Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek
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Telekommunikasjonstjenester
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte, im Los 2 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte und im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine der jeweiligen Gemeinde vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie – gewährte Förderung sowie der jeweilige gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. Der (pro Los) Der ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zuwendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig. Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung (bzw. kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die der jeweiligen Gemeinde bewilligten Fördermittel und den der Bewilligung zugrunde liegenden kommunalen Eigenanteil – abzüglich der eigenen Kosten – begrenzt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49434772010
- Kontakt-E-Mail
- info@amt-eidertal.de
- Adresse
- Heitmannskamp 2, 24220 Flintbek
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte, im Los 2 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte und im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine der jeweiligen Gemeinde vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie – gewährte Förderung sowie der jeweilige gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. Der (pro Los) Der ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zuwendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig. Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung (bzw. kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die der jeweiligen Gemeinde bewilligten Fördermittel und den der Bewilligung zugrunde liegenden kommunalen Eigenanteil – abzüglich der eigenen Kosten – begrenzt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Hauptmerkmale des VerfahrensDas Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Zunächst sind elektronisch über die E-Vergabe-Plattform "subreport.de" Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (Formulare in den Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben. Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die E-Vergabe-Plattform gestellt werden. Hinweis: Soweit in dieser Bekanntmachung unter 5.1.9 zum jeweiligen Los bei einzelnen Eignungskriterien der Text erscheint "Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet" (verbunden mit einer Angabe zur Gewichtung), bezieht sich das auf die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber entsprechend § 51 VgV und Abschnitt IV.6. der Verfahrensregeln der Vergabeunterlagen. Soweit kein solcher Text mit Gewichtung erscheint, heißt das, dass das Eignungskriterium nur für die Eignung dem Grunde nach (und insoweit allerdings auch für den Zugang zur Angebotsphase) bedeutsam ist. Die Terminologie und Struktur sind durch die eForms-2.0-Formulare der EU bedingt. - Weiterer Hinweis: Soweit unter Ziff. 5.1.12 des jeweiligen Loses angegeben ist, die Abgabe mehrerer Lose sei zulässig, bezieht sich das nur darauf, dass auf mehrere Lose geboten werden darf. Pro Los ist pro Bieter nur ein Angebot zulässig (vgl. Verfahrensregeln, Abschnitt V.5 a)).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Höhe des dem jeweiligen Angebot aufgrund der Vorkalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde liegenden Zuschusses
Beschreibung
Zeitdauer, die das jeweilige Angebot bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Netzes (inklusive der aktiven Komponenten) vorsieht, gerechnet ab dem In-krafttreten des Vertrages im Sinne von § 18.1 des Vertragstextes. Diese Zeitdauer wird in angefangenen Wochen (Sieben-Tages-Zeiträume) bemessen. Gewertet werden können nur Angebote mit technisch grundsätzlich plausiblen Zeitplänen.
Beschreibung
Qualität des Service- und Vertriebskonzepts (vgl. näher Vergabeunterlagen).
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe).
Dokumentationsanforderung
Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.
Beschreibung
Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.
Beschreibung
Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Der Versicherungsschutz muss für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR pro Jahr und für Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr betragen. Die Summen müssen unabhängig voneinander zur Verfügung stehen. Falls der Versicherungsschutz nicht bereits in der geforderten Höhe besteht, muss eine Anpassung für den Auftragsfall durch den Versicherer verbindlich zugesagt sein und dies mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz die o.a. Mindestanforderungen der Höhe nach nicht erfüllt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!) einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf den bzw. die geforderten Beträge zu erhöhen.
Beschreibung
Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Mindestanforderung: Der jährliche Gesamtumsatz muss im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2 000 000 EUR (netto) betragen haben; falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht, in dem verfügbaren Zeitraum.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Beschreibung
Das Unternehmen muss nach seiner Bonität finanziell hinreichend stabil und leistungsfähig sein, um die Investitionen in die aktive Technik und den Betrieb durchführen zu können. Es darf kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABL EU C 249, 31.07.2014, S. 1) sein. Es darf kein Unternehmen sein, welches einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist (vgl. § 3 Abs. 3 Gigabit-Rahmenregelung).
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im o.a. Sinn ist und keines, welches einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen ist. Ferner Bankerklärung zur finanziellen Situation des Unternehmens oder entsprechende Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei über ein Kreditrating (z.B. Creditreform, Rating-Agentur) – eine dieser Erklärungen (Bankerklärung oder Rating) ist möglichst vorzulegen, nur auf besondere Anforderung zwingend.
Beschreibung
Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren verfügen. Als vergleichbar werden Leistungen bei durchgeführten Gigabit- oder NGA-Breitbandnetzausbauprojekten angesehen, die Netzplanung, Netzausbau, Netzbetrieb und das Angebot von Diensten für Endkunden (selbst oder die Ermöglichung des Angebots durch Dritte) umfassen. Mindestanforderung ist eine Referenz mit abgeschlossenem Bau und laufendem Betrieb von mindestens 200 FTTB/H-Hausanschlüssen in einem Ausbauprojekt (wobei mindestens Teile der Leistungen im Referenzzeitraum erbracht sein müssen). Zudem müssen sich die kumulierten Baukosten der angegebenen Referenzprojekte auf mindestens 3 000 000 EUR (brutto) belaufen haben.
Dokumentationsanforderung
Liste von geeigneten Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen. Angaben zur Projektbezeichnung, Leistungszeitraum, Leistungsumfang (Planung, Ausbau, Betrieb, Diensteangebot) Auftragswert, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Art des Netzes, Zahl der Gebäudeanschlüsse,.ggf. Nachunternehmereinsatz.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Amt Eidertal
- Titel
- Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Rendsburg-Eckernförde
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…