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    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Oldenburg West

    Universität Bremen über Hochschule Bremen

    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Oldenburg West

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Jul 18, 4:47 PMJuly 18, 2025 4:47 PM
    2. Vertragsbeginn

      Aug 1, 12:00 AMAugust 1, 2027 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Jul 31, 12:00 AMJuly 31, 2037 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Universität Bremen über Hochschule Bremen/Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Oldenburg West

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Linie 260 Ahlhorn - Wildeshausen Linie 261 Ahlhorn - Sage - Ahlhorn Linie 262 Huntlosen - Großenkneten Linie 263 Wildeshausen - Kleinenkneten - Wildeshausen Linie 264 Visbek/Aumühle - Wildeshausen Linie 265 Großenkneten - Wildeshausen Linie 266 Huntlosen - Oldenburg Linie 267 Lethe - Ahlhorn Linie 268 Ahlhorn - Wardenburg Linie 269 Ahlhorn - Großenkneten Linie 270 Wildeshausen - Kirchhatten - Sandkrug/Dötlingen - Oldenburg Linie 271 Huntlosen - Dötlingen - Wildeshausen Linie 272 Neerstedt - Wildeshausen Linie 273 Neerstedt - Ostrittrum - Neerstedt Linie 274 Neerstedt - Brettorf - Neerstedt Linie 275 Kirchhatten - Munderloh Linie 276 Kirchhatten - Dingstede - Kirchhatten Linie 278 Sandkrug - Hatterwüsting - Sandkrug Linie 279 Hattwerwüsting/Wiemerslande - Sandkrug - Streekermoor Linie 280 Oldenburg - Wardenburg - Bösel - Friesoythe Linie 282 Ahlhorn - Streekermoor - Kirchhatten Linie 284 Hundsmühlen - Benthullen - Ahlhorn Linie 285 Wardenburg - Wildeshausen Linie 286 Achternmeer - Wardenburg Linie 287 Wardenburg - Charlottendorf - Wardenburg Linie 288 Kirchhatten - Sandkrug - Wardenburg Linie 289 Oldenburg - Achternmeer - Wardenburg Linie 291 Oldenburg - Kirchhatten - Wildeshausen Linie N25 Wardenburg - Ahlhorn Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

    Über das Angebot

      Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Oldenburg West im Landkreis Oldenburg. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Linie 260 Ahlhorn - Wildeshausen Linie 261 Ahlhorn - Sage - Ahlhorn Linie 262 Huntlosen - Großenkneten Linie 263 Wildeshausen - Kleinenkneten - Wildeshausen Linie 264 Visbek/Aumühle - Wildeshausen Linie 265 Großenkneten - Wildeshausen Linie 266 Huntlosen - Oldenburg Linie 267 Lethe - Ahlhorn Linie 268 Ahlhorn - Wardenburg Linie 269 Ahlhorn - Großenkneten Linie 270 Wildeshausen - Kirchhatten - Sandkrug/Dötlingen - Oldenburg Linie 271 Huntlosen - Dötlingen - Wildeshausen Linie 272 Neerstedt - Wildeshausen Linie 273 Neerstedt - Ostrittrum - Neerstedt Linie 274 Neerstedt - Brettorf - Neerstedt Linie 275 Kirchhatten - Munderloh Linie 276 Kirchhatten - Dingstede - Kirchhatten Linie 278 Sandkrug - Hatterwüsting - Sandkrug Linie 279 Hattwerwüsting/Wiemerslande - Sandkrug - Streekermoor Linie 280 Oldenburg - Wardenburg - Bösel - Friesoythe Linie 282 Ahlhorn - Streekermoor - Kirchhatten Linie 284 Hundsmühlen - Benthullen - Ahlhorn Linie 285 Wardenburg - Wildeshausen Linie 286 Achternmeer - Wardenburg Linie 287 Wardenburg - Charlottendorf - Wardenburg Linie 288 Kirchhatten - Sandkrug - Wardenburg Linie 289 Oldenburg - Achternmeer - Wardenburg Linie 291 Oldenburg - Kirchhatten - Wildeshausen Linie N25 Wardenburg - Ahlhorn Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

      Kontaktperson
      Herr Reiner Bick
      Kontakttelefon
      +4942146052920
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@zvbn.de
      Adresse
      Bibliothekstraße 1, 28359 Bremen

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    Auftraggeber
    Universität Bremen über Hochschule Bremen
    Titel
    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Oldenburg West
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Oldenburg, Landkreis, Vechta

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