Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Farmasøytisk engroshandel
Die AOK Baden-Württemberg benötigt die Lieferung von pharmazeutischen Produkten (Arzneimittel) in Stuttgart, Stadtkreis, im Rahmen von nicht-exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Die Verträge haben je nach Wirkstoff unterschiedliche Laufzeiten, die frühestens am 1. Januar 2026 beginnen und maximal 24 Monate betragen. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Als Qualifikationsanforderung müssen Anbieter pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V, § 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bewerbergemeinschaften sein und eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Anlage 5 der Teilnahmebedingungen vorlegen.
Om anbudet
- Kontakt navn
- Frank Hartmann
- Kontakt telefon
- 0711 6525-21407
- Kontakt e-post
- ohv@bw.aok.de
- Adresse
- Presselstraße 19, 70191 Stuttgart
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits mit ABl. EU 680694-2025 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 766342-2025 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 844138-2025 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 51826-2026 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 124794-2026 (vierte Folgebekanntmachung) und ABI. EU 270417-2026 (fünfte Folgebekanntmachung) angepasst. Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf erneut angepasst und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (sechste Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 26 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 27 bis 29) beginnt frühestens am 1.2.2026 und beträgt maximal 23 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 30 bis 32) beginnt frühestens am 1.3.2026 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 33 bis 36) beginnt frühestens am 1.4.2026 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der vierte Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 37 bis 41) beginnt frühestens am 1.5.2026 und beträgt maximal 20 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 42 bis 43) beginnt frühestens am 1.7.2026 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der sechsten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 44 bis 46) beginnt frühestens am 1.10.2026 und beträgt maximal 15 Monate.
Egne vurderingskriterier
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Tildelingskriterier
Beskrivelse
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Kvalifikasjonskrav
Beskrivelse
Als Vertragspartner der Auftraggeberin kommen nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bewerbergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht.
Dokumentasjonskrav
Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.
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- Innkjøper
- AOK Baden - Württemberg
- Tittel
- Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
- Type
- Hovedkode
- Tilleggskoder
- Lokasjon
- Stuttgart, Stadtkreis
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