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    VB_Gleischerneuerung Schadschwellenwechsel Grafrath - Buchenau Strecke; 5520

    DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

    VB_Gleischerneuerung Schadschwellenwechsel Grafrath - Buchenau Strecke; 5520

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      21. aug. kl. 07:1121. august 2026 kl. 07:11
    2. Änderung in Wettbewerb

      26. aug. kl. 11:0526. august 2026 kl. 11:05
    3. Änderung in Wettbewerb

      9. sep. kl. 05:279. september 2026 kl. 05:27
    4. Fragefrist

      18. sep. kl. 10:0018. september 2026 kl. 10:00
    5. Angebotsfrist

      25. sep. kl. 07:3025. september 2026 kl. 07:30
    6. Bindefrist

      10. nov. kl. 08:3010. november 2026 kl. 08:30
    7. Vertragsbeginn

      16. nov. kl. 00:0016. november 2026 kl. 00:00
    8. Vertragsende

      9. des. kl. 00:009. desember 2026 kl. 00:00

    Brief

    Ausschreibungssuche/DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)/VB_Gleischerneuerung Schadschwellenwechsel Grafrath - Buchenau Strecke; 5520
    Brief

    Jernbane- og infrastrukturbygging

    DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) benötigt Bauleistungen für die Gleiserneuerung und den Schwellenwechsel auf der Strecke Grafrath - Buchenau (Strecke 5520) in Fürstenfeldbruck. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100%). Qualifikationsanforderungen können durch eine Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, einen Eintrag im PQ-VOB-Verzeichnis oder vorläufig durch eine Eigenerklärung nachgewiesen werden, wobei im letzteren Fall Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind.

    Über das Angebot

      VB_Gleischerneuerung Schadschwellenwechsel Grafrath - Buchenau Strecke; 5520Hauptmerkmale des VerfahrensGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln

      Kontaktperson
      FE.EI 75
      Kontakttelefon
      +49 9112194087
      Kontakt-E-Mail
      Jonas.Ruhland@deutschebahn.com
      Adresse
      Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main

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    Auftraggeber
    DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    Titel
    VB_Gleischerneuerung Schadschwellenwechsel Grafrath - Buchenau Strecke; 5520
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    45234116Gleisbauarbeiten
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Fürstenfeldbruck

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