Einführung eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens
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Der Kreis Paderborn, insbesondere das Amt für Bauen und Wohnen (63) und das Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz (66), beabsichtigt die Einführung einer digitalen Plattformlösung zur durchgängig digitalen Abwicklung von Verwaltungsprozessen im Bereich des öffentlichen Baurechts sowie des Umweltrechts, insbesondere im Kontext des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ziel ist es, eine durchgängige, medienbruchfreie und zugleich anwenderfreundliche Bearbeitung von Genehmigungsverfahren sicherzustellen, die sowohl für die Verwaltung als auch für Antragstellende eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellt. Angesichts der zeitlichen Erfordernis hier eine erprobte und effiziente Umsetzung zu forcieren, soll eine marktverfügbare Lösung eingesetzt werden, die sich bereits in vergleichbaren Einsatzfeldern – insbesondere bei Bauaufsichtsbehörden – bewährt hat. Die beiden genannten Ämter agieren heute bereits mit den Fachverfahren Prosoz Bau und ProUmwelt. Damit erfolgt eine teilweise digitale Bearbeitung der Anträge, nicht jedoch eine medienbruchfreie. Um die vorhandenen Arbeitsstrukturen weiter ausbauen zu können ohne zugleich eine gänzlich neue Softwarelösung einführen zu müssen, muss die neue Plattformlösung nahtlos in die beim Kreis Paderborn eingesetzten Fachverfahren integrierbar sein. Dazu ist ein vollintegrierter Antrags- und Projektraum vorgesehen, der durch intelligente Antragsassistenten unterstützt wird. Die Plattform muss eine vollständige digitale Bearbeitung, Übermittlung und Verwaltung folgender Antragsarten ermöglichen: Für das öffentliche Baurecht insbesondere: • Grundstücksteilung (§ 7 BauO NRW) • Genehmigung von Werbeanlagen (§ 10 BauO NRW) • Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW) • Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW) • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) • Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW) • Abweichungen und Ausnahmen (§ 69 BauO NRW) • Teilbaugenehmigung (§ 76 BauO NRW) • Vorbescheide (§ 77 BauO NRW) • Abgeschlossenheitsbescheinigungen (§ 7 WEG) Für das Umweltrecht, insbesondere Immissionsschutzrecht: • Genehmigungen nach § 4 und § 16 BImSchG • Teilgenehmigungen (§ 8 BImSchG) • Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG) • Vorbescheide (§ 9 BImSchG) • Änderung von Nebenbestimmungen (§ 12 Abs. 4 BImSchG) • Anzeige wesentlicher Änderungen (§ 15 BImSchG) • Anzeige von Stilllegungen (§ 15 Abs. 3 BImSchG) • Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 67 Abs. 2 BImSchG) • weitere Anträge im Bereich Wasser-, Abfall-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht Die genannten Antragsunterlagen können sich im Zuge erwartbarer Änderungen der zugrundeliegenden Rechtsbereiche verändern. Auch die zeitnahe Anpassung an die dann bestehenden Antragsarten muss gewährleistet sein.
Ergebnis
- Gewinner
- PROSOZ Herten GmbH
- Anzahl Angebote
- 0
- Vertragswert
- 345.864 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Kreisverwaltung Paderborn
- Kontakttelefon
- +49 5251 3083016
- Kontakt-E-Mail
- submissionsstelle@kreis-paderborn.de
- Adresse
- Aldegreverstr. 10 -14, 33102 Paderborn
Der Kreis Paderborn, insbesondere das Amt für Bauen und Wohnen (63) und das Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz (66), beabsichtigt die Einführung einer digitalen Plattformlösung zur durchgängig digitalen Abwicklung von Verwaltungsprozessen im Bereich des öffentlichen Baurechts sowie des Umweltrechts, insbesondere im Kontext des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ziel ist es, eine durchgängige, medienbruchfreie und zugleich anwenderfreundliche Bearbeitung von Genehmigungsverfahren sicherzustellen, die sowohl für die Verwaltung als auch für Antragstellende eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellt. Angesichts der zeitlichen Erfordernis hier eine erprobte und effiziente Umsetzung zu forcieren, soll eine marktverfügbare Lösung eingesetzt werden, die sich bereits in vergleichbaren Einsatzfeldern – insbesondere bei Bauaufsichtsbehörden – bewährt hat. Die beiden genannten Ämter agieren heute bereits mit den Fachverfahren Prosoz Bau und ProUmwelt. Damit erfolgt eine teilweise digitale Bearbeitung der Anträge, nicht jedoch eine medienbruchfreie. Um die vorhandenen Arbeitsstrukturen weiter ausbauen zu können ohne zugleich eine gänzlich neue Softwarelösung einführen zu müssen, muss die neue Plattformlösung nahtlos in die beim Kreis Paderborn eingesetzten Fachverfahren integrierbar sein. Dazu ist ein vollintegrierter Antrags- und Projektraum vorgesehen, der durch intelligente Antragsassistenten unterstützt wird. Die Plattform muss eine vollständige digitale Bearbeitung, Übermittlung und Verwaltung folgender Antragsarten ermöglichen: Für das öffentliche Baurecht insbesondere: • Grundstücksteilung (§ 7 BauO NRW) • Genehmigung von Werbeanlagen (§ 10 BauO NRW) • Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW) • Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW) • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) • Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW) • Abweichungen und Ausnahmen (§ 69 BauO NRW) • Teilbaugenehmigung (§ 76 BauO NRW) • Vorbescheide (§ 77 BauO NRW) • Abgeschlossenheitsbescheinigungen (§ 7 WEG) Für das Umweltrecht, insbesondere Immissionsschutzrecht: • Genehmigungen nach § 4 und § 16 BImSchG • Teilgenehmigungen (§ 8 BImSchG) • Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG) • Vorbescheide (§ 9 BImSchG) • Änderung von Nebenbestimmungen (§ 12 Abs. 4 BImSchG) • Anzeige wesentlicher Änderungen (§ 15 BImSchG) • Anzeige von Stilllegungen (§ 15 Abs. 3 BImSchG) • Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 67 Abs. 2 BImSchG) • weitere Anträge im Bereich Wasser-, Abfall-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht Die genannten Antragsunterlagen können sich im Zuge erwartbarer Änderungen der zugrundeliegenden Rechtsbereiche verändern. Auch die zeitnahe Anpassung an die dann bestehenden Antragsarten muss gewährleistet sein.
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Beschreibung
Preis 100
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- Auftraggeber
- Kreisverwaltung Paderborn, Abfallverwertungs.und
- Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
- Titel
- Einführung eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Paderborn
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…