Amtsblatt der Stadt Bruchsal
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Posttjenester
Erstellung des Layouts, Druck und Verteilung des Amtsblatts
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 7251 79-428
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@bruchsal.de
- Adresse
- Kaiserstr. 66, 76646 Bruchsal
Erstellung des Layouts, Druck und Verteilung des Amtsblatts
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
40 % Preis Es werden 0 – 40 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt unter folgenden Annahmen: - Durchschnittliche jährliche Abonnentenzahl für Print (4.000) (1 bis 3 Jahre) - Durchschnittliche jährliche Abonnentenzahl für E-Paper (2.000) (1 bis 3 Jahre) - Sechs Vollverteilungen pro Jahr x 4 Jahre Das kostengünstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Die weitere Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schlüssel: Die Differenz zum preisgünstigsten Angebot wird mit 40 multipliziert und durch die jeweilige Ange-botssumme dividiert. Das Ergebnis wird von der ma-ximal erreichbaren Punktzahl subtrahiert.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt unter folgenden Annahmen:
- Durchschnittliche jährliche Abonnentenzahl für Print (4.000) (1 bis 3 Jahre)
- Durchschnittliche jährliche Abonnentenzahl für E-Paper (2.000) (1 bis 3 Jahre)
- Sechs Vollverteilungen pro Jahr x 4 Jahre
Beschreibung
Digitales Redaktionssystem Es werden 0 - 20 Punkte vergeben. Die Bewertungsstufen sind: 20 Punkte = sehr gut, 19 bis 15 Punkte = gut, 14 bis 10 Punkte = befriedigend, 9 bis 5 Punkte = ausrei-chend, 5 bis 4 Punkte = mangelhaft, 3 bis 0 Punkte = ungenügend Die Beurteilung erfolgt nach folgenden Kriterien • Benutzerfreundlichkeit • Einstellmöglichkeit für die Nutzer/-innen über verschiedene mobile Endgeräte (z.B. responsive Website, App) unter Berücksich-tigung der Einfachheit der Einwahl • Verlässlichkeit des Systems und dessen technische Leistungsfähigkeit vor allem auch in Spitzenzeiten Legen Sie hierzu eine Beschreibung vor
Bewertungsmethode
Die Bewertungsstufen sind:
- 20 Punkte = sehr gut
- 19 bis 15 Punkte = gut
- 14 bis 10 Punkte = befriedigend
- 9 bis 5 Punkte = ausreichend
- 5 bis 4 Punkte = mangelhaft
- 3 bis 0 Punkte = ungenügend
Die Beurteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Benutzerfreundlichkeit
- Einstellmöglichkeit für die Nutzer/-innen über verschiedene mobile Endgeräte (z.B. responsive Website, App) unter Berücksichtigung der Einfachheit der Einwahl
- Verlässlichkeit des Systems und dessen technische Leistungsfähigkeit vor allem auch in Spitzenzeiten
Beschreibung
Optische Gestaltung Es werden 0 - 20 Punkte vergeben. Die Bewertungsstufen sind: 20 Punkte = sehr gut, 19 bis 15 Punkte = gut, 14 bis 10 Punkte = befriedigend, 9 bis 5 Punkte = ausrei-chend, 5 bis 4 Punkte = mangelhaft, 3 bis 0 Punkte = ungenügend Print: Beurteilt wird das gesamte Erscheinungsbild anhand der Kriterien Spaltenanzahl, Schriftgröße, Heftung, Farb- /Schwarz-weiß Druck, Papierqualität, Bildqualität, Variabilität etc. Legen Sie hierzu eine Beschreibung vor.
Bewertungsmethode
Die Bewertungsstufen sind:
- 20 Punkte = sehr gut
- 19 bis 15 Punkte = gut
- 14 bis 10 Punkte = befriedigend
- 9 bis 5 Punkte = ausreichend
- 5 bis 4 Punkte = mangelhaft
- 3 bis 0 Punkte = ungenügend
Print: Beurteilt wird das gesamte Erscheinungsbild anhand der Kriterien Spaltenanzahl, Schriftgröße, Heftung, Farb- /Schwarz-weiß Druck, Papierqualität, Bildqualität, Variabilität etc.
Beschreibung
Crossmediale Ausspielung Es werden 0 - 20 Punkte vergeben. Die Bewertungsstufen sind: 20 Punkte = sehr gut, 19 bis 15 Punkte = gut, 14 bis 10 Punkte = befriedigend, 9 bis 5 Punkte = ausrei-chend, 5 bis 4 Punkte = mangelhaft, 3 bis 0 Punkte = ungenügend Beurteilt wird in welchen verschiedenen, digitalen Ausgabeformaten das Amtsblatt bereitgestellt wer-den kann für Computer, Tablet und andere mobile Endgeräte. Stellen Sie Testzugänge für die Präsentation Ihres crossmediales Redaktionssystem zur Verfügung.
Bewertungsmethode
Die Bewertungsstufen sind:
- 20 Punkte = sehr gut
- 19 bis 15 Punkte = gut
- 14 bis 10 Punkte = befriedigend
- 9 bis 5 Punkte = ausreichend
- 5 bis 4 Punkte = mangelhaft
- 3 bis 0 Punkte = ungenügend
Beurteilt wird in welchen verschiedenen, digitalen Ausgabeformaten das Amtsblatt bereitgestellt werden kann für Computer, Tablet und andere mobile Endgeräte.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE - Buchstabe d - Eintragung in das Berufsregister.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beschreibung
Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE - Buchstabe h.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beschreibung
Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE – Buchstabe a.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE - Buchstabe e.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beschreibung
Eigenerklärung Angaben von drei Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe b.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE Buchstabe c.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beschreibung
Bestätigung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe f.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beschreibung
Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe g.
Dokumentationsanforderung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beschreibung
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU.
Dokumentationsanforderung
Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Frühere Zuschlagsempfänger
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.
Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Stadt Bruchsal
- Titel
- Amtsblatt der Stadt Bruchsal
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Karlsruhe, Landkreis