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    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    AOK Baden-Württemberg

    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Jul 21, 1:45 PMJuly 21, 2026 1:45 PM
    2. Angebotsfrist

      Aug 20, 9:59 PMAugust 20, 2026 9:59 PM
    3. Vertragsbeginn

      Oct 1, 12:00 AMOctober 1, 2026 12:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      Oct 1, 9:59 PMOctober 1, 2026 9:59 PM
    5. Bindefrist

      Dec 10, 10:59 PMDecember 10, 2027 10:59 PM
    6. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2027 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Baden-Württemberg/Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die AOK Baden-Württemberg benötigt die Lieferung von pharmazeutischen Produkten (Arzneimittel) in Stuttgart, Stadtkreis, im Rahmen von nicht-exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Die Verträge haben je nach Wirkstoff unterschiedliche Laufzeiten, die frühestens am 1. Januar 2026 beginnen und maximal 24 Monate betragen. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Als Qualifikationsanforderung müssen Anbieter pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V, § 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bewerbergemeinschaften sein und eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Anlage 5 der Teilnahmebedingungen vorlegen.

    Über das Angebot

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits mit ABl. EU 680694-2025 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 766342-2025 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 844138-2025 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 51826-2026 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 124794-2026 (vierte Folgebekanntmachung) und ABI. EU 270417-2026 (fünfte Folgebekanntmachung) angepasst. Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf erneut angepasst und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (sechste Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 26 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 27 bis 29) beginnt frühestens am 1.2.2026 und beträgt maximal 23 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 30 bis 32) beginnt frühestens am 1.3.2026 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 33 bis 36) beginnt frühestens am 1.4.2026 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der vierte Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 37 bis 41) beginnt frühestens am 1.5.2026 und beträgt maximal 20 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 42 bis 43) beginnt frühestens am 1.7.2026 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der sechsten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 44 bis 46) beginnt frühestens am 1.10.2026 und beträgt maximal 15 Monate.

      Kontaktperson
      Frank Hartmann
      Kontakttelefon
      0711 6525-21407
      Kontakt-E-Mail
      ohv@bw.aok.de
      Adresse
      Presselstraße 19, 70191 Stuttgart

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Als Vertragspartner der Auftraggeberin kommen nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bewerbergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht.

      Dokumentationsanforderung

      Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Baden-Württemberg
    Titel
    Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Stuttgart, Stadtkreis

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    • AOK Baden-Württemberg

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

      RahmenvereinbarungOct 14, 2025
      Oct 20, 2027(100+ Tage)
    • AOK Baden-Württemberg

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 30 Monaten und enden spätestens am 31. Dezember 2026, wobei einige Wirkstoffe abweichende Enddaten haben. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt in Stuttgart, Stadtkreis. Als Vertragspartner kommen nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V oder Bietergemeinschaften in Frage, die unter anderem einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank für alle angebotenen Arzneimittel vorlegen müssen, um die aktuelle Zulassungssituation nachzuweisen.

      RahmenvereinbarungApr 17, 2026
      Oct 20, 2026(12 Tage)
    • AOK NordWest

      Farmasøytisk engroshandel

      Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.01.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

      Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.

      WettbewerbNov 10, 2025
      Nov 1, 2027(100+ Tage)
    • AOK NordWest

      Farmasøytisk engroshandel

      Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.06.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens

      AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. benötigt Arzneimittel-Rabattverträge für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026, und die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate. Die Verträge können nur mit pharmazeutischen Unternehmern gemäß § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei diese Eigenschaft für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.

      WettbewerbApr 7, 2026
      Apr 3, 2028(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2026-05

      Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.05.2026 und endend spätestens am 30.04.2028. Es sollen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über spezifische Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel geschlossen werden. Die Verträge umfassen alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Es werden keine individuellen Verhandlungen über Vertragsinhalte geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Es wird keine Exklusivität zugesichert. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      WettbewerbMar 17, 2026
      Apr 30, 2028(100+ Tage)