Blomberg - Planungsleistungen für das Projekt “Grundschulcampus, Bauabschnitt 2 Umbau und Sanierung von Bestandsgebäuden”
Arkitekttjenester
Die Stadt Blomberg benötigt Planungsleistungen für den zweiten Bauabschnitt des Grundschulcampus-Projekts, der den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes der Grundschule am Weinberg sowie die technische Anbindung an zwei weitere Bestandsgebäude (OGS-Gebäude und Verwaltungsgebäude) in Lippe umfasst. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren. Die Zuschlagskriterien sind Preis (40 %), Qualifikation des Projektteams (20 %) und Schriftliches Konzept (40 %). Für die Qualifikation des Projektteams sind mindestens fünf Personen erforderlich, darunter ein Projektleiter mit Erfahrung in Bauprojekten von mindestens 2,5 Mio. € anrechenbaren Kosten, eine stellvertretende Projektleitung und ein Teammitglied mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung als örtlicher Bauleiter. Erfahrungen in der Planung und im Bau von Bildungsgebäuden, im Umgang mit historischer Bausubstanz, bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie in Generalplanungsleistungen werden ebenfalls bewertet.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 052355040
- Kontakt-E-Mail
- info@blomberg-lippe.de
- Adresse
- Marktplatz 1, 32825 Blomberg
Die Stadt Blomberg beabsichtigt die Errichtung eines Grundschulcampus in historischer Altstadt, um den zukünftigen Flächen- und Platzbedarf für Schülerinnen und Schüler zu decken. Die Realisierung der Bauprojekte erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt, der Neubau eines Erweiterungsbaus, befindet sich derzeit in der Umsetzung – es wird mit einer Fertigstellung Ende 2026 gerechnet. Gegenstand dieses Verfahrens ist der zweite Bauabschnitt, der den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes der Grundschule am Weinberg, Schulstraße 11, sowie die Anbindung der technischen Anlagen an zwei weitere Bestandsgebäude Schulstraße 9 (OGS-Gebäude) und Schulstraße 15 (Verwaltungsgebäude) umfasst. In einem dritten Bauabschnitt soll später eine Mensa mit Versammlungsstätte umgesetzt werden. Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.Hauptmerkmale des VerfahrensDie Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV durch. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach §§ 73 Abs. 1, 74 VgV für die Beschaffung von Architektur- und Ingenieurleistungen zulässig. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV) handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Im Teilnahmewettbewerb (1. Verfahrensstufe) wird eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Im Verhandlungsverfahren (2. Verfahrensstufe) werden die geeigneten Unternehmen (unter den Voraussetzungen dieser Bewerbungsbedingungen) zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Hieran können Verhandlungsgespräche angeschlossen werden. Zuletzt werden die verbliebenen Unternehmen aufgefordert, ein Endangebot einzureichen.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis (netto) mit optionalen Leistungen in seinem Angebot bewertet.
Bewertungsmethode
Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.
Beschreibung
Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Die allgemeinen Referenzen des Bieters sind an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen. Diese wurden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft und berücksichtigt. Mindestens ist ein Projektteam von fünf Personen anzubieten, wobei ein/ eine Projektleiter/-in mit Erfahrung in Bauprojekten mit anrechenbaren Kosten von mindestens 2,5 Mio. € und eine stellvertretende Projektleitung benannt werden müssen und ein Mitglied des Projektteams eine mind. 3 jährige Berufserfahrung als ein/ eine örtliche Bauleiter/ -in aufweisen muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise (Lebenslauf, Urkunden, etc.) vom Bestbieter hinreichend zu belegen. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Allgemeinen Verfahrenshinweise darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. In diesem sind auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt: a. Erfahrung in der Planung und im Bau von Bildungsgebäuden oder eines vergleichbaren Gebäudes (bis zu 30 Punkte) b. Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes (bis zu 50 Punkte) c. Erfahrungen in der Erbringung von Generalplanungsleistungen (bis zu 20 Punkte). Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt. Es wird auf Ziffer 2.2.2. der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verwiesen.
Bewertungsmethode
Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt:
- Erfahrung in der Planung und im Bau von Bildungsgebäuden oder eines vergleichbaren Gebäudes (bis zu 30 Punkte)
- 3 oder mehr Projekte: 30 Punkte
- 2 Projekte: 20 Punkte
- 1 Projekt: 10 Punkte
- Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes (bis zu 50 Punkte)
- Erfahrungen in der Planung eines Schulgebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes: 15 Punkte
- Erfahrungen in der Erbringung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit historischer Bausubstanz: 15 Punkte
- Erfahrungen mit Umbau- und Sanierungsmaßnahmen: 20 Punkte
- Erfahrungen in der Erbringung von Generalplanungsleistungen (bis zu 20 Punkte)
- 3 oder mehr Projekte: 20 Punkte
- 2 Projekte: 15 Punkte
- 1 Projekt: 10 Punkte
- Erfahrung in der Planung und im Bau von Bildungsgebäuden oder eines vergleichbaren Gebäudes (bis zu 30 Punkte)
Beschreibung
Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des schriftlichen Konzeptes bewertet. Das Konzept darf max. 1.500 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Die Auftraggeberin behält sich vor: Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze. Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: Kostensteuerung im Planungs- und Bauprozess, Dokumentation des Projektstatus, Umgang mit historischer Bausubstanz, Umgang mit Maßnahmen im laufenden Betrieb, effiziente Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams und Vertretung bei Ausfall, Abstimmungsprozess mit der Auftraggeberin. Es wird auf Ziffer 2.2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verwiesen.
Bewertungsmethode
Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern der Auftraggeberin zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Umgang mit der Aufgabenstellung
- Fachliche Qualität
- Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen
- Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten
- Qualität der Darstellung und Struktur
Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Bepunktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Stadt Blomberg
- Titel
- Blomberg - Planungsleistungen für das Projekt “Grundschulcampus, Bauabschnitt 2 Umbau und Sanierung von Bestandsgebäuden”
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Lippe