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    Verbandmittel

    AOK Sachsen - Anhalt

    Verbandmittel

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      30. juni kl. 07:1030. juni 2025 kl. 07:10
    2. Angebotsfrist

      30. juli kl. 22:0030. juli 2029 kl. 22:00
    3. Eröffnungstermin

      30. juli kl. 22:0130. juli 2029 kl. 22:01
    4. Bindefrist

      30. aug. kl. 22:0030. august 2029 kl. 22:00

    Brief

    Ausschreibungssuche/AOK Sachsen - Anhalt/Verbandmittel
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss eines Vertrages nach § 31 Abs. 1 und 1a SGB V zur Versorgung mit Verbandmitteln für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Vertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der unter 8.1 ORG-0001 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.

    Über das Angebot

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss eines Vertrages nach § 31 Abs. 1 und 1a SGB V zur Versorgung mit Verbandmitteln für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Vertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der unter 8.1 ORG-0001 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Hauptmerkmale des VerfahrensAbschluss eines Vertrages nach § 31 Abs. 1 und 1a SGB V zur Versorgung mit Verbandmitteln für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Vertrag angeboten. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit erfolgen. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2025. Davonausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 48 Monate. Der Vertrag endet am 31.08.2029 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

      Kontaktperson
      Nadine Sommermeier
      Kontakttelefon
      +49 3912878-45117
      Kontakt-E-Mail
      openhouse@san.aok.de
      Adresse
      Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.

      Dokumentationsanforderung

      Der Lieferant muss die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nachweisen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    AOK Sachsen - Anhalt
    Titel
    Verbandmittel
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Magdeburg, Kreisfreie Stadt
    Dauer
    4 Jahre

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

      Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen benötigt die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V. Der Vertrag wird im Rahmen eines "Open-House-Modells" angeboten, bei dem alle geeigneten und interessierten Leistungserbringer bis zum 30.06.2028 beitreten können. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

      Wettbewerb30. april 2026
      31. mai 2028(100+ Tage)
    • AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.

      Medisinsk og laboratorieutstyr

      Verbandmittel-Verträge ab 01.08.2025 im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK NW mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss dieses Vertrages angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.

      Wettbewerb19. juni 2025
      30. juni 2027(100+ Tage)
    • AOK Rheinland/Hamburg

      Medisinsk og laboratorieutstyr

      OpenHouse-Verfahren Verbandmittel

      Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse benötigt die Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V im Rahmen von "Open-House-Verträgen" über einen Zeitraum von 2 Jahren. Es handelt sich um nicht-exklusive Vereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit. Als Qualifikationsanforderung ist die Einreichung der erforderlichen Teilnahmeunterlagen notwendig.

      Wettbewerb29. mai 2026
      31. juli 2028(100+ Tage)
    • AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

      Engroshandel med medisinske og husholdningsvarer

      Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung § 31 Abs. 1a SGB V und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter

      Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Inhalt des Open House Verfahrens ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) im Sinne der Anlage Va und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter nach Anlage V der Arzneimittelrichtlinie im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig. Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. m. §§ 126, 127 SGB V in der bis 10.05.2019 gültigen Fassung über die Versorgung der Versicherten der AOK mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung, soweit die betreffenden Produkte nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Der Vertrag dient der Erfüllung des Anspruchs der Versicherten nach § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V i. V. m. den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Ziel der Vertragsparteien ist es, die qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit den vertragsgegenständlichen Produkten zu gewährleisten und für alle Beteiligten klare, einheitliche und rechtssichere Bedingungen zu schaffen. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, alle Verträge enden spätestens am 31.01.2030. Die Laufzeit ist auf vier Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Für einen Vertragsstart zum nächsten Monatsersten, müssen die Unterlagen bis spätestens zum 20. des Vormonats mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Zur Teilnahme am frühestmöglichen Vertragsbeginn 01.02.2026 müssen die Unterlagen bis spätestens 20.01.2026 vollständig mittels qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de oder unterschrieben per Post bei der unten genannten Kontaktstelle eingehen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Vor Vertragsstart müssen die Leistungserbringer die unter Pkt. II aufgeführten Nachweise fristgerecht bei der Vergabestelle der AOK Bayern einreichen. Ein von der AOK gegengezeichnetes Exemplar wird an den Leistungserbringer zurückgesandt. II. Einzureichende Unterlagen Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen: 1. Vom Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag in zweifacher Ausfertigung nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen). 2. Ausgefüllte und unterschriebene Zuverlässigkeitserklärung (Anlage 2 des Vertrages) Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Bereich Arzneimittelversorgung "Open-House-Vertrag Verbandstoffe" Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 20. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauffolgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauffolgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM hat eine Übersendung bis zum 20. eines jeden Monats der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse vertrag-SLE@by.aok.de fristwahrend für einen Vertragsbeginn zum ersten des darauffolgenden Monats zu erfolgen.

      Rahmenvereinbarung11. nov. 2025
      20. des. 2029(100+ Tage)
    • AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.

      Medisinsk og laboratorieutstyr

      Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens" der AOK Nordost

      Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. benötigt die Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V. Die Vereinbarungen werden im Rahmen eines "Open-House-Verfahrens" geschlossen, wobei die Beschaffungsstelle der AOK Hessen dieses Verfahren für die AOK Nordost durchführt. Die Lieferung erfolgt in Potsdam, Kreisfreie Stadt.

      Wettbewerb1. juli 2026
      5. okt. 2028(100+ Tage)