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    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

    Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Jun 25, 10:24 AMJune 25, 2026 10:24 AM
    2. Vertragsbeginn

      Aug 10, 12:00 AMAugust 10, 2027 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge/Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge plant die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr. Die zu vergebende Leistung umfasst die im Ergänzungsdokument aufgeführten Linien im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wobei die Verkehrsleistung ca. 13.035.081 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr beträgt. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge stellen, die sich auf die Gesamtleistung beziehen müssen, da Anträge für Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG abgelehnt werden.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist gemäß § 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse-Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind die aus dem Ergänzungsdokument ersichtlichen Linien im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wobei einzelne Linien (siehe Ergänzungsdokument) die Kreisgrenzen überschreiten überschreiten (Aufgabenträgerschaft liegt stets in Gänze beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat die Option, einzelne zusätzliche Verkehrsleistungen aus den weiter fortbestehenden Linien 228 und 229 im VVO in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu integrieren. Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Oberelbe verwiesen (https://www.vvo-online.de/doc/VVO-Nahverkehrsplan.pdf). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Nahverkehrsplan derzeit fortgeschrieben wird. Es ist eine Beschlussfassung für Ende 2026 geplant, das Inkrafttreten für Anfang 2027. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.landratsamt-pirna.de/oepnv.html zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 13.035.081 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr. Die konkreten Fahrpläne sind zugänglich unter https://www.rvsoe.de/fahrplan/fahrplaene bzw. aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 09.08.2037 beschränkt. Sie beginnt am 10.08.2027.

      Kontaktperson
      Frau Ronny Vogel
      Kontakttelefon
      004935015154403
      Kontakt-E-Mail
      verkehrswesen@landratsamt-pirna.de
      Adresse
      Schloßhof 2-4, 01796 Pirna

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    Auftraggeber
    Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
    Titel
    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen
    Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr
    im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
    Typ
    PlanungPräqualifikation
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Dauer
    10 Jahre

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    • Landkreis Berchtesgadener Land

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste

      Der Landkreis Berchtesgadener Land plant die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge für Übergangszeiträume stellen, falls keine genehmigungsfähigen Anträge eingehen, wird der Landkreis die betroffenen Verkehrsleistungen im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags vergeben. Details zu den Anforderungen und zur Antragstellung sind im "Ergänzenden Dokument" auf der Webseite des Landkreises verfügbar.

      PlanungJul 14, 2026
    • Landkreis Lüneburg

      Persontransporttjenester

      Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus

      Der Landkreis Lüneburg plant die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr für das Teilnetz 4 im Amt Neuhaus an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg. Der Auftrag umfasst ein jährliches Volumen von ca. 281.446 Fahrplankilometern und erfordert Fahrzeuge, die den hvv-Standards entsprechen, maximal 6 Jahre alt sind und die Abgasnorm Diesel EURO 6 oder besser erfüllen. Das Fahrpersonal muss über gute Deutschkenntnisse, detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse sowie ein Deeskalationstraining verfügen.

      PlanungJun 29, 2026
    • Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH

      Fergetransport

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis

      Die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis an die Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH. Dieser Auftrag umfasst fahrplanmäßige und bedarfsabhängige Verkehrsdienste sowie Linienbedarfsverkehre, einschließlich der Bereitstellung von Fahrzeugen, Infrastruktur und Ladeinfrastruktur für E-Busse, sowie Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

      PlanungAug 24, 2026
    • Kreis­verkehrs­gesellschaft Offenbach mbH

      Persontransporttjenester

      Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Linien- und Linienbedarfsverkehr mit Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen im Verkehrsnetz West-Mitte-Feinerschließung

      Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste im öffentlichen Personennahverkehr, einschließlich Linien- und Linienbedarfsverkehr mit Bussen und PKW, sowie Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund. Interessierte Lieferanten können sich an der Marktdialogphase beteiligen, um Input für die Gestaltung des Verkehrsnetzes West-Mitte-Feinerschließung zu geben.

      PlanungOct 1, 2026
    • Landkreis Nienburg/Weser

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“

      Der Landkreis Nienburg/Weser plant die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“ an die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH). Der Vertrag umfasst Personenverkehrsdienste im Umfang von ca. 1,2 Millionen Fahrplankilometern pro Jahr und verpflichtet den Betreiber zur Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die VGH hat den Vertrag heute.

      PlanungJun 26, 2026