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    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    AOK Baden-Württemberg

    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      4. april kl. 10:284. april 2024 kl. 10:28
    2. Vertragsbeginn

      1. juli kl. 00:001. juli 2024 kl. 00:00
    3. Änderung in Wettbewerb

      29. okt. kl. 08:2629. oktober 2024 kl. 08:26
    4. Änderung in Wettbewerb

      17. april kl. 13:0217. april 2026 kl. 13:02
    5. Angebotsfrist

      20. okt. kl. 21:5920. oktober 2026 kl. 21:59
    6. Eröffnungstermin

      21. okt. kl. 22:0121. oktober 2026 kl. 22:01
    7. Bindefrist

      9. nov. kl. 22:599. november 2026 kl. 22:59
    8. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2026 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Baden-Württemberg/Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 30 Monaten und enden spätestens am 31. Dezember 2026, wobei einige Wirkstoffe abweichende Enddaten haben. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt in Stuttgart, Stadtkreis. Als Vertragspartner kommen nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V oder Bietergemeinschaften in Frage, die unter anderem einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank für alle angebotenen Arzneimittel vorlegen müssen, um die aktuelle Zulassungssituation nachzuweisen.

    Über das Angebot

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung und unter Ziffer 5.1 der Folgebekanntmachungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2024, sie beträgt maximal 30 Monate und endet spätestens am 31.12.2026 (mit Ausnahme folgender Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen: Ustekinumab, Laufzeitende 31.12.2024; Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrroniumbromid, Laufzeitende 31.3.2025; Somatropin, Laufzeitende 30.6.2026; Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 30.6.2026; Tacrolimus-1-Wasser, Laufzeitende: 30.6.2026). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 31.12.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme der zuvor genannten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen). Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

      Kontaktperson
      Frank Hartmann
      Kontakttelefon
      0711 6525-21407
      Kontakt-E-Mail
      ohv@bw.aok.de
      Adresse
      Presselstraße 19, 70191 Stuttgart

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ("IFA GmbH") zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht.

      Dokumentationsanforderung

      Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben nachzuweisen.

    • Beschreibung

      Mit Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, es gilt die jeweils aktuelle Fassung - zuletzt geändert durch Artikel 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023; ABl. EU L 159 I/1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen".

    • Beschreibung

      Der Bieter muss eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit abgeben.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister vorlegen.

      Dokumentationsanforderung

      Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel vorlegen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigen Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.

      Dokumentationsanforderung

      Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen). Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten Stand bei Angebotsabgabe abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel- Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.

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    Auftraggeber
    AOK Baden-Württemberg
    Titel
    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Stuttgart, Stadtkreis

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    • AOK Baden-Württemberg

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

      Rahmenvereinbarung14. okt. 2025
      20. okt. 2027(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2026-01

      Die Techniker Krankenkasse beabsichtigt, Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmern über bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.03.2026 und endend spätestens am 29.02.2028. Der Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Die Lieferung der pharmazeutischen Produkte erfolgt in Hamburg. Als Qualifikationsanforderung müssen Bieter pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG sein, deren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum liegt.

      Wettbewerb16. jan. 2026
      29. feb. 2028(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2026-05

      Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.05.2026 und endend spätestens am 30.04.2028. Es sollen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über spezifische Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel geschlossen werden. Die Verträge umfassen alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Es werden keine individuellen Verhandlungen über Vertragsinhalte geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Es wird keine Exklusivität zugesichert. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      Wettbewerb17. mars 2026
      30. april 2028(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2024-02

      Die Techniker Krankenkasse beabsichtigt, Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.04.2024 und endend spätestens am 31.03.2026, und umfassen alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners. Der Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Als Qualifikationsanforderung müssen Bieter pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG sein, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR haben.

      Wettbewerb4. mars 2026
      31. mars 2028(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2025-05

      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte im Rahmen von Open-House-Rabattverträgen für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.06.2025 und endend spätestens am 31.05.2027. Die Verträge umfassen die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel, wobei alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V vertragsgegenständlich sind. Die Lieferung erfolgt in Hamburg. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      Wettbewerb15. april 2026
      31. mai 2027(100+ Tage)