Verwertung von Altpapier - PPK - aus der Stadt Amberg
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
- Frist
- 28. des. 2025Abgelaufen
- Zuschlag
- Lohnzahlung 15 % und 1 weitere
Brief
Stadt Amberg har inngått en avtale med Bergler GmbH & Co. KG om tjenester for gjenvinning av returpapir (PPK) fra byen Amberg, med en totalverdi på 606 015 euro. Tjenestene inkluderer overtakelse, transport, forberedelse for markedsføring/gjenvinning (ca. 1 800 Mg/år), markedsføring/gjenvinning og avhending av rest- og forurensende stoffer. Leveransen skal skje i Amberg. Det ble lagt vekt på tilbudspris (maksimalt 75 poeng), lønnsutbetaling (maksimalt 15 poeng, basert på gjennomsnittlig bruttolønn for operativt personell) og kjøretøybruk (maksimalt 10 poeng, basert på andelen kjøretøy som oppfyller kriteriene i § 2 (3), (4), (5), (6) eller (7) i den tyske loven om anskaffelse av rene veitransportkjøretøy, samt Euro VI-normen). Tre tilbud ble mottatt.
Avfallshåndtering
Ergebnis
- Bergler GmbH & Co. KGGewinner
- 3Anzahl Angebote
- 606.015 €Vertragswert
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix: - Angebotspreis: maximal 75 Punkte - Lohnzahlung: maximal 15 Punkte - Fahrzeugeinsatz: maximal 10 Punkte Wertung Angebotspreis Das Bestangebot auf dieser Stufe ist dasjenige mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis. Schritt 1: Der niedrigste Angebots- bzw. Wertungspreis (brutto) aller Bieter wird ermittelt. Zur Ermittlung der jeweiligen Wertungspreise werden die zugehörigen Angebotspreise der Positionen 1, 2 und 3 (inkl. Unterpositionen) mit den Mengen, die der Angebotswertung zugrunde gelegt werden, multipliziert. Die sich so ergebenden Wertungspreise für die einzelnen Positionen werden für die Ermittlung des Gesamtwertungspreises (netto) addiert. Unter Berücksichtigung des derzeit für den Auftragnehmer geltenden Umsatzsteuersatzes sowie evtl. im Angebotsschreiben ausgewiesenen Preisnachlässen ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme im Hauptangebot wird der Gesamtwertungspreis (brutto) ermittelt. Schritt 2: Im Vergleich der Angebote wird das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis ermittelt. Dieser niedrigste Wertungspreis wird gleich 75 Punkte gesetzt. Schritt 3: Für die übrigen Angebote werden die Punkte für den Gesamtwertungspreis jeweils wie folgt ermittelt: Der Punktwert (gerundet auf eine Nachkommastellen) jedes einzelnen Bieters wird wie folgt berechnet. Wertungspunkte Preis = Max. Punkte x Bestpreis / Bieterpreis = 75 x Bestpreis / Bieterpreis Bei diesem Wertungskriterium können maximal 75 Punkte vergeben werden.
Quelle
Keine Quelle in den Unterlagen gefunden. Prüfe die Gewichtung anhand der Vergabeunterlagen.
