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    Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Harz

    Landkreis Harz

    Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Harz

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Oct 21, 6:31 AMOctober 21, 2026 6:31 AM
    2. Vertragsbeginn

      Jan 1, 2028 12:00 AMJanuary 1, 2028 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Harz/Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Harz
    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Harz plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Harzer Verkehrsbetriebe GmbH. Dieser Auftrag umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Regional- und Stadtverkehr Wernigerode, wie im aktuellen Nahverkehrsplan beschrieben, einschließlich fahrplanmäßiger und bedarfsabhängiger Verkehrsdienste sowie Linienbedarfsverkehre. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und beinhaltet die Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, einschließlich Ladeinfrastruktur für E-Busse, sowie Vertriebs- und Kundenbetreuungsaufgaben.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Harz beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB, Betreiber: Dornbergsweg 7 38855 Wernigerode) direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 3 ÖPNVG LSA . Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Regionalverkehr und im Stadtverkehr Wernigerode wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW im Gebiet des Landkreises Harz mit einzelnen ausbrechenden Linienabschnitten in die benachbarten Landkreise Börde, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz, Goslar und Wolfenbüttel. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 7,5 Mio. Nutzwagenkilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und ca. 0,5 Mio. Nutzwagenkilometer im Linienbedarfsverkehr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.

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    Auftraggeber
    Landkreis Harz
    Titel
    Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Harz
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Harz
    Dauer
    120 Monate

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