Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek (II)
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Telekommunikasjonstjenester
Die Gemeinde Mielkendorf sucht Telekommunikationsunternehmen für den Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes in den Gemeinden Mielkendorf, Molfsee und Rodenbek, Deutschland. Es handelt sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung, bei der die Fördermittel des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein sowie der kommunale Eigenanteil an das Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet werden. Der ausgewählte Netzbetreiber muss das geförderte Breitbandnetz auf eigenes Risiko errichten und für mindestens 7 Jahre betreiben. Die Vergabe erfolgt in drei Losen für insgesamt 88 unterversorgte Adresspunkte. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe des geforderten Zuschusses (Wirtschaftlichkeitslücke) mit 70 %, der Zeitplan mit 15 % und die Qualität des Service- und Vertriebskonzepts mit 15 %.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 0434772010
- Kontakt-E-Mail
- info@amt-eidertal.de
- Adresse
- Heitmannskamp 2, 24220 Flintbek
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mindestens 1 Gb/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte, im Los 2 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte und im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine der jeweiligen Gemeinde vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs- Richtlinie – gewährte Förderung sowie der jeweiligen gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. 13 Der für das jeweilige Los ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zuwendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie im Fall von Nr. 5.3 und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig. 14 Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung (bzw. kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die der jeweiligen Gemeinde bewilligten Fördermittel und den der Bewilligung zugrunde liegenden kommunalen Eigenanteil – abzüglich der eigenen Kosten – begrenzt.Hauptmerkmale des VerfahrensDas Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Zunächst sind elektronisch über die E-Vergabe- Plattform "subreport.de" Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen /Nachweise zur Eignung beizufügen sind (Formulare in den Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben. Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die E-Vergabe-Plattform gestellt werden. Hinweis: Soweit in dieser Bekanntmachung unter 5.1.9 zum jeweiligen Los bei einzelnen Eignungskriterien der Text erscheint "Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet" (verbunden mit einer Angabe zur Gewichtung), bezieht sich das auf die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber entsprechend § 51 VgV und Abschnitt IV.6. der Verfahrensregeln der Vergabeunterlagen. Soweit kein solcher Text mit Gewichtung erscheint, heißt das, dass das Eignungskriterium nur für die Eignung dem Grunde nach (und insoweit allerdings auch für den Zugang zur Angebotsphase) bedeutsam ist. Die Terminologie und Struktur sind durch die eForms-2.0-Formulare der EU bedingt. - Weiterer Hinweis: Soweit unter Ziff. 5.1.12 des jeweiligen Loses angegeben ist, die Abgabe mehrerer Lose sei zulässig, bezieht sich das nur darauf, dass auf mehrere Lose geboten werden darf. Pro Los ist pro Bieter nur ein Angebot zulässig (vgl. Verfahrensregeln, Abschnitt V.5 a)).
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Höhe des dem jeweiligen Angebot aufgrund der Vorkalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde liegenden Zuschusses
Beschreibung
Zeitdauer, die das jeweilige Angebot bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Netzes (inklusive der aktiven Komponenten) vorsieht, gerechnet ab dem In-krafttreten des Vertrages im Sinne von § 18.1 des Vertragstextes. Diese Zeitdauer wird in angefangenen Wochen (Sieben-Tages-Zeiträume) bemessen. Gewertet werden können nur Angebote mit technisch grundsätzlich plausiblen Zeitplänen.
Beschreibung
Qualität des Service- und Vertriebskonzepts (vgl. näher Vergabeunterlagen).
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe).
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung/Nachweis BA1: Registerangaben: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.
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- Auftraggeber
- Amt Eidertal
- Titel
- Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitband der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek (II)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Rendsburg-Eckernförde
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…