Suche

  • Suche


    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Verden Nord

    Universität Bremen über Hochschule Bremen

    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Verden Nord

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Jul 18, 4:41 PMJuly 18, 2025 4:41 PM
    2. Vertragsbeginn

      Aug 1, 12:00 AMAugust 1, 2027 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Jul 31, 12:00 AMJuly 31, 2037 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Universität Bremen über Hochschule Bremen/Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Verden Nord

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Verden Nord im Landkreis Verden. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Linie 722 Oyten – Sagehorn – Uphusen/Ottersberg Linie 723 Oyten – Schaphusen – Bassen – Baden Linie 730 Otterstedt – Ottersberg – Oyten – Bremen Linie 745 Achim – Oyten – Fischerhude – Ottersberg – Narthauen Linie 788 Posthausen – Ottersberg – Stuckenborstel – Benkel Linie 789 Ottersberg – Sagehorn Linie 796 Oyten – Bf. Sagehorn – Meyerdamm – Bf. Sagehorn – Oyten Linie 797 Oyten – Bockhorst – Schaphusen – Bassen – Oyten Linie 798 Oyten – Oyten-Süd – Oyten, Am Berg – Oyten Linie N73 Bremen – Oyten – Bassen Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

    Über das Angebot

      Der ZVBN beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Verden Nord im Landkreis Verden. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien: Linie 722 Oyten – Sagehorn – Uphusen/Ottersberg Linie 723 Oyten – Schaphusen – Bassen – Baden Linie 730 Otterstedt – Ottersberg – Oyten – Bremen Linie 745 Achim – Oyten – Fischerhude – Ottersberg – Narthauen Linie 788 Posthausen – Ottersberg – Stuckenborstel – Benkel Linie 789 Ottersberg – Sagehorn Linie 796 Oyten – Bf. Sagehorn – Meyerdamm – Bf. Sagehorn – Oyten Linie 797 Oyten – Bockhorst – Schaphusen – Bassen – Oyten Linie 798 Oyten – Oyten-Süd – Oyten, Am Berg – Oyten Linie N73 Bremen – Oyten – Bassen Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von dem Linienbündel abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

      Kontaktperson
      Herr Reiner Bick
      Kontakttelefon
      +4942146052920
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@zvbn.de
      Adresse
      Bibliothekstraße 1, 28359 Bremen

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    Universität Bremen über Hochschule Bremen
    Titel
    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Verden Nord
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Verden

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Universität Bremen über Hochschule Bremen

      Fergetransport

      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Verden Südwest

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Verden Südwest. Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in diesem Bereich, einschließlich Anpassungen an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan.

      PlanungJun 11, 2026
    • Universität Bremen über Hochschule Bremen

      Fergetransport

      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Diepholz Nordwest

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Diepholz Nordwest. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in diesem Bereich, einschließlich Linienverkehr und flexibler Bedienformen. Interessierte Lieferanten können sich über die Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 informieren.

      PlanungJun 26, 2026
    • Universität Bremen über Hochschule Bremen

      Fergetransport

      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Wesermarsch Süd

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Wesermarsch Süd. Der ZVBN beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in diesem Bereich zu erteilen. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Einzelheiten und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.

      PlanungJun 17, 2026
    • Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Verden Ost“

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Verden Ost“. Der ZVBN beabsichtigt, diesen Auftrag direkt an die Verdener Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) zu vergeben, die voraussichtlich auch den aktuellen Vertrag innehat. Der Vertrag umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Verden Ost“ im Landkreis Verden, einschließlich Buslinien und flexibler Bedienformen, mit einem geschätzten Umfang von ca. 1,28 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr.

      PlanungAug 6, 2026
    • Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Diepholz Nordost“

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Diepholz Nordost“, der jährlich etwa 892.000 Fahrplankilometer im Linienverkehr umfasst und die Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur beinhaltet. Die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) hat wahrscheinlich den Zuschlag für diesen Auftrag erhalten.

      PlanungAug 6, 2026