Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.04.2026
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Avfallshåndtering
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat eine Vereinbarung mit der Bietergemeinschaft AHE GmbH/FWS GmbH über die Verwertung von Altkleidern und Altschuhen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis getroffen. Die Dienstleistungen umfassen den Transport zur Verwertungsanlage und die ordnungsgemäße Verwertung der Altkleider und Altschuhe, wobei der Auftragnehmer geeignete Transportmittel an der Umladestation bereitstellt. Die erwartete Sammelmenge beträgt ca. 2.500 Mg pro Jahr, und die Vertragslaufzeit beträgt 9 Monate mit einem geschätzten Gesamtwert von 499.433 €.
Ergebnis
- Gewinner
- Bietergemeinschaft AHE GmbH/FWS GmbH
- Anzahl Angebote
- 10
- Vertragswert
- 499.433 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 0233693 2004-2008
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@en-kreis.de
- Adresse
- Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.04.2026. Die Leistung besteht in der Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Transport bis zur Verwertungsanlage und der ordnungsgemäßen Verwertung der Alttextilien. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Umladestation geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von dem Auftraggeber befüllt werden. Die Alttextilien und Altschuhe werden verpackt in Säcken zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 2.500 Mg/a, für den Leistungszeitraum daher somit ca. 1.875 Mg. Dem AN obliegt auch die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung sonstiger im Sammelgemisch enthaltener Stoffe (z. B. durch Fehlwürfe, Störstoffe).
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Das Angebot, das für den Auftraggeber die geringste wirtschaftliche Belastung nach sich zieht, erhält den Zuschlag. Alle Preise sind im Leistungsverzeichnis jeweils als Netto-Beträge auszuweisen. Das Angebot, das für die Auftraggeber die geringste wirtschaftliche Belastung nach sich zieht, erhält den Zuschlag.
Bewertungsmethode
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird folgendermaßen vorgegangen: Das wirtschaftlichste Angebot wird auf der Grundlage der Eintragungen im Leistungsverzeichnis für die Dauer von neun Monaten (Grundlaufzeit) in zwei Schritten errechnet. Im ersten Schritt werden die Gesamtkosten des Angebots aus dem von dem jeweiligen Bieter in seinem Angebot eingetragenen Preis (Position 1) und dem Verwertungsentgelt (Position 2) (jeweils je Mg) errechnet. Dabei unterscheidet sich die Berechnung danach, ob in Position 2 ein Erlös oder eine Zuzahlung ausgewiesen ist: * Bei einem Erlös wird die Position 1 (brutto) von der Position 2 (netto) subtrahiert. * Bei einer Zuzahlung wird die Position 1 (brutto) von der Position 2 (brutto) subtrahiert. In einem zweiten Schritt wird das Ergebnis mit dem Durchschnittswert der Auftragsmenge (1.875 Mg) multipliziert. Dasjenige Angebot mit dem höchsten Resterlös bzw. das Angebot mit den geringsten Gesamtkosten für den Auftraggeber ist das wirtschaftlichste Angebot.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Referenzangaben zu einer oder mehr erbrachten Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Die Referenzleistungen müssen nicht innerhalb eines einzelnen Auftrages erbracht worden sein, sondern können sich kumulativ aus mehreren Aufträgen zusammensetzen. Nachzuweisen ist die Erbringung eines Leistungsumfanges von 2.500 Mg innerhalb eines Jahres. Aufgrund der in der Abfallwirtschaft typischerweise langlaufender Verträge werden Referenzen der letzten fünf Jahre zugelassen.
Dokumentationsanforderung
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a), Auftragssumme (netto) pro Jahr, Ausführungszeitraum. Unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen behält sich die Vergabestelle vor, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/Ansprechpartnern zu überprüfen. Ergänzend wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 oder gleichwertige Erklärungen).
Frühere Zuschlagsempfänger
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.
Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Titel
- Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.04.2026
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Dauer
- 9 Monate
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…