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    Umladung, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Hürth

    Stadtwerke Hürth AöR

    Umladung, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Hürth

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      28. aug. kl. 08:4528. august 2026 kl. 08:45
    2. Fragefrist

      21. sep. kl. 21:5921. september 2026 kl. 21:59
    3. Angebotsfrist

      29. sep. kl. 08:0029. september 2026 kl. 08:00
    4. Bindefrist

      30. nov. kl. 09:0030. november 2026 kl. 09:00
    5. Vertragsbeginn

      1. jan. kl. 00:001. januar 2027 kl. 00:00
    6. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2028 kl. 00:00

    Brief

    Ausschreibungssuche/Stadtwerke Hürth AöR/Umladung, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Hürth
    Brief

    Avfallshåndtering

    Die Stadtwerke Hürth AöR benötigen Dienstleistungen für die Umladung, den Transport und die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Hürth im Rhein-Erft-Kreis. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Umladung von Abfällen und Los 2 die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen. Für Los 1 ist eine Referenztonnage von mindestens 1.850 Mg pro Jahr und für Los 2 von mindestens 2.442 Mg pro Jahr erforderlich, wobei die Referenzen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden sein müssen. Es wird eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder ein branchenbezogenes QM-Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verlangt.

    Über das Angebot

      Umladung, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Hürth

      Kontakttelefon
      +49 2233-53614
      Kontakt-E-Mail
      info@stadtwerke-huerth.de
      Adresse
      Friedrich-Ebert-Str.40, 50354 Hürth

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.

    • Beschreibung

      Angaben zu Beschäftigten

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung.

    • Beschreibung

      Eigenerklärung Russlandbezug

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung.

    • Beschreibung

      Mindestens eine Referenz über die Umladung von Abfällen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (3.700 Mg/Jahr) = mindestens 1.850 Mg pro Jahr. Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung. Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist. Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen und reichen Sie als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. ein. In jedem Fall müssen die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.

    • Beschreibung

      Mindestens eine Referenz über die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100 % der ausgeschriebenen Tonnage = mindestens 2.442 Mg pro Jahr. Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung. Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist.

    • Beschreibung

      Weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung.

    • Beschreibung

      Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe. Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.

    • Beschreibung

      Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung; Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage; Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen; Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe. Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.

    • Beschreibung

      Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar eines gleichwertigen Nachweises. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Stadtwerke Hürth AöR
    Titel
    Umladung, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Hürth
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
    Zusätzliche Codes
    90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen90512000Transport von Haushaltsabfällen90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
    Ort
    Rhein-Erft-Kreis

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

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      Avfallshåndtering

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      Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts benötigt Dienstleistungen zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn. Die Leistungen umfassen die Übernahme, den Transport und die stoffliche Verwertung von Mischpapier und Kaufhausaltpapier in Ballen, wobei die Übernahme je nach Los an den Standorten Bonn oder Troisdorf erfolgt. Die jährlichen Mengen belaufen sich auf 11.000 - 12.000 Mg/a für Mischpapier (aufgeteilt auf vier Lose) und 3.500 - 4.500 Mg/a für Kaufhausaltpapier (ein Los). Ein Bieter darf maximal Angebote für zwei Lose der Lose 1 bis 4 und insgesamt für maximal drei Lose abgeben. Als Qualifikationsanforderung ist eine Referenz über die Verwertung oder Vermarktung von jährlich insgesamt mindestens 10.000 Mg/a Altpapier in den Kalenderjahren 2023 bis 2025 nachzuweisen.

      Wettbewerb4. sep. 2026
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      Avfallshåndtering

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      Wettbewerb11. sep. 2026
      12. okt. 2026(20 Tage)
      5.000.000 €
    • Landkreis Fürstenfeldbruck - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck -

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      Verwertung / Vermarktung von Altpapier aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck

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      Wettbewerb8. sep. 2026
      12. okt. 2026(20 Tage)
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      12. okt. 2026(20 Tage)
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