Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Farmasøytisk engroshandel
Die AOK Baden-Württemberg benötigt die Lieferung von pharmazeutischen Produkten in Form von nicht-exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit spezifischen Wirkstoffen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 18 bis 24 Monaten, abhängig vom Wirkstoff. Als Vertragspartner kommen pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V, § 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bewerbergemeinschaften in Betracht, die eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Anlage 5 der Teilnahmebedingungen vorlegen müssen. Die Zuschlagskriterien sind nicht ausschließlich der Preis, sondern alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Frank Hartmann
- Kontakttelefon
- 0711 6525-21407
- Kontakt-E-Mail
- ohv@bw.aok.de
- Adresse
- Presselstraße 19, 70191 Stuttgart
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits mit ABl. EU 680694-2025 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 766342-2025 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 844138-2025 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 51826-2026 (dritte Folgebekanntmachung) und ABI. EU 124794-2026 (vierte Folgebekanntmachung) angepasst. Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf erneut angepasst und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (fünfte Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 26 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 27 bis 29) beginnt frühestens am 1.2.2026 und beträgt maximal 23 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 30 bis 32) beginnt frühestens am 1.3.2026 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 33 bis 36) beginnt frühestens am 1.4.2026 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der vierte Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 37 bis 41) beginnt frühestens am 1.5.2026 und beträgt maximal 20 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 42 bis 43) beginnt frühestens am 1.7.2026 und beträgt maximal 18 Monate.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bewerbergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht.
Dokumentationsanforderung
Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- AOK Baden-Württemberg
- Titel
- Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Stuttgart, Stadtkreis
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…