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    Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt

    AOK Baden-Württemberg

    Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      24. juli kl. 07:1224. juli 2026 kl. 07:12
    2. Angebotsfrist

      16. sep. kl. 08:0016. september 2026 kl. 08:00
    3. Eröffnungstermin

      16. sep. kl. 08:0116. september 2026 kl. 08:01
    4. Bindefrist

      27. mai kl. 08:0027. mai 2027 kl. 08:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/AOK Baden-Württemberg/Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die AOK Baden-Württemberg benötigt den Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte im generischen Markt für einen Zeitraum von 2 Jahren (01.06.2027 bis 31.05.2029). Die Lieferungen sollen in Stuttgart, Stadtkreis, erfolgen. Als Qualifikationsanforderungen müssen Bieter eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen, bei Inanspruchnahme von Drittunternehmen sind separate EEEs für diese einzureichen, und eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen ist erforderlich. Vor Zuschlagserteilung sind ein Handelsregisterauszug (nicht älter als 01.09.2026), Auszüge aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) für alle angebotenen Arzneimittel, die aktuelle Zulassungssituation, den Namen des Zulassungsinhabers, Darreichungsform, Wirkstoff und Verkehrsfähigkeit belegen, sowie eine Bescheinigung einer Krankenkasse über die Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als 01.09.2026) vorzulegen.

    Über das Angebot

      Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.06.2027 bis 31.05.2029 (AOK 33).

      Kontaktperson
      Frank Wienands
      Kontakttelefon
      071176161923
      Kontakt-E-Mail
      arzneimittel@bw.aok.de
      Adresse
      Presselstraße 19, 70191 Stuttgart

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Bieter müssen eine in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied eine separate, entsprechend ausgefüllte EEE vorlegen.

      Dokumentationsanforderung

      Eine in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Für Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine separate EEE vorzulegen.

    • Beschreibung

      Im Falle der Inanspruchnahme von Drittunternehmen ist für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Drittunternehmen eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die EEE nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. d. Konzernrechts Drittunternehmen sein können.

      Dokumentationsanforderung

      Eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die EEE nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Drittunternehmen.

    • Beschreibung

      Bieter müssen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insb. solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorlegen. Bietergemeinschaften reichen die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das stellvertretende Bietergemeinschaftsmitglied ein. Mit Abgabe der Eigenerklärung wird bei Bietergemeinschaften zugleich bestätigt, dass der Inhalt der Eigenerklärung auch auf jedes Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft.

      Dokumentationsanforderung

      Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insb. solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014.

    • Beschreibung

      Ein einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. September 2026). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

      Dokumentationsanforderung

      Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. September 2026). Ausländische Bieter legen einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vor.

    • Beschreibung

      Für alle Arzneimittel, für die die Bieter Rabatte anbieten, ist jeweils ein Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB), der Arzneimittel-Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorzulegen. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: Name/Bezeichnung des Arzneimittels, Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne der §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss, Darreichungsform, Wirkstoff sowie Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) des bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stands abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) glaubhaft zu machen. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ("IFA GmbH") zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Rabattarzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberinnen in Betracht. Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben nachzuweisen.

      Dokumentationsanforderung

      Ein Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB), der Arzneimittel-Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der die aktuelle Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel (Name, Inhaber der Zulassung, Darreichungsform, Wirkstoff, Verkehrsfähigkeit) ausweist. Bei Abweichungen oder fehlenden Informationen sind geeignete ergänzende Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) vorzulegen.

    • Beschreibung

      Eine Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass die Bieter ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1. September 2026 sein. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.

      Dokumentationsanforderung

      Bescheinigung einer Krankenkasse, nicht älter als vom 1. September 2026, die die Erfüllung der Sozialversicherungsbeitragspflicht bestätigt. Ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Staates vor.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    AOK Baden-Württemberg
    Titel
    Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
    Typ
    WettbewerbRahmenvereinbarungPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Stuttgart, Stadtkreis
    Dauer
    24 Monate

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    • AOK Baden-Württemberg

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Produkte abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 30 Monaten und enden spätestens am 31. Dezember 2026, wobei einige Wirkstoffe abweichende Enddaten haben. Die Lieferung der Arzneimittel erfolgt in Stuttgart, Stadtkreis. Als Vertragspartner kommen nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V oder Bietergemeinschaften in Frage, die unter anderem einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank für alle angebotenen Arzneimittel vorlegen müssen, um die aktuelle Zulassungssituation nachzuweisen.

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    • AOK Baden-Württemberg

      Farmasøytisk engroshandel

      Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

      Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

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    • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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      Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See benötigt pharmazeutische Produkte im Rahmen einer offenen Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V, die jederzeitigen Beitritt ermöglicht (Zulassungsmodell 2025-08). Die Vereinbarung richtet sich ausschließlich an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitsgemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer und umfasst nicht verhandelbare Konditionen, einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Lieferung erfolgt in Bochum. Als Qualifikationsanforderungen sind eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Zulassung gemäß § 21 Absatz 1 AMG und ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) erforderlich.

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