Beschreibung
Die Wertung „Lohnzahlung“ erfolgt über eine Punktvergabe gemäß nachfolgender Tabelle sowie auf Grundlage der Angaben des Bieters in Formblatt F02. Der Wertung zugrunde gelegt wird die mittlere Bruttojahreslohnsumme für die hier einzusetzenden operativen Mitarbeiter des AN. Der hierfür erforderliche Rechenweg bzw. die Ermittlungsschritte sind unten beschrieben. Abhängig von der Höhe der Summe werden die Punkte verteilt. Tabelle zur Punkteverteilung siehe Vergabeunterlagen. Erläuterungen: Basis für Berechnungen - Die jeweiligen Bruttojahreslohnsummen für die eingesetzten operativen Mitarbeiter (v.a. Fahrer, Lader) sind zu Wertungszwecken auf eine Arbeitszeit von 38,0 Stunden pro Woche bzw. 165 Stunden pro Monat bezogen zu errechnen. - Bei Bezahlung des Mindestlohns (Mindestforderung) und einer tatsächlichen Arbeitszeit von 38,0 Stunden für einen einzusetzenden Mitarbeiter errechnet sich die auf ihn entfallende Bruttojahreslohnsumme in Höhe von 26.334,00 EUR/a. (Berechnung: 13,30 EUR/h x 165 h/Monat x 12 Monate) Mittlere Bruttojahreslohnsumme des AN: Vom AN ist die mittlere Bruttojahreslohnsumme des AN wie folgt zu ermitteln. - Ermittlung der Bruttojahreslohnsumme pro operativem Mitarbeiter (z. B. Fahrer / Lader) durch Addition des Grundlohns zzgl. aller tariflicher und außertariflicher Zu-lagen (z. B. Schmutzzulagen, Überstundenzulagen, übertarifliche Arbeitgeberzulagen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.). - Umrechnung aller gemäß obiger Beschreibung ermittelten Bruttojahreslohnsummen der einzelnen Beschäftigten auf eine (teils also fiktive) Wochenarbeitszeit von 38,0 Stunden (Monatsarbeitszeit von 165 Stunden), falls eine abweichende Monatsarbeitszeit vereinbart ist. - Bildung des Mittelwerts der auf eine Wochenarbeitszeit von 38,0 Stunden (Monatsarbeitszeit von 165 Stunden) umgerechneten Bruttojahreslohnsummen der zur Leistungserbringung eingesetzten oder einzusetzenden operativen Mitarbeiter. - Angabe des Bereiches der im Auftragsfall an die oben definierten Beschäftigten zu zahlenden mittleren Bruttojahreslohnsumme in Formblatt F02. Stichproben des AG während der Vertragslaufzeit: Zum Nachweis der Entlohnung ist der Auftraggeber berechtigt Stichproben während der Vertragslaufzeit durchzuführen. Hierzu sind auf Verlangen des Auftraggebers oder eines bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers von den Beschäftigten während der Leistungsausführung die Personalien anzugeben und anschließend Einsicht in die Lohnabrechnungen dieser Personen beim Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmern zu gewähren. Bei diesem Wertungskriterium können maximal 15 Punkte vergeben werden.
Quelle
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Beschreibung
Die Wertung „Fahrzeugeinsatz“ für die Leistung „Verwertung / Vermarktung von Altpapier“ erfolgt über eine Punktvergabe gemäß nachfolgender Tabelle sowie auf Grundlage der An-gaben des Bieters in Formblatt F02. 0 Punkte: Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. (Mindestforderung). 3 Punkte: 10-20 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021) erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich um-weltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. 6 Punkte: 20-30 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021)“ erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die mindestens die EURO VI Norm einhalten. 10 Punkte: Mehr als 30 % Einsatz von Fahrzeugen, die die Kriterien von § 2 (3), (4), (5), (6) oder (7) nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ (SaubFahrzeugBeschG, 09.06.2021) erfüllen und ansonsten Einsatz von ausschließlich umweltfreundlichen Fahrzeugen, für die Durchführung der bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen, die die EURO VI Norm einhalten. Hinweis zur Vorlage der Unterlagen: Für die Vergabe von Wertungspunkten müssen vom Auftragnehmer bzw. vom eventuell eingeschalteten Nachunternehmer, der mit der Leistungserbringung im Bereich Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft befasst ist, bis zum Ende der Angebotsfrist die Erklärungen gemäß Formblatt F02 vorliegen. Gemäß § 56 (3) VgV ist eine Nachreichung des Formblatts F02 für die Wertung nicht möglich. Somit ist die Vergabe von Wertungspunkten für dieses Wertungskriterium nur bei Vorlage des Formblatts F02 bis zum Ende der Angebotsfrist möglich. Stichproben des AG während der Vertragslaufzeit: Zum Nachweis des Einsatzes der umweltfreundlichen Fahrzeuge, führt der Auftraggeber Stichproben während der Vertragslaufzeit durch. Hierzu sind auf Verlangen des Auftraggebers oder eines bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers von den Beschäftigten während der Leistungsausführung die Fahrzeugdaten anzugeben und anschließend Einsicht in die Fahrzeugunterlagen beim Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmern zu gewähren. Unabhängig hiervon sind vor Leistungsbeginn die Kopien der Fahrzeugpapiere der einzusetzenden Fahrzeuge unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Bei diesem Wertungskriterium können maximal 10 Punkte vergeben werden.
Quelle
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Frühere Gewinner
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Aus der Bekanntmachung
- Übernahme der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg an der Übernahmestelle des AG - Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN - Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a) - Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus der Stadt Amberg (ca. 1.800 Mg/a) - Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
Kontakt
vergabe@amberg.de- ErgebnisTyp
- Amberg, Kreisfreie StadtOrt
- 90500000HauptcodeDienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
- 90514000Recycling von Siedlungsabfällen