Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2026
Aufgehoben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben.
Avfallshåndtering
Ennepe-Ruhr-Kreis hat die Ausschreibung zur Verwertung von Alttextilien und Altschuhen ab dem 01.01.2026 aufgehoben, da alle eingegangenen Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte zurückgezogen oder für unzulässig befunden wurden. Die Dienstleistung umfasste den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung von Alttextilien und Altschuhen, die in Säcken verpackt an einer Umladestation im Ennepe-Ruhr-Kreis bereitgestellt werden sollten. Der Auftragnehmer hätte geeignete Transportmittel bereitstellen und die Alttextilien und Altschuhe gemäß der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig wiederverwenden und stofflich verwerten müssen. Die erwartete Sammelmenge betrug ca. 2.500 Mg/a. Es gingen 4 Angebote ein.
Ergebnis
- Grund der Stornierung
- Alle tilbud, forespørsler å delta eller prosjekter ble trukket tilbake eller funnet inadmissible
- Anzahl Angebote
- 4
- Vertragswert
- Nicht angegeben
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 02336 93 2004-2008
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@en-kreis.de
- Adresse
- Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.01.2026. Die Leistung besteht in der Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Transport bis zur Verwertungsanlage und der ordnungsgemäßen Verwertung der Alttextilien. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Umladestation geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von dem Auftraggeber befüllt werden. Die Alttextilien und Altschuhe werden verpackt in Säcken zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 2.500 Mg/a.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Das Angebot, das für den Auftraggeber die geringste wirtschaftliche Belastung nach sich zieht, erhält den Zuschlag. Alle Preise sind im Leistungsverzeichnis jeweils als Netto-Beträge auszuweisen. Das Angebot, das für die Auftraggeber die geringste wirtschaftliche Belastung nach sich zieht, erhält den Zuschlag. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird folgendermaßen vorgegangen: Das wirtschaftlichste Angebot wird auf der Grundlage der Eintragungen im Leistungsverzeichnis für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) in zwei Schritten errechnet. Im ersten Schritt werden die Gesamtkosten des Angebots aus dem von dem jeweiligen Bieter in seinem Angebot eingetragenen Preis (Position 1) und dem Verwertungsentgelt (Position 2) (jeweils je Mg) errechnet. Dabei unterscheidet sich die Berechnung danach, ob in Position 2 ein Erlös oder eine Zuzahlung ausgewiesen ist: Bei einem Erlös wird die Position 1 (brutto) von der Position 2 (netto) subtrahiert. Bei einer Zuzahlung wird die Position 1 (brutto) von der Position 2 (brutto) subtrahiert. In einem zweiten Schritt wird das Ergebnis mit dem Durchschnittswert der Jahresmenge (2.500 Mg) multipliziert. Dasjenige Angebot mit dem höchsten Resterlös bzw. das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten für den Auftraggeber ist das wirtschaftlichste Angebot.
Bewertungsmethode
Das wirtschaftlichste Angebot wird auf der Grundlage der Eintragungen im Leistungsverzeichnis für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) in zwei Schritten errechnet. Im ersten Schritt werden die Gesamtkosten des Angebots aus dem von dem jeweiligen Bieter in seinem Angebot eingetragenen Preis (Position 1) und dem Verwertungsentgelt (Position 2) (jeweils je Mg) errechnet. Dabei unterscheidet sich die Berechnung danach, ob in Position 2 ein Erlös oder eine Zuzahlung ausgewiesen ist: Bei einem Erlös wird die Position 1 (brutto) von der Position 2 (netto) subtrahiert. Bei einer Zuzahlung wird die Position 1 (brutto) von der Position 2 (brutto) subtrahiert. In einem zweiten Schritt wird das Ergebnis mit dem Durchschnittswert der Jahresmenge (2.500 Mg) multipliziert. Dasjenige Angebot mit dem höchsten Resterlös bzw. das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten für den Auftraggeber ist das wirtschaftlichste Angebot.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
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- Auftraggeber
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Titel
- Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2026
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Ennepe-Ruhr-Kreis
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…