Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel „Spree-Neiße/West, Teilnetz 2 (SPN-West/2)“ vom 01.08.2027 bis 31.07.2037
Geplant
Die Ausschreibung ist noch nicht bekannt gemacht.
- Frist
- Jul 29, 2025Abgelaufen
- Verfahrensart
- Wettbewerbliches AngebotEinstufig
- Vertrag
- Einkauf von Dienstleistungen
Brief
Die zuständige Behörde sieht eine wettbewerbliche Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 97 ff. GWB und der SektVO vor. Leistungsgegenstand ist die Erbringung der im Linienbündel Spree-Neiße/West, Teilnetz 2 (SPN-West/2) zusammengefassten Leistungen des integrierten öffentlichen Personenverkehrs mit Bussen, Kleinbussen und Pkw im Zeitraum 01.08.2027 bis 31.07.2037. Das Teilnetz als Vergabelos umfasst insgesamt 6 Linien mit einer jährlichen Leistung von ca. 0,9 Mio. Nutz-km, davon ca. 90 % im konventionellen Linienverkehr und ca. 10 % bedarfsabhängig. Alle zugehörigen Linien sind Regionallinien. Zwei Drittel der Linien bedienen die Kreisgrenzen überschreitend mit der kreisfreien Stadt Cottbus oder den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz. Die Leistungsdurchführung erfolgt auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes des Landkreises Spree-Neiße. Der entsprechende Kreistagsbeschluss ist veröffentlicht auf den Webseiten des Landkreises unter: https://www.lkspn.de/politik/nahverkehrsplan.html Die verkehrlichen Angebotsstandards hinsichtlich Netzkategorisierung und Bedienungshäufigkeiten, Erschließung der Siedlungseinheiten, Schülerbeförderung usw. entsprechend Abschnitt 5 des Nahverkehrsplanes sind zwingend einzuhalten. Die qualitativen Angebotsstandards hinsichtlich Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Verknüpfungen, Personal- und Fahrzeugeinsatz (einschl. Barrierefreiheit und Einhaltung CVD-Richtlinie/ SaubFahrzeugBeschG), Fahrgastinformation, Vertrieb und Kundenservice, Qualitätsmanagement usw. entsprechend Abschnitt 6 des Nahverkehrsplanes sind zwingend einzuhalten. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße befindet sich gegenwärtig in der Fortschreibung. Resultierende Veränderungen werden in den Vergabeunterlagen für die Erarbeitung verbindlicher Angebote berücksichtigt. Hinweis: Bei der genannten Verfahrensart handelt es sich um ein Pflichtfeld, welches nicht abweichend gewählt werden kann. Die wettbewerbliche Vergabe wird sich allerdings nicht nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 richten, sondern nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 97 ff. GWB und der SektVO.
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Aus der Bekanntmachung
Die zuständige Behörde sieht eine wettbewerbliche Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 97 ff. GWB und der SektVO vor. Leistungsgegenstand ist die Erbringung der im Linienbündel Spree-Neiße/West, Teilnetz 2 (SPN-West/2) zusammengefassten Leistungen des integrierten öffentlichen Personenverkehrs mit Bussen, Kleinbussen und Pkw im Zeitraum 01.08.2027 bis 31.07.2037. Das Teilnetz als Vergabelos umfasst insgesamt 6 Linien mit einer jährlichen Leistung von ca. 0,9 Mio. Nutz-km, davon ca. 90 % im konventionellen Linienverkehr und ca. 10 % bedarfsabhängig. Alle zugehörigen Linien sind Regionallinien. Zwei Drittel der Linien bedienen die Kreisgrenzen überschreitend mit der kreisfreien Stadt Cottbus oder den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz. Die Leistungsdurchführung erfolgt auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes des Landkreises Spree-Neiße. Der entsprechende Kreistagsbeschluss ist veröffentlicht auf den Webseiten des Landkreises unter: https://www.lkspn.de/politik/nahverkehrsplan.html Die verkehrlichen Angebotsstandards hinsichtlich Netzkategorisierung und Bedienungshäufigkeiten, Erschließung der Siedlungseinheiten, Schülerbeförderung usw. entsprechend Abschnitt 5 des Nahverkehrsplanes sind zwingend einzuhalten. Die qualitativen Angebotsstandards hinsichtlich Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Verknüpfungen, Personal- und Fahrzeugeinsatz (einschl. Barrierefreiheit und Einhaltung CVD-Richtlinie/ SaubFahrzeugBeschG), Fahrgastinformation, Vertrieb und Kundenservice, Qualitätsmanagement usw. entsprechend Abschnitt 6 des Nahverkehrsplanes sind zwingend einzuhalten. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße befindet sich gegenwärtig in der Fortschreibung. Resultierende Veränderungen werden in den Vergabeunterlagen für die Erarbeitung verbindlicher Angebote berücksichtigt. Hinweis: Bei der genannten Verfahrensart handelt es sich um ein Pflichtfeld, welches nicht abweichend gewählt werden kann. Die wettbewerbliche Vergabe wird sich allerdings nicht nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 richten, sondern nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 97 ff. GWB und der SektVO.
Kontakt
Dezernat II, Stabsstelle ÖPNV, Beteiligungscontrolling, Strukturentwicklungz.controlling@lkspn.de- PlanungTyp
- Spree-NeißeOrt
- 60112000HauptcodeÖffentlicher Verkehr (Straße)
- 60140000Bedarfspersonenbeförderung