Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells für die EZG von Dosse und Jäglitz-Phase III: Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten und Überführung des Prognosemodells in den Echtzeit-Betrieb
Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg
Der Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" benötigt Dienstleistungen zur Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells für die EZG von Dosse und Jäglitz – Phase III: Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten und Überführung des Prognosemodells in den Echtzeit-Betrieb in Ostprignitz-Ruppin. Das Büro für Angewandte Hydrologie hat heute einen ähnlichen Vertrag. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Angebotspreises (60 %) und des Umsetzungskonzepts inklusive Zeitplan (40 %). Als Qualifikationsanforderungen sind ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, ein Gesamtumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren, der das Zweifache des geschätzten Auftragswertes beträgt, sowie eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 500 T EUR für Personen- und 500 T EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert) erforderlich. Zudem muss mindestens eine geeignete Referenz über Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahre nachgewiesen werden. Für die technischen Fachkräfte wird ein Studium der Hydrologie oder ein vergleichbarer Studiengang mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung gefordert, wobei Erfahrung in der Anwendung des hydrologischen Einzugsgebietsmodells ArcEGMO wünschenswert ist. Für den Projektleiter sind ein Studium der Hydrologie oder ein vergleichbarer Studiengang mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Projektleitung sowie Erfahrung in der Anwendung von ArcEGMO erforderlich.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Herr Mantik, Herr Eichler
- Kontakttelefon
- +49 33970 - 13907
- Kontakt-E-Mail
- wasser@wbv-dj-neustadt.de
- Adresse
- Gewerbegebiet Nord 27, 16845 Neustadt (Dosse)
Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells für die EZG von Dosse und Jäglitz - Phase III: Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten und Überführung des Prognosemodells in den Echtzeit-Betrieb
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. "Linearen Interpolationsmethode". Sollte das ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet. Weitere Informationen sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bewertungsmethode
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. "Linearen Interpolationsmethode". Sollte das ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
Beschreibung
1. Vollständigkeit und Plausibilität der Beschreibung der methodischen, zeitlichen und personellen Herangehensweise und der konzeptionellen Ansätze sowie Kompetenzen und Nachweise geeigneten Personals für die Erarbeitung der Leistungen gem. LB Pkt. 5.1 bis 5.7 ( Fachliche Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit des methodischen Vorgehens) - Beschreibung der Methodik und der Abläufe (20 Pkt.) - Personaleinsatz und Arbeitsmittel (fachliche Kompetenz/ Referenzen) (10 Pkt.) - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit des Arbeits- und Zeitplans (5 Pkt.) 2. Berichterstattung und Ergebnisdarstellung (5 Pkt.) Weitere Informationen sind der Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Unterkriterien
Beschreibung
Vollständigkeit und Plausibilität der Beschreibung der methodischen, zeitlichen und personellen Herangehensweise und der konzeptionellen Ansätze sowie Kompetenzen und Nachweise geeigneten Personals für die Erarbeitung der Leistungen gem. LB Pkt. 5.1 bis 5.7 ( Fachliche Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit des methodischen Vorgehens)
Bewertungsmethode
- Beschreibung der Methodik und der Abläufe (20 Pkt.) - Personaleinsatz und Arbeitsmittel (fachliche Kompetenz/ Referenzen) (10 Pkt.) - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit des Arbeits- und Zeitplans (5 Pkt.)
Beschreibung
Berichterstattung und Ergebnisdarstellung (5 Pkt.)
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausbildung (§ 44 VgV). Der Bieter muss, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf eine andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Dokumentationsanforderung
Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Der o.g. Nachweis ist von allen Teilen einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beschreibung
Erklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Als Mindestjahresumsatz wird das Zweifache des geschätzten Auftragswertes gefordert (§ 45 Abs. 2 VgV). Aufgrund des geschätzten Auftragswertes ist eine Abweichung vom Mindestjahresumsatz bis zu 5 Prozent zugelassen.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU). Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Zudem müssen sich Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend erklären und einen bevollmächtigten Vertreter benennen (siehe Formular 4.2 EU). Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
Beschreibung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) in folgender Höhe: mind. 500 T EUR für Personen- und 500 T EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert). Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein. Die Deckung muss über den gesamten Leistungszeitraum uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Zudem ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU). Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Zudem müssen sich Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend erklären und einen bevollmächtigten Vertreter benennen (siehe Formular 4.2 EU). Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
Beschreibung
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen (siehe Sonderformular Russland-Embargo in Vergabeverfahren in den Vergabeunterlagen). Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Zudem müssen sich Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend erklären und einen bevollmächtigten Vertreter benennen (siehe Formular 4.2 EU). Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
Beschreibung
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 5). Der Bieter muss mindestens 1 geeignete/vergleichbare Referenz über Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Angabe der geforderten Merkmale nachweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzprojekte, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU). Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
Beschreibung
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Folgende Berufsqualifikationen werden gefordert: Studium Hydrologie oder im Studiengang enthalten, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. Erfahrung in der Anwendung des hydrologischen Einzugsgebietsmodells ArcEGMO sind wünschenswert.
Dokumentationsanforderung
Die Angabe ist mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU). Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
Beschreibung
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Dokumentationsanforderung
Die Angabe ist mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU und 4.3 EU). Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
Beschreibung
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Folgende Berufsqualifikationen für den Projektleiter werden gefordert: Studium Hydrologie oder im Studiengang enthalten, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Projektleitung. Erfahrung in der Anwendung des hydrologischen Einzugsgebietsmodells ArcEGMO.
Dokumentationsanforderung
Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU). Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt. Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich: Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich: Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
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- Auftraggeber
- Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz"
- Titel
- Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells für die EZG von Dosse und Jäglitz-Phase III: Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten und Überführung des Prognosemodells in den Echtzeit-Betrieb
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Ostprignitz-Ruppin
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