Gärreste, Fremdstoffe und Reststoffe zu beschreiben. Für sämtliche mit dem Angebot angegebenen und für die Leistungserbringung eingesetzten Anlagen sind die erforderlichen Genehmigungen oder sonstigen behördlichen Zulässigkeitsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachweise müssen die Annahme und Behandlung des ausgeschriebenen Stoffstroms AVV 20 03 01, das konkrete Behandlungsverfahren, eine für die ausgeschriebenen Bioabfallmengen ausreichende Kapazität, die konkrete Betriebsstätte sowie die Behandlung und Verwertung der erzeugten Produkte und anfallenden Reststoffe abdecken.
Beschreibung
Der Bieter muss für die nach dem angebotenen Verwertungsweg erzeugten Gärprodukte und Kompost-Endprodukte eine auf die konkrete Betriebsstätte sowie auf den betreffenden Produkt- und Abfallbereich bezogene Qualitätssicherung nachweisen. Das Gütezeichen oder Qualitätssicherungssystem muss während der Vertragslaufzeit gültig sein und mindestens unabhängige Probenahme, Eigen- und Fremdüberwachung, Vorgaben zu Hygiene, biologischer Stabilisierung, Schadstoffen und Fremdstoffen, Rückverfolgbarkeit sowie ein dokumentiertes Abweichungsmanagement umfassen.
Dokumentationsanforderung
Wird bei Variante A ein Gärprodukt unmittelbar als solches abgegeben oder verwertet, ist, soweit einschlägig, ein gültiger Nachweis über die Gütesicherung nach RAL-GZ 245 „Gärprodukt“ oder über ein funktional gleichwertiges, unabhängiges und regelmäßig überwachtes Qualitätssicherungssystem mit dem Angebot vorzulegen. Werden bei Variante A feste Gärreste einer aeroben Nachrotte oder Kompostierung zugeführt und anschließend als Kompost-Endprodukt abgegeben oder verwertet, ist ein gültiger Nachweis über die Gütesicherung nach RAL-GZ 251 „Kompost“ beziehungsweise „Frischkompost“ oder über ein funktional gleichwertiges Qualitätssicherungssystem mit dem Angebot vorzulegen. Wird Variante B angeboten, ist für das erzeugte Kompost-Endprodukt ein gültiger Nachweis über die Gütesicherung nach RAL-GZ 251 „Kompost“ beziehungsweise „Frischkompost“ oder über ein funktional gleichwertiges Qualitätssicherungssystem mit dem Angebot vorzulegen.
Frühere Zuschlagsempfänger
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.
Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
- Titel
- Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Unstrut-Hainich-Kreis
- Geschätzter Wert
- 681.623,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…