Aktendigitalisierung Baurechtsamt
Digitalisering og dokumenthåndtering
Die Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle benötigt Dienstleistungen zur Aktendigitalisierung für das Baurechtsamt in Pforzheim, Stadtkreis, im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem maximalen Gesamtwert von 600.000 EUR. Die Vergabe erfolgt auf Basis der Kriterien Qualität (60 %) und Preis (40 %). Bewerber müssen ein Musterbeispiel einer gescannten Akte vorlegen und mindestens drei Referenzen von öffentlichen Auftraggebern aus den letzten 3 Jahren benennen, bei denen vergleichbare Digitalisierungsprojekte mit personenbezogenen oder besonders schützenswerten Daten und einem Umfang von mindestens 250 laufenden Metern Aktenbestand oder mindestens 1 Million gescannten Seiten durchgeführt wurden. Zudem ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 7231390
- Kontakt-E-Mail
- Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
- Adresse
- Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
Aktendigitalisierung Baurechtsamt
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Probedigitalisat (siehe Angaben Anlage 2)
Beschreibung
Angebotspreis gem. Preisblatt
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Zusammen mit dem Angebot legt der Bieter ein Musterbeispiel einer gescannten Akte vor. Die zu scannenden Musterakten werden bei der Besichtigung ausgegeben.
Dokumentationsanforderung
Musterbeispiel einer gescannten Akte.
Beschreibung
Der Bieter benennt der Stadt Pforzheim mit Abgabe des Angebots mindestens drei Referenzen öffentlicher Auftraggeber (aus den letzten 3 Jahren) und deren Ansprechpartner, bei denen bereits ein vergleichbarer Auftrag durchgeführt wurde. Als vergleichbar gelten Digitalisierungsprojekte öffentlicher Auftraggeber mit personenbezogenen oder besonders schützenswerten Daten nach Art. 9 DSGVO und einem Umfang von mindestens 250 lfm Aktenbstand oder mindestens 1 Million gescannten Seiten.
Dokumentationsanforderung
Angabe von mindestens drei Referenzen öffentlicher Auftraggeber (aus den letzten 3 Jahren) und deren Ansprechpartner.
Beschreibung
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
Dokumentationsanforderung
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
Beschreibung
Eigenerklärung zur Tariftreue.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung zur Tariftreue.
Beschreibung
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung.
Dokumentationsanforderung
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung.
Beschreibung
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung.
Dokumentationsanforderung
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung.
Beschreibung
Die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Dokumentationsanforderung
Angaben anhand des Vordrucks der Eigenerklärung zur Eignung.
Beschreibung
Die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
Dokumentationsanforderung
Angaben anhand des Vordrucks der Eigenerklärung zur Eignung.
Beschreibung
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB.
Dokumentationsanforderung
Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) oder gleichwertiger Nachweis. Bei Nichtausstellung im Herkunftsland: eidesstattliche Erklärung oder feierliche Erklärung mit Echtheitsbescheinigung. Bei fremdsprachigen Dokumenten: beglaubigte Übersetzung. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
- Titel
- Aktendigitalisierung Baurechtsamt
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Pforzheim, Stadtkreis
- Geschätzter Wert
- 600.000,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…