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    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    AOK Baden-Württemberg

    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Apr 21, 4:44 AMApril 21, 2026 4:44 AM
    2. Angebotsfrist

      May 20, 9:59 PMMay 20, 2026 9:59 PM
    3. Vertragsbeginn

      Jul 1, 12:00 AMJuly 1, 2026 12:00 AM
    4. Bindefrist

      Sep 9, 9:59 PMSeptember 9, 2026 9:59 PM
    5. Eröffnungstermin

      Oct 20, 9:59 PMOctober 20, 2026 9:59 PM
    6. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2026 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Baden-Württemberg/Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die AOK Baden-Württemberg benötigt die Lieferung von pharmazeutischen Produkten im Rahmen von nicht-exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 30 Monaten und enden spätestens am 31.12.2026, mit Ausnahmen für bestimmte Wirkstoffe. Für den Wirkstoff Lisdexamfetamin dimelisat beginnt die Laufzeit frühestens am 01.07.2026 und beträgt maximal 6 Monate. Die Lieferung erfolgt in Stuttgart. Als Vertragspartner kommen pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V oder Bietergemeinschaften in Betracht, die die in Anlage 3 der Teilnahmebedingungen genannten Wirkstoffe anbieten. Qualifikationsanforderungen umfassen eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen", einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) und einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank für alle angebotenen Arzneimittel, der spezifische Informationen zur Zulassungssituation enthält.

    Über das Angebot

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nummer 202404-2024 veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf erneut erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (vierte Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den jeweils unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung und den Folgebekanntmachungen veröffentlichten Wirkstoffen beginnt frühestens am 1.7.2024, beträgt maximal 30 Monate und endet spätestens am 31.12.2026 (mit Ausnahme folgender Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen: Ustekinumab, Laufzeitende 31.12.2024; Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 31.3.2025; Somatropin, Laufzeitende 30.6.2026; Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 30.6.2026; Tacrolimus-1-Wasser, Laufzeitende: 30.6.2026). Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 dieser Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (Lisdexamfetamin dimelisat in der Packungsgröße 100 Stk., lfd.-Nr. 14 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2026 und beträgt maximal 6 Monate.

      Kontaktperson
      Frank Hartmann
      Kontakttelefon
      0711 6525-21407
      Kontakt-E-Mail
      ohv@bw.aok.de
      Adresse
      Presselstraße 19, 70191 Stuttgart

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Als Vertragspartner der Auftraggeberin kommen nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ("IFA GmbH") zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht.

      Dokumentationsanforderung

      Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist nachzuweisen.

    • Beschreibung

      Mit Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, es gilt die jeweils aktuelle Fassung - zuletzt geändert durch Artikel 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023; ABl. EU L 159 I/1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen".

    • Beschreibung

      Der Bieter muss eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit abgeben.

      Dokumentationsanforderung

      Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss einen Ausdruck aus dem Handelsregister vorlegen.

      Dokumentationsanforderung

      Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel vorlegen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigen Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.

      Dokumentationsanforderung

      Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen). Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten Stand bei Angebotsabgabe abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel- Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Baden-Württemberg
    Titel
    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Stuttgart, Stadtkreis

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      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 30 Monaten und enden spätestens am 31. Dezember 2026, wobei einige Wirkstoffe abweichende Enddaten haben. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt in Stuttgart, Stadtkreis. Als Vertragspartner kommen nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V oder Bietergemeinschaften in Frage, die unter anderem einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank für alle angebotenen Arzneimittel vorlegen müssen, um die aktuelle Zulassungssituation nachzuweisen.

      RahmenvereinbarungApr 17, 2026
      Oct 20, 2026(9 Tage)
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      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

      RahmenvereinbarungOct 14, 2025
      Oct 20, 2027(100+ Tage)
    • AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens.

      WettbewerbFeb 24, 2025
      Mar 5, 2027(100+ Tage)
    • AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens.

      WettbewerbDec 4, 2024
      Dec 5, 2026(55 Tage)
    • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Adalimumab (ATC-Code nach WHO: L04AB04)

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Adalimumab (ATC-Code nach WHO: L04AB04). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 05.03.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30.11.2026. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

      RahmenvereinbarungJan 17, 2025
      Nov 30, 2026(50 Tage)